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Joined on Feb 19, 2021

  • Stunde 1 Thema: … Erster Punkt Note: Notizen zu … Vielen Dank! Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de).
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  • ![](https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dd/Logo_Test_OpenRewi.png =600x) Unsere Ziele Juristische Lehrmaterialien für alle zugänglich machen gemeinsam bessere Texte schreiben Das Team Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Richter:innen und Studierende aus ganz Deutschland - und bald der :earth_africa:
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  • Religionsfreiheit Sachverhalt Die gläubige Muslima G möchte nach Abschluss ihres rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Bayreuth im Januar 2021 unmittelbar mit dem Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg beginnen. Sie bewirbt sich hierzu form- und fristgemäß beim Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg für den Einstellungstermin 1.4.2020. Schon während Ihrer Vorbereitungen auf die Erste Juristische Prüfung hatte G erfahren, dass das Tragen eines religiösen Kopftuchs in Gerichtssälen in Bayern für Richter:innen und Staatsanwält:innen untersagt ist. Nach Auffassung der G ist dies inakzeptabel, da das Tragen eines Nikab in der Öffentlichkeit - und damit auch im Gerichtssaal - für sie Ausdruck ihres Glaubens ist und doch nicht staatlicherseits einfach verbotenen werden könne. Schließlich habe sich der Staat aus Glaubensfragen grundsätzlich komplett heraus zu halten. G ist sich jedoch nicht sicher, ob ein derartiges Verbot auch für sie im Rahmen ihres Rechtsreferendariats gilt. Als sie die Bewerbungsunterlagen und Vordrucke vor dem Absenden ihrer Bewerbung an das OLG Bamberg durchlas, fand sie hierzu keine Aussage. Als G mittels Einstellungsbescheid des Oberlandesgerichtspräsidenten vom 3.3.2021 die Zulassung zum Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Bamberg erteilt wurde, stieß sie jedoch in dem mit "Auflagen" überschriebenen Teil des Bescheids auf einen Passus, der wie folgt lautet:
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  • Fall 4 - Recht auf Gesundheit Note: aus didaktischen Gründen Schutzpflichten-Konstellation beibehalten das BVerfG wählt eine so ungewöhnliche rechtliche Behandlung, dass Diskussion abgewartet werden muss die Argumente sind jedoch dieselben Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten L (16 Jahre) hält Gesetz für völlig ungeeignet, um dem Klimawandel und dessen Folgen angemessen zu begegnen
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  • Mietpreisbremse Vorab: Umkämpfter Wohnungsmarkt ![](https://i.imgur.com/36lSozD.jpg =300x)![](https://i.imgur.com/9MQP43D.jpg =300x)![](https://i.imgur.com/ADBy2Cg.png =400x) Note: Mietpreisbremse als Instrument im BGB Mietendeckel als ordnungspolitische Maßnahme (Preise einfrieren) Große Immobilienkonzerne Enteignen --> Art. 15 GG
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  • Übungsklausur: Freitag, den 04.06. von 10.00 Uhr - 12.30 Uhr Kurs auf dem Examensserver Zugangslink folgt Nachträgliche Abgabe bis Dienstag, 08.06., über unseren Kurs Wiederholungsfrage 1: Wie lautet der Obersatz zu folgender Fallfrage: Verletzt die Maßnahme den A in seinen Grundrechten? Das Gesetz/Urteil/die Maßnahme verletzt den A in seinen Grundrechten, wenn sie einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts darstellt.
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  • Berufsfreiheit Sachverhalt M ist deutscher Staatsangehöriger und betreibt einen Kiosk. Er bietet neben Lebensmitteln, Zeitschriften und einfachen Haushaltsutensilien auch eine Vielzahl an gekühlten Getränken an. Überwiegend wird bei ihm von überwiegend unbekannter Laufkundschaft jeweils nur ein Getränk gekauft, sodass an einem schönen Sommerabend üblicherweise mindestens 500 einzelne Flaschen über die Ladentheke gehen. Nach dem Jahreswechsel 2019/2020 wird M mit der sachlich auf ihn anwendbaren Regelung des § 146a Abs. 2 AO konfrontiert ("Bonpflicht") Hierin sieht er ebenso wie viele weitere kleinere Betriebe einen unzulässigen staatlichen Übergriff in seine Erwerbstätigkeit. Als Begründung hierfür wird etwa vorgebracht, dass die Kundschaft sich – was zutrifft – überwiegend nicht für entsprechende Belege interessiere, sodass diese auf direktem Weg in den Müll wandern würden. Dabei bliebe unklar, wie dies der durch das Gesetz verfolgten „verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug“ dienen kann. Dies widerspreche zudem dem staatlich gesetzten und in Art. 20a GG normierten Ziel des Umweltschutzes, da so unnötig Papier verbraucht werde. Dass in § 146a Abs. 2 S. 2 AO ein Befreiungsvorbehalt normiert sei, würde den Eingriff in die „Gewerbefreiheit“ nicht ausreichend abmildern.
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  • Kunstfreiheit Fall 1 Ein Fall von OpenRewi - Initiative für Offene Rechtswissenschaft openrewi.org Sachverhalt ![](https://live.staticflickr.com/8202/8275428350_cd157a9956_b.jpg =300x) "SLIME" by UT Connewitz is licensed under CC BY-ND 2.0
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  • Versammlungs-freiheit Sachverhalt B ist spanische Staatsbürgerin und lebt in Frankfurt. An einem Wochenende im Juli 2019 besucht sie den Christopher Street Day in Frankfurt. Auf dem Transparent, das B mit sich trug, war zu lesen: "Stonewall was a riot! No cops at Pride!". Außerdem führte B auf einem Handwagen einen Lautsprecher mit sich. Diesen benutzte sie unter anderem für folgende Durchsagen: "Bullen raus aus der Parade! No cops at Pride! Zivile Bullen raus aus der Parade - und zwar sofort!". Die zuständige Versammlungsbehörde hatte unter dem Unterpunkt "Kundgebungsmittel / Versammlungshilfsmittel" verfügt, dass Lautsprecher und Megaphone nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit der Versammlung stehen, sowie für Ordnungsdurchsagen verwendet werden dürfen.
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  • Fall 5 - Meinungsfreiheit B arbeitet in der Druckerei D und ist Betriebsrat Abmahnung im vergangenen Jahr nach verächtlicher Äußerung über Kollegin in halb-privater WhatsApp-Gruppe B betitelt Kollege C in Diskussion mehrmals mit den Worten "ugah, ugah" B wird von der Druckerei mit sofortiger Wirkung gekündigt. Dagegen erhebt er Kündigungsschutzklage, die in allen Instanzen erfolglos bleibt (letztinstanzliche Entscheidung vom 02.12.2020 wurde B am 28.01.2021 zugestellt) Er erhebt am 28.02.2021 schriftlich Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG. Fallfrage: Hat die Beschwerde Aussicht auf Erfolg?
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  • Fall 3b Zulässigkeit Bundestag erlässt Smartphone-Verbot an Schulen (Mobbing, Aufmerksamkeitsdefizit). Auch in den Pausen. :iphone: kann eingesammelt werden. Schülerin A klagt dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. :female-judge:
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  • Wiederholung - Prüfung eines Freiheitsgrundrechts Vielen Dank! „Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY-SA 3.0.
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  • Crashkurs I - Prüfung eines Freiheitsgrundrechts Ein Fall von OpenRewi - Initiative für Offene Rechtswissenschaft openrewi.org ![](https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dd/Logo_Test_OpenRewi.png =300x) Sachverhalt Bundestag erlässt Smartphone-Verbot an Schulen (Mobbing, Aufmerksamkeitsdefizit).
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  • Jede neue Folie wird durch drei Striche darüber und darunter erstellt - das hier ist normaler Text. Der Text wird in der Präsentation normalerweise in der Mitte dargestellt - es sei denn ihr fügt den Code über diesem Text ein. Auf der linken Seite darstellen geht auch bei Bedarf individuell auf jeder Folie. Indem ihr am Ende der Seite "Note:" schreibt, wir der darunter stehende Text in der Präsentation nicht mehr sichtbar. Im Präsentationsmodus (abrufbar über "s" drücken im Slide-View) erscheinen die Notizen dann unten rechts. Note: Dieser Text ist im Präsentationsmodus nicht sichtbar. Ihr könnt auf den Folien über : verschiedene Smileys einbinden. Eine vollständige Liste gibt es hier. Ein paar Vorschläge zur einheitlichen Verwendung wären
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