# Urheberrecht, Menschenrecht, Wissenschaftliches Arbeiten?
*Und was bedeutet das für die Erstellung von Bildungsmaterial?*
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#### Was haben wir heute vor?
:copyright: [Kurzer Überblick zum Urheberrecht](#/2/2)
:green_book: [Menschenrechte](#/6/1) & [Fair Use im Vergleich](#/7)
:performing_arts: [Creative Commons Lizenzen](#/8)
:bookmark_tabs: [Wie passt wissenschaftliches Arbeiten hierher?](#/9)
:card_file_box: [Lizenz- und Verwendungshinweise](#/14)
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#### Urheberrecht?
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> [§1](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html) Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
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>[§7](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__7.html) Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
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>[§11](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html) Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
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#### Zitatrecht?
>[§51](www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
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>1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in **ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung** des Inhalts aufgenommen werden,
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>2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in **einem selbständigen Sprachwerk** angeführt werden,
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>3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in **einem selbständigen Werk der Musik** angeführt werden.
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#### [§60a](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html) Unterricht und Lehre
>(1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu **nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden**
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>1. für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung,
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>2. für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung sowie
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>3. für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.
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(2) **Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von Absatz 1 vollständig genutzt werden.**
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(3) Nicht nach den Absätzen 1 und 2 erlaubt sind folgende Nutzungen:
**2. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen sowie...**
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#### [§60b](www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60b.html) Unterrichts- und Lehrmedien
>Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien dürfen **für solche Sammlungen bis zu 10 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.**
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>Unterrichts- und Lehrmedien im Sinne dieses Gesetzes sind Sammlungen, **die Werke einer größeren Anzahl von Urhebern vereinigen und ausschließlich zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen (§ 60a) zu nicht kommerziellen Zwecken geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind.**
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#### Menschenrechte
>Das Recht auf Bildung beginnt mit der Geburt und besteht das ganze Leben lang. Menschen lernen in Kindertagesstätten, in der Schule, an Hochschulen, Berufsschulen, in ihrer Freizeit, im Beruf und an vielen weiteren Orten. Die UNESCO setzt sich für hochwertige, inklusive und chancengerechte Bildung auf allen Stufen ein.[:link:](https://www.unesco.de/bildung/bildungsbiografie)
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#### Artikel 26
>1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. [:link:](https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf)
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#### Fair Use
>Fair use is a legal doctrine that promotes freedom of expression by permitting the unlicensed use of copyright-protected works in certain circumstances. Section 107 of the Copyright Act provides the statutory framework for determining whether something is a fair use and identifies certain types of uses—such as criticism, comment, news reporting, teaching, scholarship, and research—as examples of activities that may qualify as fair use. [:link:](https://www.copyright.gov/fair-use/more-info.html)
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#### Creative Commons
>Die Creative Commons Urheberrechtslizenzen und -werkzeuge schaffen eine Balance innerhalb des traditionellen Umfelds von "Alle Rechte vorbehalten", das aus dem Urheberrecht entsteht. Unsere Werkzeuge geben jedermann, von individuellen Urhebern bis zu großen Firmen und Institutionen eine einfache, standardisierte Methode an die Hand, um urheberrechtliche Erlaubnisse bezüglich ihrer Werken zu geben. [:link:](https://creativecommons.org/licenses/?lang=de)
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<iframe src="https://player.vimeo.com/video/13590841?byline=0&portrait=0" width="640" height="480" frameborder="0" allow="autoplay; fullscreen; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>
<p><a href="https://vimeo.com/13590841">Wanna Work Together?</a> from <a href="https://vimeo.com/creativecommonsvideos">Creative Commons</a> on <a href="https://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
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#### Wissenschaftliches Arbeiten
<img src="https://i.imgur.com/Cup1ZGL.png" width="400" height="400" />
:mag_right: Laut Urheberrecht _müssen_ immer Quellenangaben gemacht werden [:link:](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__63.html)
:mag: Generell kein richtig großer Unterschied zu Zitationsregeln in der Wissenschaft, z.B. APA Stlye[:link:](https://owl.purdue.edu/owl/research_and_citation/apa_style/apa_style_introduction.html)
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#### Angaben zu Nutzungsrechten
>Die Videoinhalte werden ausschließlich zur privaten, persönlichen Nutzung bereitgestellt. Eine Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Alle Rechte sind vorbehalten. Bei einer Verwertung und Vorführung gilt das Urheberrechtsgesetz.
Der § 60a UrhG erlaubt die Nutzung von bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes zur Veranschaulichung des Unterrichts an Bildungseinrichtungen, sofern damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Dies bedeutet, dass Sie die Inhalte im Unterricht zeigen, zu Lehrzwecken einer abgegrenzten Gruppe zur Verfügung stellen und auf eine Lernplattform hochladen dürfen. Das Umgehen der Regelung über eine Fragmentierung des gesamten Werks ist nicht gestattet. Die Ausnahmevorschrift greift nicht, wenn ein gesamter Beitrag gezeigt werden soll.[:link:](https://hilfe.ardmediathek.de/faq/Sendungen-%26-Verfuegbarkeit/Darf-ich-Sendungen-in-der-Schule-zeigen%3F)
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#### Metadaten
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#### Frei verfügbares Bildungsmaterial
<iframe src="https://slidewiki.org/presentation/134480/_/134480/?language=de" width="800" height="400"></iframe><p><a href="https://slidewiki.org/presentation/134480/_/134480/?language=de">OER in aller Kürze - bencelukacs</a></p>
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## Fragen für das praktische Arbeiten
Urheberrecht - besonders im Bildungsbereich bleibt eine Grauzone :exclamation:
Bildung ist zeitgemäßer als die Rechtslage:exclamation:
Welches Bildungsmaterial "muss" veröffentlicht werden:question:
Wohin soll die Entwicklung gehen, Öffnung oder Schließung:question:
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#### Tools
* _Schritt für Schritt Formular zur offenen Lizenzierung von Material_ :arrow_right: Creative Commons Licence Chooser [:link:](https://chooser-beta.creativecommons.org/)
* _Tutorial-Reihe zur Erstellung von möglichst offenen Bildungsmaterialien_ :arrow_right: Der Gold-Standard zur OER [:link:](https://open-educational-resources.de/gold-standard-buch-artikel/)
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#### Zum weiterlesen und -hören
* Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Passau:
Keine Angst vor der Kopie! Legale Nutzung fremder Inhalte in Forschung und Lehre (SoSe 2019) [:link:](https://player.vimeo.com/video/540526020?color=ffffff&autoplay=1)
* Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Passau:
Kopieren, Teilen, Präsentieren – Urheberrechtliche Fragen in der eigenen Forschung (WiSe 2019/2020) [:link:](https://player.vimeo.com/video/540528739?color=ffffff&autoplay=1)
* _Video zu den grundlegenden Fragen_ 101 - Medienrecht [:link:](https://open-educational-resources.de/101-medienrecht/)
* iRights Dossiers (u.a. zu OER, Creative Commons) [:link:](https://irights.info/dossier)
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#### Lizenz- und Verwendungshinweise
###### tags: `Open Education` `Open Educational Resources`
Die Zusammenstellung dieser Inhalte<p xmlns:cc="http://creativecommons.org/ns#" xmlns:dct="http://purl.org/dc/terms/"><a property="dct:title" rel="cc:attributionURL" href="https://hackmd.io/@spencelukacs/KurzinputUrhGundOER">Kurzinput Urheberrecht & OER</a> by <a rel="cc:attributionURL dct:creator" property="cc:attributionName" href="https://hackmd.io/@spencelukacs">Bence Lukács, Universität Passau, SKILL.de</a> is marked with <a href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0?ref=chooser-v1" target="_blank" rel="license noopener noreferrer" style="display:inline-block;">CC0 1.0<img style="height:22px!important;margin-left:3px;vertical-align:text-bottom;" src="https://mirrors.creativecommons.org/presskit/icons/cc.svg?ref=chooser-v1"><img style="height:22px!important;margin-left:3px;vertical-align:text-bottom;" src="https://mirrors.creativecommons.org/presskit/icons/zero.svg?ref=chooser-v1"></a></p>
* Ausgenommen hiervon sind sämtliche separat markierte und lizenzierte Materialien.
* Dieser Inhalt bzw. dieses Material wurde im Rahmen des Projektes [SKILL.de](https://skill.uni-passau.de) an der Universität Passau erstellt. Dieses Vorhaben wird im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01JA1924 gefördert.
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