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    Laborordnung Quelle: https://fablab-siegen.de/arbeitssicherheit/laborordnung/ Ursprüngliche Regeln wurden kopiert und für unsere Bedürfnisse angepasst. Auch Überpunkte, welche für die Einweisungsregeln nicht relevant sind, wurden auch übernommen. Können für eine allgemeingeltendere Hausordnung relevant sein. [eckige Klammern]: Kommentar an den Vorstand # Teil A Grundregeln ## Lab-Koordinator:innen Mindestens zwei Mitglieder des Curious Community Labs (CCL) werden als Lab-Koordinator:innen benannt. Diese Koordinator:innen bekommen schriftlich durch den Vorstand die Pflicht übertragen, für den regel- und sicherheitskonformen Betrieb des Labors Sorge zu tragen sowie die Lehr- und Forschungsaktivitäten im und um das Labor zu koordinieren. Dem auch bürger-orientierten, offenen und agilen Charakter des Labores entsprechend, ist die Koordination in enger und individueller Absprache mit dem/der Sicherheitsbeauftragten sowie den Nutzer:innen des Labors selbst durchzuführen. Für den laufenden Laborbetrieb sind die Lab-Koordinator:innen zentrale Ansprechpartner:innen für Unklarheiten, Ausnahmefälle und andere Anliegen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. ## Zutritt und Benutzung Mitgliedern des Vereins ist der Zugang zu den Räumlichkeiten jederzeit gestattet, Außenstehenden jedoch nur in Begleitung eines Mitglieds. Es gelten folgende Ausnahmen: * Öffentlich angekündigte Veranstaltungen und/oder regelmäßige offene Zeiten. * Schriftlich übertragene Zutrittsberechtigung. * Reinigungs- und Technisches Personal. Entsprechend des Forschungs- und Lehr-Auftrages der CCL sind Zutritt zum, und Benutzung des Labors nicht nur für Angehörige/Mitglieder des Vereins möglich. Es bleibt damit der verantwortlichen Leitung überlassen, Nutzungswünsche des Labores außerhalb der Geschäftszeiten (z.B. für bestimmte Seminare an Wochenenden o.ä.) fallweise zu prüfen und ggf. eine selbständige Zugangsberechtigung zu erteilen. ### Gäste Für Gäste, die keinerlei Einweisung absolviert haben, gilt: “Nur anschauen, nichts anfassen”. Abweichungen hiervon sind in Einzelfällen möglich, z.B. im Rahmen von Workshops, für die das Labor dann entsprechend vorbereitet und abgesichert wird (z.B. keine gefährlichen Versuchsaufbauten im Raum). Entsprechende Genehmigungen können die Lab-Koordinator:innen, sowie die verantwortliche Leitung erteilen. ### Ampelsystem Die Benutzung der vorhandenen Geräte und Maschinen wird separat vom Zutritt zum Labor durch ein Ampelsystem geregelt, nach dem die Geräte und Maschinen im Labor eindeutig gekennzeichnet sind: * **Grün:** Darf nach allgemeiner Sicherheitseinweisung selbständig benutzt werden. Beispiel: Handwerkzeug. * **Gelb:** Darf nach erfolgter Einweisung für das Gerät selbständig benutzt werden. Beispiel: Feinwaage. * **Rot:** Darf nach erfolgter Einweisung und Absprache vor jeder Nutzung, oder im Beisein der Lab-Koordinator:innen benutzt werden. Beispiel: HPLC. (Geräte müssen per Schlüsselschalter o.Ä. gegen unberechtigte Nutzung geschützt sein.) Eine Freigabe zur selbstständigen Nutzung kann durch Lab-Koordinator:innen erteilt werden. Die Einstufung in die Ampelfarben wird durch den Vorstand vorgenommen. Sollte bei einem Gerät die Kennzeichnung fehlen, ist dieses als “rot” zu behandeln und die Lab-Koordinator:innen sind zu informieren. ## Tutor:innen Pro Gerätschaft gibt es mindestens ein Mitlglied des CCLs, welches als Tutor:in die erste Anlaufstelle für die Einweisung darstellt. Die Tutorenschaft dient zur stetigen Erweiterung der Anzahl einweisungsbefugter Personen. Entsprechend des Ampelsystems kann der Tutorenstatus wie folgt erlangt werden: * **Grün:** keine Tutorenschaft notwendig * **Gelb:** Einweisung und einmalige erfolgreiche Nutzung mit Beisein einer einweisungsbefugten Person hat stattgefunden * **Rot:** Einweisung und mehrmalige erfolgreiche Nutzung mit Beisein einer einweisungsbefugten Person hat stattgefunden. Die Eignung als Tutor wird von der jeweiligen einweisenden Person beurteilt. ### Einweisungen Alle Einweisungen im Labor erfolgen, wie jede Arbeitseinweisung, persönlich und vor Ort durch die Lab-Koordinator:innen, den gerätespezifischen Turor:innen oder vom Vorstand benannte, qualifizierte Personen. Die Inhalte der Einweisungen sind zusätzlich schriftlich im Labor am jeweiligen Gerät/Bereich angebracht, sowie digital hinterlegt. **Wichtig:** Gültig sind die ausgehängten und unterzeichneten Versionen. Die digitalen Fassungen sind gleichzeitig Arbeitsdokumente zur gemeinschaftlichen Weiterentwicklung. Ablauf einer Einweisung: Nachdem auf die allgemeinen Sicherheitsvorschriften hingewiesen wurde, lesen sich neue Nutzer:innen zunächst die schriftliche Einweisung durch. Der/die Betreuende erklärt, je nach Gerät, noch (einmal) das Wichtigste mündlich. Anschließend muss der Mensch das Gerät unter Beisein eines/einer Einweisungsbefugten einmal erfolgreich benutzen. Erfolgte Einweisungen werden per Unterschrift in entsprechenden Listen im Labor dokumentiert, sowie im internen Bereich der Wissensdatenbank aktualisiert. Erfolgte eine Einweisung durch einen/eine Tutor:in, so ist der Vorstand oder eine/einer der Lab-Koordinator:innen darüber zu informieren. Grundsätzlich gilt, dass alle Einweisungen **jährlich wiederholt** werden müssen, da sich die Infrastruktur des Labors ändern kann. ### Ur-Tutor:in Sollte es für ein Gerät keinen Tutor geben weil dieses neu angeschafft wurde. So schließen sich mindestens zwei Mitglieder zusammen und erarbeiten Dokumentation, Einweisungscheckliste und gegebenfalls Nutzungskosten für dieses. Das erarbeitete muss von der Lab-Koordination geprüft abgesegnet werden. Die Mitglieder welche sich auf diese Weise in das Gerät eingearbeitet haben sind mit der Abnahme der Dokumentation Tutoren für das Gerät und können andere Mitglieder einweisen. ### Allgemeine Sicherheitseinweisung Alle Einweisungen im Labor beziehen sich auf spezifische Geräte, Funktionsbereiche oder andere Ausstattung. Ausnahme ist die allgemeine Sicherheitseinweisung, die sich auf die vorliegende Laborordnung bezieht. Entsprechend ihres Charakters wird die allgemeine Sicherheitseinweisung im Folgenden sowie im Sprachgebrauch im Labor als **“Grundregeln”** bezeichnet. Die Einweisung in die Grundlegeln beinhaltet mindestens: 1. Führung durch das Labor 2. Detaillierte Erläuterung von Teil A der Laborordnung. Soweit möglich muss dies direkt am Objekt geschehen (z.B. Erklärung des Ampelsystems direkt an einem entsprechend gekennzeichneten Gerät). 3. Kurzer Überblick über Teil B der Laborordnung. 4. Aushändigung einer (ggf. digitalen) Kopie dieser Laborordnung und Belehrung über die Pflicht zur vollständigen Kenntnisnahme und Befolgung (inkl. Teil B). 5. Möglichkeit zur Klärung offener Fragen. 6. Bestätigung der Einweisung durch Unterschrift in der Liste im Labor. Die allgemeine Sicherheitseinweisung wird verpflichtend für die Teilnahme an allen anderen Einweisungen des Labors vorausgesetzt. ### Bezahlung und Verwendung vorhandener Materialien Die Entwicklung eines Finanzierungs- und Bezahlmodells für das Labor ist Teil der Forschungsarbeit des Labors, weshalb sich diesbezügliche Regelungen dynamisch ändern können und sollen. Wenn keine Preise im Labor ausgehängt und online bekanntgegeben sind, ist die Nutzung des betreffenden Gerätes kostenlos. Die Grundlage zum Berechnen der Nutzungskosten wird mit dokumentiert um jährlich an beispielsweise neue Strom- oder Materialkosten angepasst werden zu können. (Im Labor existiert ein Lager, in dem unter anderem Altgeräte, nicht mehr benötigte Komponenten, Abschnitte etc. gelagert werden und die entsprechend gekennzeichnet sind. Diese Gegenstände können frei für Projekte verwendet werden. Bedingung hierfür ist allerdings, dass das entsprechende Projekt dokumentiert und so Wissen an die Gemeinschaft zurückgegeben wird. Der Umfang der Dokumentation ist dem Projekt anzupassen – für einen sehr kleinen Versuchsaufbau kann z.B. ein Foto mit Kurzbeschreibung für die Website ausreichen, größere Projekte sollten ausführlicher dokumentiert werden.) ### Versicherungsschutz [bitte Infos zur Versicherung eintragen] Alle Nutzer:innen des Labors haften für Schäden, die sie durch unsachgemäße Benutzung der vorhandenen Einrichtungen und Geräte verursacht haben. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird daher empfohlen. ### Sauberkeit, Lärm und Abfälle ### Zurückgelassene Gegenstände Werden (eigene) Gegenstände wie z.B. Bauteile liegengelassen, so gehen diese nach spätestens 48 Stunden ohne initiative Meldung der Eigentümer in den Bestand des Labors über und werden zur allgemeinen Verwendung ins Lager einsortiert. ### Nutzungsende Am Ende der Nutzung müssen benutzte Gerätschaften abgeschaltet werden, soweit dies sinnvoll und gewünscht ist (entsprechende Ausnahmen sind an den betreffenden Geräten vermerkt). Sollten z.B. mehrtätige Versuchsaufbauten oder andere Großprojekte notwendig sein, können in Absprache mit den Lab-Koordinator:innen Ausnahmeregeln getroffen werden. ### Abfälle Haushaltsübliche Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Müllbehälter im Labor zu geben. Für spezielle Abfälle sind ggf. separate Behälter aufgestellt (z.B. für Holzabfälle an der Fräse) – diese müssen genutzt werden. Bei Unklarheiten müssen die Lab-KoordinatorInnen angesprochen werden. ## Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche dürfen sich im Normalfall nicht im Labor aufhalten. Ausnahmen bilden im Wesentlichen spezielle Veranstaltungen wie z.B. Workshops mit Schulklassen. Hierzu werden durch die Lab-Koordinator:innen Aufsichtspersonen benannt, die durch geeignete Absperrmaßnahmen oder Abschirmungen (z.B. Plexiglasscheiben) sicherstellen müssen, dass die Kinder und Jugendlichen nicht in die Gefahrenbereiche von Maschinen oder Gefahrstoffen gelangen können. Die im Rahmen der Workshops angebotenen Versuche sind eigensicher zu gestalten. ### Ampelsystem für Kinder und Jugendliche Für Kinder und Jugendliche verschiebt sich die Logik des Ampelsystems: “Grün” darf unter Anwesenheit einer Aufsichtsperson mit deren Einverständnis genutzt werden. “Gelb” darf nach individueller Absprache mit den Lab-Koordinator:innen fallweise genutzt werden und “rot” darf in keinem Falle von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Auch Umgang mit Gefahrstoffen ist für Kinder und Jugendliche grundsätzlich verboten. ### Teilnahme an Einweisungen / Weiterbildung Kinder und Jugendliche dürfen nach Absprache gerne auch an Einweisungen im Labor teilnehmen. Diese Teilnahmen dienen allerdings dem Bildungsauftrag und sollen besonders interessierten Kindern und Jugendlichen Zugangsmöglichkeiten zu Spezialthemen bieten. Sie berechtigen nicht zu einer eigenständigen Nutzung und berühren auch die spezifischen Regeln für Kinder und Jugendliche (z.B. hinsichtlich des Ampelsystems) nicht. # Teil B: Allgemeine Sicherheitsvorschriften ## Allgemeines Grundsätzlich sollten alle Tätigkeiten im Labor nur durchgeführt werden, wenn mindestens eine andere Person im Gebäude anwesend ist (dazu gehören auch Mitglieder von XYZ CARGO und Fabulous St. Pauli), die nicht die gleiche Tätigkeit durchführt und die ggf. Erste Hilfe leisten kann und/oder Hilfe holen kann. Ausnahmen sind die Nutzung des Labors für gefährdungsarme Tätigkeiten wie z.B. Zeichnen, Arbeiten am Computer oder leichte Aufräumarbeiten. Bei Tätigkeiten mit erhöhter Brand- oder Verletzungsgefahr (z.B. Arbeiten mit Druckbehältern, ätzenden Gefahrstoffen, gefährlichen elektrischen Spannungen, etc.) ist die Anwesenheit mindestens einer weiteren Person, die nicht die gleiche Tätigkeit durchführt, Pflicht. Bei Unklarheiten ist mit den Lab-Koordinator:innen Rücksprache zu halten. Für elektrotechnische Projekte darf im Labor grundsätzlich nicht mit Netzspannung gearbeitet werden, sondern maximal mit 60V Gleich- oder 25V Wechselspannung. Ausnahmen hierfür können für entsprechend zertifizierte Fachkräfte projektspezifisch gemacht werden, dies allerdings nur nach individueller Absprache. ### Kleidung/Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist zu verwenden. ~~Einige Kittel hängen im Labor. Schutzbrillen, Ohrstöpsel, etc. liegen in beschrifteten Boxen aus.~~ Welche Schutzausrüstung verwendet wird, ist aufgabenspezifisch. Bei allen Arbeiten, die fliegende Späne, spritzende Flüssigkeiten o.Ä. beinhalten können, muss mindestens eine geeignete Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden. Für den Fall, dass mit Chemikalien (z.B. Entfettungsmittel) gearbeitet werden soll, sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Bei erhöhter Lärmbelastung ist Gehörschutz zu tragen. Grundsätzlich gilt: Schutzausrüstungen sind vor Gebrauch einer Sichtprüfung zu unterziehen. Beschädigte Schutzausrüstungen dürfen nicht weiter verwendet werden Zur eigenen Kleidung: * Es ist im Labor grundsätzlich geschlossenes, festes Schuhwerk zu tragen. * Die normale Arbeitskleidung muss – insbesondere bei Arbeiten an rotierenden Teilen – eng anliegen. Schmuck, Handschuhe, Schals, etc. sind insbesondere bei Arbeiten an rotierenden Geräten (Bohrmaschine etc.) verboten, da sie immense Unfallgefahren mit sich bringen. Abweichung von den Regeln zur eigenen Kleidung ist nur im Sozialbereich des Labors erlaubt, allerdings nur dann, wenn keine Versuche stattfinden, die ggf. diesen Bereich tangieren könnten. ### Essen, Trinken, Rauchen * Speisen sind lediglich im Sozialbereich erlaubt und müssen auch hier verschlossen aufbewahrt werden. * Getränke sind außerhalb des Sozialbereiches nur in geschlossenen Flaschen/Behältnissen erlaubt. * Das Rauchen ist verboten, direkt vor der Eingangstür gibt es jedoch eine Raucherecke. ### Notfälle Bei Notfällen ist umgehend die allgemeine Notfallnummer 112 anzurufen. #### Vorgehen bei Unfällen * Eigenschutz beachten! * Gefahrenbereich absichern oder Personen aus Gefahrenbereich bringen. * Ersthelfer:innen/Sanitäter:innen hinzuziehen, ggf. Notruf absetzen * Erste Hilfe leisten, Verletzten betreuen. * Rettungsdienst einweisen. * Lab-Koordinator:innen informieren. * Alle (auch kleinere) Verletzungen müssen im Verbandbuch beim Erste-Hilfe-Set dokumentiert werden. Bitte die Lab-Koordinator:innen immer informieren, auch wenn nur ein kleines Pflaster benötigt wurde – die Bestände müssen schließlich aufgefüllt werden! #### Vorgehen im Brandfall * Eigenschutz beachten! * Notruf absetzen. * Möglichst Versuchsaufbauten und Energiequellen abschalten (Not-Aus, Sicherung). * Bei Entstehungsbränden Löschversuche mit geeigneten Löschmittel unternehmen. Im Labor sind mehrere Feuerlöscher verteilt (u.A. neben der Eingangstür). * Abstand zu elektrischen Einrichtungen/Spannungsquellen halten! ## Versuchsaufbauten ### Allgemein * Versuchsaufbauten müssen ausreichend standfest, stabil und für die verwendeten Temperaturen, mechanischen Bewegungen und ggf. Chemikalien geeignet sein. * Bei unbeaufsichtigten Dauerversuchen sind ggf. Schutzmaßnahmen für Störfälle (Stromausfall, Ausfall der Kühlung, unerwartete Reaktionen) vorzusehen. * Nach Versuchsende ist darauf zu achten, dass alle Anschlüsse geschlossen und die Stromversorgung abgeschaltet ist. * Alle Versuchsaufbauten sind so zu gestalten, dass sie über Not-Aus-Schalter (bzw. vergleichbare Einrichtungen) auf einfache Weise im Gefahrfall schnell in einen sicheren Zustand versetzt werden können. * Versuchsaufbauten dürfen erstmalig nur entsprechend der Ampelregelung in Betrieb genommen werden. Bei Unklarheiten muss Absprache mit den Lab-Koordinator:innen vorgenommen werden. ### Schutz gegen elektrische Gefahren * Bei Aufbauten mit elektrischen Betriebsmitteln ist darauf zu achten, dass diese unbeschädigt und für den Versuchszweck geeignet sind. * In Bereichen, in denen die Möglichkeit von Flüssigkeitsspritzern besteht, dürfen nur entsprechend spritz(wasser)geschützte Geräte verwendet werden (z.B. neben Spülbecken). * Niemals dürfen Versuchsaufbauten in Betrieb genommen werden, bei denen Kontaktteile mit gefährlichen Spannungen (z.B. Netzspannung) frei zugänglich sind. ### Schutz gegen mechanische Gefahren * Besteht die Gefahr, dass Teile aus dem Versuchsaufbau herausgeschleudert werden, so sind feste Schutzabdeckungen zu installieren. * Bei Bewegungen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 mm/s sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die ein versehentliches Hineingreifen in Quetsch- und Scherstellen verhindern. Dies kann z.B. durch feste Abdeckungen direkt an den Gefahrenstellen oder eine wirksame Absperrung des gesamten Gefahrenbereichs erfolgen. * Besondere Vorsicht gilt im Bereich von gegeneinander rotierenden Walzen, Wellen oder Getriebeteilen. Hier besteht Einzugsgefahr. Deshalb sind diese Stellen auf jeden Fall abzusichern. * Bevor Arbeiten an den Versuchsaufbauten durchgeführt werden, ist der betreffende Antrieb still zu setzen und gegen Wiedereinschalten zu sichern. * Arbeiten an hydraulisch oder mit Druckluft betriebenen Teilen von Versuchsaufbauten dürfen erst durchgeführt werden, wenn diese drucklos gemacht und gegen erneuten Druckaufbau gesichert wurden. Werden durch den Druckabfall Bewegungen ausgelöst, so sind diese durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, z.B. durch Arretierung betreffender Teile oder vorheriges Anfahren einer sichern Stellung. * Bei Arbeiten in der Nähe von freischwingenden Teilen wie Pendeln o.ä., diese vorher gegen Bewegung sichern oder abhängen. ### Schutz gegen thermische Gefahren * Bei Arbeiten mit Öfen, heißen Werkstücken oder offenen Flammen ist darauf zu achten, dass in der direkten Umgebung keine leicht brennbaren Materialien (insbesondere Papier und Gefahrstoffe) vorhanden sind. Die Oberflächen der Arbeitstische sollten nicht brennbar sein bzw. mit Fliesen etc. abgedeckt werden. * Die Arbeitskleidung sollte einen möglichst hohen Baumwollanteil aufweisen (Kunstfasern entzünden sich leicht und verkleben auf der Haut). * Bei der Handhabung heißer Teile sind Hilfsmittel (Zangen etc.) zu nutzen und hitzebeständige Schutzhandschuhe zu tragen. ### Umgang mit Maschinen * Maschinen und Geräte dürfen nur von den Personen in Betrieb genommen werden, die durch eine der oben genannten verantwortlichen Personen im sachgerechten Umgang unterwiesen worden sind. * Für den Umgang mit gefährlichem Maschinen und Anlagen werden durch die Lab-Koordinator:innen Betriebsanweisungen erstellt, in denen die die wichtigsten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufgeführt sind. Diese Betriebsanweisungen sind zu beachten! * Maschinen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn die vorgesehenen Schutzeinrichtungen vorhanden und wirksam sind. Die Manipulation von Schutzeinrichtungen ist verboten und kann strafrechtliche Folgen haben. ### Umgang mit Gefahrstoffen * Der Umgang mit Gefahrstoffen ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken. * Gefahrstoff-Behältnisse sind deutlich mit ihrem Inhaltsstoff sowie eventuellen Gefahrensymbolen zu kennzeichnen. Sie sind sofort nach Gebrauch wieder zu verschließen. * Behältnisse, die für Lebensmittel gedacht sind (Getränkeflaschen, Marmeladengläser etc.), dürfen nicht für Gefahrstoffe verwendet werden. * Es dürfen nur Behältnisse gewählt werden, die gegen den Stoff beständig sind. * Am Arbeitsplatz (z.B. Versuchstisch) darf maximal der Tagesbedarf aufbewahrt werden. * Da das CCL nicht als Gefahrstofflabor geeignet ist, ist die Verwendung von Gefahrstoffen so zu begrenzen, dass keine gesundheitsschädigenden Stoffe in gefährlicher Menge in der Luft freigesetzt werden können. * Bei jedem Umgang mit Gefahrstoffen ist auf eine gute Raumbelüftung (offene Fenster) zu achten. * Giftige Stoffe sind unter Verschluss aufzubewahren. * (Glas-)Flaschen niemals am Flaschenhals oder Deckel tragen. Beim Transport außerhalb des Labors sind diese immer in Kunststoff-Boxen zu transportieren, die bei Undichtigkeiten den Gefahrstoff auffangen können. * Lebensmittel dürfen nicht zusammen mit Gefahrstoffen aufbewahrt werden (z.B. im Kühlschrank). * Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist der Verzehr von Lebensmitteln grundsätzlich verboten. * Für den Umgang mit „gefährlicheren“ Stoffen werden durch die oben genannten Verantwortlichen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen erstellt, in denen die die wichtigsten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufgeführt sind. Diese Betriebsanweisungen sind zu beachten ### Umgang mit Gasflaschen * Die Verwendung von Gasflaschen im Labor ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Lab-Koordinator:innen erlaubt. * Giftige Gase dürfen nicht verwendet werden. * Der Einsatz von Gasflaschen im Labor darf nur kurzzeitig erfolgen. * Bei dauerhaftem Einsatz – sind feste Gasleitungen zu verlegen. * Die Anzahl der Gasflaschen in einem Raum ist möglichst gering zu halten. * Gasflaschen sind immer mit einem Gasflaschenhalter, einem Stahlbügel oder einer Kette gegen Umfallen zu sichern. * Gasflaschen sind vor Erwärmung zu schützen. * Räume, in denen Gasflaschen außerhalb von Sicherheitsschränken aufgestellt sind, sind an der Tür mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen, welches über Art und Menge der Stoffe Auskunft gibt. * Gasflaschen mit korrosiven oder hochentzündlichen Gasen sollten so klein wie möglich gewählt werden. * Räume, in denen Gasflaschen mit brennbaren Gasen außerhalb von Sicherheitsschränken vorhanden sind, müssen gut belüftet und mit einem Gaswarngerät ausgestattet sein. * Gasflaschen dürfen nur mit speziellen Transportwagen und nur mit aufgeschraubter Ventil-Schutzkappe bewegt werden. Das Tragen der Flaschen ist strengstens untersagt. * Zur Gasentnahme aus Druckgasflaschen dürfen nur Armaturen und Schläuche dienen, die für die jeweilige Gasart und den auftretenden Druck zulässig sind. Besonders muss darauf geachtet werden, dass Sauerstoff nicht mit Fetten oder Ölen, und Acetylen nicht mit Schwermetallen, wie Kupfer oder Blei, in Berührung kommt. * Druckgasflaschen, deren Entnahmeventile sich nicht von Hand öffnen lassen, sind zu kennzeichnen und außer Betrieb zu nehmen. * Gasflaschenventile sind erst kurz vor Versuchsbeginn (vorsichtig) zu öffnen und direkt nach Versuchsende wieder zu schließen. * Vor dem Anschluss von Gasflaschen Dichtungen überprüfen; ggf. austauschen. * Insbesondere bei oxidierenden Gasen Armaturen fett- und ölfrei halten. * Gasschläuche sind vor Benutzung unbedingt einer Sichtprüfung zu unterziehen. Poröse, stark geknickte oder beschädigte Schläuche dürfen nicht eingesetzt werden. * Beim Anschluss von Gasschläuchen immer auf festen Sitz achten. ### Bindemittel für ausgelaufene Flüssigkeiten Ausgelaufene Flüssigkeiten/Öle sind mit Sand abzustreuen und anschließend mit einem Handfeger aufzunehmen. ### Unbeaufsichtigte Versuche Unbeaufsichtigt dürfen Versuche nur dann laufen, wenn sichergestellt ist, dass – Andere Personen nicht in den Versuch eingreifen können bzw. durch diesen gefährdet werden, – Auch bei Ausfall von Strom, Kühlwasser etc. keine gefährlichen Zustände auftreten können, – Keine erhöhte Brandgefahr (z.B. durch Überhitzung) vorhanden ist. ## Geräteeinweisung Du möchtest dich zur eigenständigen Benutzung in ein Gerät einweisen lassen? Dann beachte bitte folgende Punkte: * **lies unsere Laborverordnung sorgfältig durch** und schreibe uns eine Nachricht, wenn dir etwas unklar sein sollte * **lies dir bitte die Anleitung zu dem entsprechenden Gerät durch** welches du benutzen möchtest **und lerne die zu beachtenden Punkte auswendig** * **Informiere dich bitte selbstständig** im Internet was zu dem spezifischen Gerätetyp des Weiteren zu beachten ist * **für jedes Gerät gibt es eine Gruppe von Tutoren, die dir bei Fragen zur Benutzung zur Seite stehen** und die die Einweisung mit dir durchführen werden. Diese findest du auf der Wiki-Seite des entsprechenden Gerätes. * schreibe uns oder einem der Tutoren eine Nachricht mit der Bitte um Einweisung, wir melden uns so bald als möglichst für einen Termin bei dir zurück * bei der Einweisung prüfen wir mit dir, ob du die gerätespezifischen Punkte, die zu beachten sind, verinnerlicht hast und du das Gerät bereits eigenständig benutzen darfst. * **sobald du eine Einweisung erhalten hast, tragen wir dich auf die Wiki-Seite des Gerätes ein, erst dann kannst mit deiner Arbeit eigenständig beginnen**. * **Wir bitten dich die Informationen im Wiki eigenständig zu erweitern**, so fällt es anderen leichter sich in spezifische Benutzung einzuarbeiten * Du kannst dafür direkt die entsprechende Seite im Wiki erweitern und eine kurze Nachricht darüber in einen unserer Kommunikationskanäle schicken, wir prüfen dann als Tutorengemeinschaft, ob deine Änderung verständlich ist oder ggf. noch eine Ergänzung benötigt * **für jede Benutzung** des entsprechenden Gerätes ist ggf. ein Laufzettel und eine Abrechnung nötig, die Information darüber dies findest du auch auf der entsprechenden Wiki-Seite und den Laufzettel findest du auf unserer Webseite unter **https://curious.bio/maschinenlogbuch/** * wichtig ist beim Laufzettel, dass wir nachvollziehen können, wenn mit unseren Geräten mal etwas nicht in Ordnung ist oder wir unsere Einweisung in die Benutzung erweitern müssen. * **nimm dir daher bitte immer ausreichend Zeit**, um die Information sorgfältig zu bearbeiten **und hinterlasse das Gerät wieder in dem Zustand, in dem wir es vorfinden möchten** * **die Abrechnung der Nutzungsgebühr kannst du in bar über den blauen Briefkasten am Eingang im Labor, per PayPal oder IBAN Überweisung tätigen** * bitte beachte des Weiteren: **nach 10 Nutzungsdurchläufen prüfen wir noch einmal, ob du das Gerät fachgemäß bedienen kannst und nun selbst als Tutor geeignet bist und anderen als dieser für die Benutzung zu Verfügung stehst** Wir wünschen dir viel Spaß bei deiner Arbeit.

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