# > ** 👩🏼💻 Mitschrift 15.04.2021 bds250 👨🏼💻**
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**Strukturen:**
konditionale Zusammenhänge
*Korrektur Hausaufgabe:*
*⏰ Übungen:* KB S. 109/112
https://drive.google.com/file/d/19F6mNmvW0j8AHYHCONcLdo2MRcIMnxfp/view?usp=sharing
Partnerarbeit:
Prüfungsordnung umformulieren
§ 16 Konsequenzen einer Täuschung
1.* Wer bei der Prüfung* täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen
gewährt, wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen. In **diesem Fall** werden die Prüfungsleistungen
nicht bewertet. Jeder Täuschungsversuch ist zu protokollieren. Die Entscheidung, Prüfungsteilnehmer
oder -teilnehmerinnen auszuschließen, trifft die Aufsichtsperson, bei der Mündlichen Prüfung der Prüfer
oder die Prüferin bzw. die Prüfungskommission. Der bzw. Die Prüfungsverantwortliche wird hinzugezogen.
Der Ausschluss ist unter Angabe der Gründe, die zum Ausschluss geführt haben, ausführlich auf dem
Prüfungsprotokoll zu vermerken. *Persönliche Aufzeichnungen von Teilnehmern und Teilnehmerinnen*, die
zum Zweck einer Täuschung geeignet sind, sind einzuziehen und dem Prüfungsprotokoll beizufügen.
2. Wird eine Täuschung oder eine andere Störung des Prüfungsablaufs festgestellt, so erklärt die telc gGmbH
die jeweilige Prüfungsleistung für ungültig. **Sofern** über Einzelfälle hinaus Zweifel an der regelgerechten
Prüfungsdurchführung bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewertet.
2 Sätze/Bedingungen hinzufügen
Sätze mit den neuen Konnektoren umformulieren
Gruppe 1
1. Falls jemand bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt, wird er/sie sofort von der Prüfung ausgeschlossen.
2. Im Falle von Prüfungstäuschung werden die Prüfungsleistungen
nicht bewertet.
3. Bei jedem Täuschungsversuch muss protokolliert werden.
4. Sofern ein Täuschungsversuch passiert, trifft die Aufsichtsperson, bei der Mündlichen Prüfung der Prüfer
oder die Prüferin bzw. die Prüfungskommission die Entscheidung,Prüfungsteilnehmer
oder -teilnehmerinnen auszuschließen.
5. Wenn über Einzelfälle hinaus Zweifel an der regelgerechten
Prüfungsdurchführung bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewerte.
Gruppe 2
1. Wenn Zweifel an der regelgerechten Prüfungsdurchführung über Einzelfälle hinaus bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewertet.
Falls eine Täuschung oder eine andere Störung des Prüfungsablaufs festgestellt wird, erklärt die telc gGmbH die jeweilige Prüfungsleistung für ungültig.
Die Ergebnisse dürften am Prüfungstag vorliegen, gesetzt den Fall, es ist nicht Samstag.
Wenn Sie ihr Handy im Ausnahmefall nutzen möchten, dann geben Sie dem Prüfer Bescheid. Angenommen, dass Sie den Anruf nicht aufschieben können, geben Sie dem Prüfer Bescheid.
Wer im Falle der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht,unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt, wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen.
Sofern zwei Prüfungsteilnehmer sprechen, wird die Prüfung für beide Personen beendet.
Gruppe 3
Umschreibung:
1. Wird eine Täuschung oder eine andere Störung des Prüfungsablaufs festgestellt, so erklärt die telc gGmbH die jeweilige Prüfungsleistung für ungültig.
$ Falls eine Täuschung oder eine andere Störung des Prüfungsablaufs festgestellt wird, so erklärt die telc gGmbH die jeweililge Prüfungsleistung für ungültig.
$ Bei festgestellter Täuschung oder einer anderen Störung des Prüfungsablaufs wird die jeweilige Prüfungsleistung für ungültig erklärt.
2. Sofern über Einzelfälle hinaus Zweifel an der regelgerechten Prüfungsdurchführung bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewertet.
$ Wenn über Einzelfälle hinaus Zweifel an der regelgerechten Prüfungsdurchführung bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewertet.
3. Wer bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen
gewährt, wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Prüfungsleistungen
nicht bewertet.
$ Wenn jemand bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt, wird er bzw sie sofort von der Prüfung ausgeschlossen und werden die Prüfungsleistungen nicht bewertet.
Hinzufügen:
1. Bei einem von Prüfungskommission festgestellten Unterschleif wird die Prüfungsleistung nicht bewertet.
Gruppe 4
1.Wenn über Einzelfälle hinaus Zweifel an der regelrechten Prüfungsdurchführung bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewertet.
2.Man muss auf die Zeit achten,andernfalls kann mann nicht alle Teilen schafen, dann wird man durchfallen.
3.Bei Täuschung werden Prüfungsleistungen nicht bewertet.
4. Man muss die Texte schnell lesen, sonst hat man weniger Zeit alle Aufgaben zu bearbeiten.
**🧐Regeln:**
*Wortschatz:* S. 109-112
| Wortschatz | Erläuterung |
| -------------------------- | --------------------------------------------------- |
| untrüglich | offensichtlich |
| sofern | wenn, falls, bei + d, im Falle |
| brenzlig | gefährlich, schwierig zu lösen |
| wahrhaft | echt, wirklich, tatsächlich |
| profund | richtig, korrekt,genau, datenbasiert |
| Geschichtskundige | Menschen, die ein großes Geschichtswissen haben |
| | |
| protokollieren | dokumentieren, notieren |
| vermerken | notieren, aufschreiben |
| | |
| Persönliche Aufzeichnungen | in diesem Kontext Spickzettel/Unterschleifsmaterial |
Zusatzmaterial:
Hausaufgaben:
Lesen 1-3 bis nächsten Mittwoch
https://drive.google.com/file/d/1Pno95hrICvufUCPsMDf3YAhmpwrgXc75/view?usp=sharing
V. Platz für Eure Notizen