Ein Fall von OpenRewi - Initiative für Offene Rechtswissenschaft
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"SLIME" by UT Connewitz is licensed under CC BY-ND 2.0
"Wo Faschisten und Multis das Land regieren,
wo Leben und Umwelt keinen interessieren,
wo alle Menschen ihr Recht verliern,
da kann eigentlich nur noch eins passieren:
Deutschland muss sterben, damit wir leben können …"
"Wo Raketen und Panzer den Frieden sichern,
AKW's und Computer das Leben verbessern, bewaffnete Roboter überall,
doch Deutschland, wir bringen Dich zu Fall.
Deutschland muss sterben, damit wir leben können …"
" S wird durch das strafgerichtliche Urteil in der Verbreitung des Liedes gehindert, sodass nicht auszuschließen ist, dass darin ein zu rechtfertigender Eingriff in den sachlichen Schutzbereich der Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG liegt. Ferner ist die Kunstfreiheit in ihrem persönlichen Schutzbereich nicht beschränkt, sodass sich jedermann und damit auch S darauf berufen kann. "
Ist die Schriftform erfüllt?
Ist die Frist eingehalten?
"Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn G durch das Urteil in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist, Art. 93 I Nr. 4a GG. In Betracht kommt hier eine Verletzung der Kunstfreiheit aus Art. 5 III 1 Alt. 1 GG. Bei Freiheitsrechten ist eine Grundrechtsverletzung dann gegeben, wenn ein Eingriff in den Schutzbereich vorliegt, der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist."
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil
"eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten, die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes, die fehlende Berücksichtigung einzelner Grundrechte oder eine Missachtung der Reichweite oder der Bedeutung der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts "
"Zunächst müsste der Schutzbereich eröffnet sein."
Was ist Kunst und welche Tätigkeiten sind damit geschützt?
Verschiedene Kunstdefinitionen sollten in der Klausur alle genannt werden - es gibt kein Konkurrenzverhältnis
Zuordnung zu einem bestimmten Werktyp
Werkbereich - Kunstwerk selbst erschaffen
Wirkbereich - Kunstwerk verbreiten
"Sowohl der sachliche als auch der persönliche Schutzbereich ist eröffnet."
"jede staatliche Maßnahme, die eine in den Schutzbereich fallende Tätigkeit final, unmittelbar, rechtsförmig und imperativ beeinträchtigt"
"Ein Grundrechtseingriff ist gerechtfertigt, wenn er eine verfassungsmäßige Konkretisierung der Einschränkungsmöglichkeiten des Grundrechts darstellt."
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung …
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Können die Schranken von Art. 5 II GG auf Art. 5 III GG angewandt werden?
"Somit ist Art. 5 III GG nur durch verfassungsimmanente Schranken, also durch Grundrechte Dritter sowie sonstige Rechtsgüter von Verfassungsrang, einschränkbar."
"Von der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit des § 90a StGB ist laut Hinweis auszugehen."
Immer auf die Bearbeitungshinweise achten.
"Die Gerichte müssten bei der Auslegung und Anwendung der strafrechtlichen Vorschrift das Grundrecht der S aus Art. 5 III GG in seiner Bedeutung und Tragweite hinreichend beachtet haben. Dies ist der Fall, wenn sie der Bedeutung der Kunstfreiheit durch eine "werkgerechte Interpretation" ausreichend Rechnung getragen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden."
Was ist der Aussagekern jenseits des puren Wortlauts?
"Mit der Refrainzeile: „Deutschland muss sterben, damit wir leben können“ wird ein gängiges dichterisches Stilmittel verwendet, mit dem ein Lebensgefühl von Fremdheit und Hoffnungslosigkeit in aggressiver Zuspitzung vermittelt werden soll. Dabei bedient sich das Lied typischer Formen und Inhalte des Punkrock. Bei der strafrechtlichen Würdigung des Liedes dürfen diese Elemente der künstlerischen Einkleidung dem Aussagekern nicht zugerechnet werden."
Im zugrundeliegenden Urteil stoppte die Prüfung hier. Allerdings sollte in einem Gutachten zusätzlich die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
"Darüber hinaus könnten die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 90a StGB im konkreten Fall auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht hinreichend berücksichtigt haben."
Schutz der freiheitliche-demokratischen Verfassungsordnung durch die Anwendung des § 90a StGB
Weiter Maßstab - hier zumindest möglich
Mildere Mittel sind nicht ersichtlich.
Die Anwendung im Einzelfall war unangemessen.
"Das Urteil stellt keine verfassungsmäßige Konkretisierung der Einschränkungsmöglichkeiten der Kunstfreiheit dar."
"Der Eingriff kann nicht gerechtfertigt werden. Somit liegt eine Verletzung der Kunstfreiheit vor."
"Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig und begründet und hat daher Aussicht auf Erfolg."
„Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de). Er beruht auf dem Werk von Charlotte Schneeberger, in: Grundrechte-Fallbuch, ebenfalls veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 3.0. Für Änderungen ist allein der/die Urheber*in dieser Überarbeitung verantwortlich.“