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Der Werkzeugführerschein

Ein offenes Angebot des Fachbereichs Werken am Institut für Grundschulpädagogik der Universität Rostock


Modul 1: Zur Arbeit mit Holz in der Schule

Abschnitt 3: Arbeitsschutz

Ein weiteres wichtiges Thema bei der Arbeit mit Holz ist der Arbeitsschutz. Immerhin arbeiten wir hier mit Werkzeugen, die verschiedene Gefahrenpotenziale aufweisen.

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Arbeitsschutz (Quelle:

CC0)

Der Arbeitsschutz ist ein großes Thema, das Verantwortungen und Aufgaben auf Seiten der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gesetzlich regelt und sich entsprechend auf schulische Kontexte übertragen lässt.
Nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) lassen sich folgende allgemeine Aspekte ablesen:

  1. Arbeitsgestaltung, die eine Gefährdung vermeidet bzw. minimiert
  2. Gefahrenbekämpfung an der Quelle
  3. Maßnahmen auf Basis gesicherter Erkenntnisse
  4. Maßnahmen, die weitere Aspekte (z.B. soziale Beziehungen, Umwelteinflüsse) integrieren
  5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen
  6. Berücksichtigung spezieller Gefahren für besonders schutzbedürftige Personengruppen
  7. geeignete Anweisungen für die entsprechende Zielgruppe
  8. geschlechtsspezifische Maßnahmen nur, wenn aus biologischen Gründen geboten

Zwar ist das Arbeitsschutzgesetz im Allgemeinen für Personen in Beschäftigungsverhältnissen konzipiert, die Idee und die formulierten Leitsätze gelten jedoch durchaus für schulische Kontexte, insbesondere auch im Grundschulfach Werken. Entsprechend ist es Ziel dieser Sitzung, Sicherheitsmaßnahmen und -standards im Werkunterricht zu thematisieren.


Sicherheit im Unterrichtsraum

Wichtige Fragen im Kontext des Themas Sicherheit im Unterrichtsraum betreffen a) die verantwortlichen Personen und b) deren Aufgaben.

Zum Aspekt a) bleibt zusammenfassend festzuhalten, dass Sie als angehende Fachlehrkräfte im Werken verantwortlich für die Sicherheit der Schüler:innen in unterrichtlichen Kontexten sind - Sie sind hier jedoch nicht allein, sondern teilen diese Aufgabe mit der Schulleitung:

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU, 26.02.2016, S. 11)
„Für die Schulleiterinnen und Schulleiter besteht die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben, die sich aus dieser Verantwortung ergeben, auf Lehrkräfte schriftlich zu übertragen, die in dem zu übertragenden Bereich fachkundig sind und eigenverantwortlich tätig werden. Die Aufgabenübertragung entbindet die Schulleitung jedoch nicht von ihrer Aufsichts- und Organisationsverantwortung, die nach Landesrecht geregelt sind. Für Tätigkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des eigenen Unterrichts, einschließlich der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist die jeweilige Lehrkraft verantwortlich. Reifegrad und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.“

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die die Schule - insbesondere jedoch die Schulleitung und die Fachlehrkräfte - übernehmen muss:

  • Es müssen Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten im Werkunterricht vorgenommen werden.
  • Auf dieser Grundlage müssen erforderliche Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
  • Es müssen Betriebsanweisungen und Werkstattordnungen konzipiert und zugänglich gemacht werden.
  • Es müssen dementsprechend Unterweisungen und Belehrungen für Schüler:innen sowie Lehrkräfte erfolgen.






G


cluster A



clusterB



clusterC




Arbeitsschutz

Arbeitsschutz



Unterweisung


Unterweisung





Betriebsanweisung


Betriebsanweisung





Unterweisung--Betriebsanweisung




Werkstattordnung


Werkstattordnung





Unterweisung--Werkstattordnung




Betriebsanweisung--Werkstattordnung




Gefährdungsbeurteilung


Gefährdungsbeurteilung





Gefährdungsbeurteilung--Unterweisung




Schutzmaßnahmen


Schutzmaßnahmen





Gefährdungsbeurteilung--Schutzmaßnahmen




Schutzmaßnahmen--Unterweisung




Schutzmaßnahmen--Betriebsanweisung




Schutzmaßnahmen--Werkstattordnung




Auf alle genannten Punkte soll im Verlauf dieser Sitzung differenzierter eingegangen werden. Hierzu werden die Themen im Überblick dargestellt und auf Grundlage von Übungsaufgaben vertieft.


Die Gefährdungsbeurteilung

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*Gefahr (Quelle:

CC0)

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Einschätzung von Gefahrenpotenzialen vorliegender Arbeitsbedingungen. Es werden nicht nur Gefährdungen durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen betrachtet, sondern auch die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln (u.a. Maschinen, Geräten und Anlagen) sowie die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken. Weitere Aspekte der Abschätzung beziehen sich zudem auf die Qualifikation und Unterweisung der betroffenen Personen sowie der mit der Arbeit verbundenen psychischen Belastung (§ 5 ArbSchG).

Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. überarbeitet werden. Vorgaben, in welchem Turnus dies erfolgen muss, gibt es nicht, angezeigt ist dies jedoch auf jeden Fall dann, wenn sich die Gegebenheiten hinsichtlich der Sicherheit verändert haben (z.B. neue Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Arbeitsabläufe oder nach Unfällen). Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (und deren Überarbeitung) muss zudem dokumentiert werden.


Die Schutzmaßnahmen

Je nach Ergebnis der Beurteilung sind Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Hierbei sind der Stand der Technik, der Medizin und Hygiene und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese Rangfolge hat der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen zu beachten. Das STOP-Prinzip wird oft auch als STOP-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet. Dabei stehen die einzelnen Buchstaben STOP für jeweils verschiedene Arten von Schutzmaßnahmen:

Bezeichnung Beschreibung Beispiel
S Substitution Die wirksamste Maßnahme besteht darin, die Gefahrenquelle oder die Ursache einer Belastung zu beseitigen, indem auf ein ungefährliches Arbeitsverfahren umgestellt wird oder ein gefährlicher Stoff durch einen ungefährlichen Stoff ausgetauscht wird. z.B. Kiefernholz statt Buchenholz verwenden (Stäube von Buchenholz sind krebserregend)
T Technische Schutzmaßnahmen Kann die Gefahrenquelle nicht beseitigt werden, ist als nächstes zu prüfen, ob bestehende Gefährdungen durch technische Vorrichtungen oder bautechnische Maßnahmen entschärft werden können. z.B. Absaugung nicht vermeidbarer Stäube durch entsprechende Anlagen
O Organisatorische Schutzmaßnahmen Organisatorische Maßnahmen haben zum Ziel, die Gefahrenaussetzung der Betroffenen möglichst kurz zu halten bzw. die Zahl der der Gefahr ausgesetzten Personen zu minimieren. Auch sollen Gefährdungsbereiche gegen Zutritt fremder bzw. nicht zugangsberechtigter Personen abgesichert werden. z.B. Kennzeichnungen/Warnhinweise, Betriebsanweisungen oder Unterweisungen zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsnebenprodukten, wie bspe. Stäuben
P Persönliche Schutzmaßnahmen Hierzu zählt die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Sie wird benutzt oder getragen, um sich gegen eine Gefährdung für die Sicherheit bzw. Gesundheit zu schützen. z.B. Tragen eines Mundschutzes in staubbelasteten Umgebungen

Unter dem STOP-Prinzip ist zu verstehen, dass bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen grundsätzlich eine Maßnahmenhierarchie zu beachten ist. Die Maßnahmen haben sich am Stand der Technik zu orientieren.

Wirtschaftliche Gesichtspunkte haben oft einen entscheidenden Einfluss auf die Auswahl der Schutzmaßnahmen. Dabei wird nicht bedacht, dass eine scheinbar teure Investition sich langfristig als wirtschaftlich günstiger herausstellen kann, wenn Unfälle, Berufskrankheiten und Krankenstand der Mitarbeiter in die Berechnung einbezogen werden.

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Aufgabe
Bestimmen Sie notwendige Schutzmaßnahmen für die Arbeit mit a) einem Hammer, b) einer Schere, c) einem Schraubendreher und d) einer Zange vor. Nutzen Sie die nachfolgenden Dokumente hierfür. Orientieren Sie sich aus den zuvor bestimmten Gefährungen.

Material zum Download:


Die Unterweisung

Neben den Betriebsanweisungen sind Unterweisungen grundlegende Bestandteile des Arbeitsschutzes. Im Rahmen der Unterweisung sollen potenzielle Gefährdungen und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen der entsprechenden Zielgruppe in angemessener Form mitgeteilt werden.
Auch im Werkunterricht sind Unterweisungen notwendig. Ziel ist, dass Schüler:innen potenzielle Gefahren im Unterricht (er-)kennen. Damit verbunden ist das Wissen um sicheres Arbeiten (im Sinne der Unfallprävention) in Verbindung mit dem Wissen über angepasstes Verhalten im Notfall (im Sinne einer Unfallintervention). Im schulischen Alltag sind Unterweisungen in verschiedenen Kontexten notwendig:

  • Pausenverhalten
  • Unfallvermeidung im Schulhaus
  • Verhalten in Fachräumen
  • Nutzung von Sport- und Spielgeräten
  • Teilnahme am Straßenverkehr
  • Verhalten auf dem Schulweg und beim Benutzen des Schulbusses

Natürlich muss diese Vermittlung auf einem Niveau erfolgen, das für den Einsatz in der entsprechenden Schulform angemessen ist. Im Rahmen dieses Themenblocks ist das Verhalten im Fachraum Werken von zentralem Interesse.

In einer gut organisierten Schule sind die regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen fest in den Jahresplan integriert. Es wird darauf geachtet, dass diese durchgeführt und die Durchführung schriftlich dokumentiert wird. Dies erhöht die Sicherheit als auch die Rechtssicherheit für Schulleitung, Kollegium und Schülerschaft. Die Schulleitung ist für die Organisation und die Durchführung verantwortlich.

Folgende Aspekte sollten bei der Planung einer Unterweisung berücksichtigt werden:

Aspekt Anmerkungen
Inhalt? Gefährdungen aufzeigen, Schutzmaßnahmen vermitteln, Verhalten bei Unfällen vermitteln, aktuelle Situationen besprechen
Wann? regelmäßig, z.B. jedes Schuljahr, ggf. zusätzlich vor Arbeitsaufnahme, auf Anlass (veränderte Arbeitsbedingungen oder Vorschriften, zur Wiederholung nach einem Unfall/Beinaheunfall)
Wie? keine Vorgabe, adressatenorientiert
Nachweis? Dokumentation über Inhalt, Datum und Teilnehmende (z.B. im Klassenbuch)

Als einen Aspekt der Unterweisung wollen wir uns nun mit der Beschreibung potenzieller Gefährdungen beschäftigen.

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Aufgabe
Schauen Sie sich die nachfolgende Grafik an und bearbeiten Sie dann die darunter aufgeführte Learningapp.

Quelle: BWG


Die Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen informieren über Gefahren, Schutzvorkehrungen sowie Verhaltensregeln. Betriebsanweisungen sind besonders im Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen von Relevanz. Auch der Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) wird durch Betriebsanweisungen beschrieben. In der Abfolge der mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten wird zunächst auf die potenziellen Gefährdungen eingegangen (im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung). Anschließend werden schützende Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Prävention von Verletzungen aufgeführt.

Folgende Aspekte sind bei der Erstellung und Verbreitung von Betriebsanweisungen zu beachten:

  • Es sind Sicherheitsdatenblätter und Produktbeschreibungen sowie sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln einzubeziehen.
  • Der Umfang sollte eine DIN-A4-Seite nicht überschreiten.
  • Sie sind in verständlicher, strukturierter Form und in der Sprache der Beschäftigten abzufassen.
  • Sie müssen allen Beschäftigten während ihrer Arbeit zur Verfügung stehen.

Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen und Schutzmaßnahmen aufzeigen soll. Die Betriebsanleitung ist demnach differenzierter in ihrem Informationsgehalt.

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Aufgabe
Erstellen Sie mithilfe der zuvor ausgearbeiteten Gefährdungsbestimmung und den erarbeiteten Schutzmaßnahmen jeweils eine Betriebsanweisung für die Arbeit mit a) einem Hammer, b) einer Schere, c) einem Schraubendreher und d) einer Zange vor. Nutzen Sie die nachfolgenden Vorlagen hierfür.

Vorlage zum Download (docx-Datei)


Die Werkstattordnung

Auch im Kontext des Werkunterrichts in der Grundschule ist das Thema Arbeitsschutz bedeutsam. Zwar werden die Schüler:innen nicht (häufig) mit elektrischen Maschinen oder Geräten arbeiten, die wir aus dem Alltagswissen heraus als gefährlich ansehen würden, jedoch können sich gefährliche Situationen auch mit Handwerkzeugen einstellen, die wir als eher weniger gefährlich anerkennen. Entsprechend sollte ausreichend Zeit im Curriculum eingeplant werden, um mit den Kindern über Gefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen in Austausch zu kommen. In diesem Kontext sollte verdeutlicht werden,

  • dass im Werkunterricht gefährliche Situationen eintreten können.
  • warum vorgegebene Verhaltensregeln (Gebote) notwendig sind.
  • warum bestimmte Tätigkeiten oder Verhaltensweisen unterlassen werden sollten (Verbote).
  • warum der Werkraum nur mit der fachkundigen Lehrkraft betreten wird und die vorhandenen Arbeitsmittel nur nach Einweisung und Aufforderung benutzt werden dürfen (Aufsicht).
  • warum Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und im Umgang mit den Arbeitsmitteln wichtig sind (Verantwortung).
  • wie man sich in Gefahrensituationen verhalten sollte.

Ziel ist es, dass die Schüler:innen die Notwendigkeit der Werkstattordnung einsehen bzw. gar selbst wünschen und die darin geforderten Verhaltensweisen zeigen.
Grundsätzlich sind zwei Möglichkeiten der Gliederung einer Ordnung für den Werkraum denkbar:

  • Werkraumordnung nach zeitlichem Ablauf aufgegliedert
  • Werkraumordnung nach Objektbereichen geordnet).

Hier können Sie diese beiden Vorgehensweisen einmal direkt vergleichen:

Vermutlich wird es in Ihrer beruflichen Zukunft so sein, dass bereits eine Werkraumordnung an Ihrer Schule etabliert ist. Ihre Aufgabe wäre es, den Schüler:innen Sinn und Zweck der einzelnen Punkte zu erläutern. Natürlich ist es jedoch auch notwendig, dass Sie die bestehende Ordnung kritisch reflektieren können. Entsprechend sollen Sie sich nun mit realen Beispielen von Werkraumordnungen befassen und auf dieser Grundlage eine mögliche eigene Ordnung verfassen. Berücksichtigen Sie die zuvor gelernten Details zum Arbeitsschutz.

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Aufgabe

  1. Schauen Sie sich die nachfolgenden Werkraumordnungen an. Notieren Sie für sich jeweils Vor- und Nachteile der einzelnen Ordnungen.
  2. Erstellen Sie eine eigene Werkraumordnung. Orientieren Sie sich gerne an den zuvor analysierten Beispielen. Laden Sie die Ordnung auf dem Miro-Board hoch (links „Hochladen“)
  3. Bewerten Sie die hochgeladenen Ordnungen mit Hilfe der farbigen Notizzettel.

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