****Toilettenpolitik für alle Geschlechter! Für eine Überarbeitung der ArbStättV! Für eine geschlechtersensible Gestaltung von WC-Anlagen!
-> Alternativvorschlag für Titel: Sichere Sanitärräume für alle Geschlechter! ...
Geschlechtervielfalt in Deutschland ist gesellschaftliche Realität, leider wird diese noch nicht ausreichend in Gesetzen und Gebäuden abgebildet, das hat weitreichende Folgen. Die Anerkennung von gesellschaftlicher Vielfalt und die Ermöglichung von Teilhabe zeigt sich nicht zuletzt im Zugang zu adäquaten und sicheren Toilettenanlagen. Toilettenräume für jeden Arbeitsplatz in Deutschland werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Die ArbStättV schreibt jedoch die Einrichtung ausschließlich binärer Toilettenanlagen verbindlich vor. So heißt es nach § 3 Absatz 1 i. V. m. Anhang Nummer 4 Absatz 1 Satz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): „Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.“ Diese binäre Aufteilung entspricht jedoch nicht der sozialen Realität und erschwert oder verunmöglicht einigen Menschen die Benutzung von adäquaten und sicheren Toiletten am Arbeitsplatz. ~~*Damit zusammenhängend ist die Nutzung der sanitären Anlagen auch für viele Besucher*innen *im öffentlichen Raum wie etwa bei den Behörden, Bildunsanstalten und Kultureinrichtungen eingeschränkt.*~~
Für viele Menschen, deren Erscheinung als nicht konform mit der ~~binären~~ zweigeschlechtlichen ~~und cis -heteronormativen~~ Geschlechterordnung angesehen wird, können ~~öffentliche, binäre~~ Toiletten am Arbeitsplatz Orte der Gewalt und Diskriminierung sein. Dies kann zum einen Menschen betreffen, die sich nicht (oder nicht nur) als männlich oder weiblich identifizieren und zwischen der Frauen- oder Männertoilette wählen müssen, obwohl möglicherweise keine dieser Optionen ihrer Geschlechtsidentität entspricht (z. B. nicht-binäre trans*, genderqueere und inter* Personen). Zum anderen machen auch trans* oder inter* Personen, die sich als Männer oder Frauen identifizieren sowie Menschen, die nicht den gängigen Stereotypen von eindeutig „weiblich“ oder „männlich“ entsprechen, auf binären Toiletten häufig die Erfahrung, dass ihre Selbstverortung durch Zuschreibungen von anderen Toilettenbesucher*innen in Frage gestellt wird. Viele erleben verächtliche Blicke oder Beleidigungen, werden aus der vermeintlich „falschen“ Toilette verwiesen oder werden Opfer (sexualisierter) Gewalt.
Neben der Gefahr, auf binären Toilette angefeindet oder gar angegriffen zu werden, kann der Umstand, dass die Toilettensituation nicht den eigenen Anforderungen entspricht und/oder die eigene Identität nicht anerkannt wird dazu führen, dass sich Menschen sozial nicht anerkannt, unwürdig oder unwillkommen fühlen. Auch können inadäquate Toilettenanlagen dazu führen, dass vermieden wird, überhaupt öffentliche Toiletten aufzusuchen, was eine empfindliche Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe bedeutet und Menschen den Zugang sowie den Verbleib an Studien-, Arbeitsplätzen und zahlreichen anderen Orten erschweren oder verunmöglichen kann. Eine weitere Folge unzureichender Toilettenanlagen kann die Einschränkung von Körperfunktionen, einschließlich der Einschränkung von Essen und Trinken sowie das „Zurückhalten“ über lange Zeiträume sein, was schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.
Mit der ~~Änderung des Personenstandgesetzes im Oktober 2017~~ rechtskräftigen Ändeurng des Personenstandgesetzes im Dezember 2018 erkennt die Bundesrepublik Deutschland die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern rechtlich an. *Somit ist die Angabe von drei positiven Geschlechtern (divers, weiblich, männlich) sowie keine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister ermöglicht*. Bisher gibt es aber weder seitens der Gesetzgebenden noch seitens der Rechtsprechung eine Auslegung oder Anpassung der ArbStättV mit Blick auf weitere Optionen~~eine „Dritte Option“~~. ~~Dabei stellte auch die niedersächsische Landesregierung auf eine mündliche Anfrage im Jahr 2017 fest: „Toiletten nur für Frauen oder Männer diskriminieren trans* und intergeschlechtliche Menschen. […] Aus Sicht der Landesregierung ist es wünschenswert, im öffentlichen Raum Lösungen zu finden, um die […] beschriebene Diskriminierung zu vermeiden (z.B. durch die Schaffung und entsprechende Kennzeichnung von Unisex-Toiletten).“ ~~
Die geforderte Einrichtung von Toiletten für alle Geschlechter/ All Gender WCs wird jedoch in vielen Fällen von der geltenden ArbStättV und ihrer Konkretisierung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konterkariert. [Die einzige rechtssichere und diskriminierungsärmere Option stellt derzeit die zusätzliche Einrichtung von All-Gender-Toiletten unter Beibehaltung der vorgegeben Anzahl an Frauen- und Männertoiletten dar. ]
Dabei käme die Bereitstellung von All Gender WCs, insbesondere in der Form von geschlechtsneutralen, abschließbaren Einzelkabinen mit Sitztoilette und Waschbecken, einige von ihnen barrierefrei und mit Wickeltisch auch vielen anderen Personengruppen zu Gute, darunter z. B. Eltern mit Kindern eines anderen Geschlechts; Menschen, die Menschen eines anderen Geschlechts betreuen; Menschen mit Behinderungen, die eine persönliche Assistenz eines anderen Geschlechts haben, Benutzer*innen von Menstruationstassen, stillende Personen sowie Personen, die (religiöse) Waschungen durchführen. In Skandinavien bilden diese Art von geschlechtsneutralen Einzelkabinen bereits den Standard.
Bestrebungen, All Gender Toiletten baurechtlich verbindlich vorzuschreiben, lassen sich in Deutschland bisher jedoch ~~vermissen~~nicht erkennen. Dabei haben gemäß § 3 Absatz 1 ArbStättV alle Arbeitgeber*innen mögliche Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten sowie mögliche physische und psychische Belastungen zu beurteilen und entsprechend dem Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Hierzu zählt unserer Meinung nach wesentlich auch die Bereitstellung von adäquaten und sicheren Toilettenräumen für die Bedarfe aller Mitarbeiter*innen.
Daher fordern wir:
Die konsequente und rechtliche Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses zu Geschlechtervielfalt ~~Dritten Option~~ *auch* in der Arbeitsstättenverordnung, folglich die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung dahingehend, dass zukünftig beim Bau und Umbau von Toilettenanlagen die Vielfalt der Geschlechter und die Bedarfe weiterer Gruppen berücksichtigt wird;
Die Anerkennung der Geschlechtervielfalt *auch* im Arbeitsrecht;
Dass die Einrichtung von All Gender Toiletten baurechtlich verbindlich vorgeschrieben wird;
Eine angemessene Kennzeichnung dieser Anlagen an der Tür und in Form eines Wegweisers an vielen gut sichtbaren Stellen ~~(je nach Größe der Einrichtung)~~
Initiiert wurde diese Petition von einer Arbeitsgruppe aus dem Umfeld der bukof- Kommission “Queere* Gleichstellungspolitik an Hochschulen”, welche Strategien und Maßnahmen für eine Gleichstellungsarbeit entwickelt, die über das binäre, heteronormative Geschlechtermodell hinausgeht.