--- robot: nofollow, noindex --- # Arbeits- und Umweltschutz: Grundlagen für ZF-Führungskräfte ```mermaid gantt dateFormat DD.MM.YYYY axisFormat %W section Erstellung Kapitel 1:k1, 21.06.2021, 13d Kapitel 2:k2, after k1, 10d Kapitel 3:k3, after k2, 7d Kapitel 4:k4, after k3, 7d Kapitel 5:k5, after k4, 3d Kapitel 6:k6, after k5, 2d Kapitel 7:k7, after k6, 2d Abgabe Beta: crit, fg, 06.08.2021, 1d section Feedback Feedback: fb, after fg, 7d section Fertigstellung Fertigstellung: fs, after fb, 4d ``` ## Start-Folie *[Schriftlicher Text:]* Herzlich Willkommen zum Training “**Arbeits- und Umweltschutz: Rechtliche Grundlagen für ZF-Führungskräfte**”. Das Training ist vertont. Sie benötigen also einen Lautsprecher oder einen Kopfhörer. #### Trainingsziele und Begriffsdefinition [*Sprecher-Text:]* In diesem Training erlernen und wiederholen Sie die wichtigsten rechtlichen Hintergründe und Regelungen zum Thema Arbeits- und Umweltschutz. Dadurch werden Sie befähigt, rechtskonform zu handeln und ZF aktiv zu unterstützen. Statt **Arbeits- und Umweltschutz** wird oft auch die Bezeichnung **"EHS"** verwendet. EHS steht für **"Environmental Health and Safety"**. ## I. Bedeutung von Arbeits- und Umweltschutz ### Arbeits- und Umweltschutz für Führungskräfte Als Führungskraft haben Sie eine **besondere Verantwortung im Arbeits- und Umweltschutz.** Dies betrifft insbesondere die Gesundheit und das Leben anderer Menschen. Daneben hat das Thema auch bedeutsame wirtschaftliche und juristische Auswirkungen. ![](https://i.imgur.com/VXU2IjE.png =400x) *Hinweis: Grafik kann neu erstellt oder abgewandelt werden* Daher ist es für Sie als Führungskraft von zentraler Bedeutung, ein solides Grundwissen zum Thema EHS bzw. Arbeits- und Umweltschutz zu haben. In diesem Training können Sie Ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellsten Stand bringen. #### Negativ-Beispiel Betrachten wir zunächst ein Beispiel, das aufzeigt, warum EHS eine so hohe Bedeutung hat: **Ein Mitarbeiter verletzt sich an seinem Arbeitsplatz in der Produktion**, weil dieser nicht gemäß geltender Arbeitsschutzrichtlinien eingerichtet war. Da der Mitarbeiter ausfällt, steigt die **Belastung der Kolleginnen und Kollegen**, die **Mitarbeiterzufriedenheit** sinkt. (Fazit: Negative Auswirkungen auf Mitarbeitende) Als Folge des gemeldeten Arbeitsunfalls steigen auch die **Versicherungsbeiträge**. Da der Ausfall des Mitarbeiters nicht kurzfristig vollständig aufgefangen werden kann, sinkt die Produktivität. (Fazit: Negative finanzielle Auswirkungen) Am Ende ist durch den ungeplanten Ausfall womöglich sogar die **Lieferfähigkeit von ZF eingeschränkt** und der Kunde ist enttäuscht. Somit könnte sogar noch ein **Imageschaden** entstehen. (Fazit: Negative Auswirkungen auf Kundenbeziehungen und Image) #### Kosten Wie Sie sehen, können durch schlecht umgesetzten Arbeits- und Umweltschutz viele Kosten entstehen. Der überwiegende Teil davon ist unsichtbar - wie bei einem Eisberg, bei dem der größte Teil unter Wasser liegt. Klicken Sie auf den oberen und unteren Teil des Eisbergs, um direkte und indirekte Kosten kennenzulernen. >[Hotspots zum Klicken auf oberem und unterem Teil des Eisbergs; enthüllen jeweils beim Klicken die Text-Blöcke zu direkten Kosten und indirekten Kosten](/gXth3wSvRPuM1PQfy2W7KQ) ![](https://i.imgur.com/qeH0uRl.jpg =600x) *Hinweis: Grafik kann neu erstellt oder abgewandelt werden; die Text-Inhalte sollen bitte gleich bleiben* #### Positiv-Beispiel Durch einen gut umgesetzten Arbeits- und Umweltschutz können wir das Wohlergehen unserer Mitarbeiter und der Umwelt sicherstellen. Daneben können auch finanziell positive Effekte erzielt werden. Ein Beispiel hierfür ist, dass ZF die durch Arbeitsunfälle bedingten Ausfalltage zuletzt deutlich reduzieren konnte. Dadurch waren beträchtliche Kostenreduktionen möglich. Das eingesparte Geld kann dann an anderen wichtigen Stellen reinvestiert werden. ![](https://i.imgur.com/U2N53pI.png) *Hinweis: Bitte Grafik im Training mit '**Kosten durch Ausfalltage (Arbeitsunfälle) 2017-2020'** betiteln; die Grafik kann "neu und schick" erstellt werden* #### ZF-interne Priorität ZF misst intern dem Thema Arbeits- und Umweltschutz eine hohe Bedeutung bei. Dies wird anhand des **ZF Verhaltenscodex** und des **ZF Way** deutlich. ##### Der Verhaltenscodex ![](https://i.imgur.com/QihIAWB.jpg =250x) [*Link zum Dokument für hochauflösenderen Screenshot*](https://drive.google.com/file/d/19uxLSObncl1on8Sq7Sfc8IjEiZqcZqt1/view?usp=sharing) Der ZF Verhaltenskodex legt die Grundsätze fest, die alle bei ZF Beschäftigten einhalten müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass sämtliche Geschäftsaktivitäten von ZF rechtlich wie ethisch korrekt verlaufen. Den vollständigen Verhaltenscodex finden Sie zusammen mit allen anderen relevanten Dokumenten aus diesem Lernmodul am Ende des Trainings zum Download. Sie erhalten nun auszugsweise Einblick in zwei Kapitel, die das Thema Arbeits- und Umweltschutz behandeln. Dies sind die **Kapitel 01** und **Kapitel 06**. ##### Kapitel 01: Recht und Verantwortung ![](https://i.imgur.com/j5hutj7.png =300x) [*Link zum Dokument für hochauflösenderen Screenshot*](https://drive.google.com/file/d/19uxLSObncl1on8Sq7Sfc8IjEiZqcZqt1/view?usp=sharing) **Kapitel 01** beschreibt die Verantwortung der bei ZF Beschäftigten. Hier wird explizit ausgeführt, dass es die **persönliche Verantwortung** jeder bei ZF beschäftigten Person ist, die geltenden Vorschriften einzuhalten. Die **Rolle der Führungskräfte** ist es, diese Einhaltung sicherzustellen. **Verstöße gegen Vorgaben** werden von ZF ausnahmslos verfolgt. ##### Kapitel 06: Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz ![](https://i.imgur.com/BBf78hv.png =300x) [*Link zum Dokument für hochauflösenderen Screenshot*](https://drive.google.com/file/d/19uxLSObncl1on8Sq7Sfc8IjEiZqcZqt1/view?usp=sharing) **Kapitel 06** beschreibt die Vorschriften in Bezug auf **Arbeitssicherheit-, Gesundheit- und Umweltschutz**. Diese drei Bereiche zu schützen und zu fördern werden als zentrale Gebote des unternehmerischen Handelns von ZF betrachtet. ### Der ZF Way ![](https://i.imgur.com/jgzSQOm.png =500x) *Hinweis: Die Grafik kann noch hochauflösender angefragt werden, falls so nicht ausreichend. Wir können das sonst auch selbst "nachbauen" (Powder Cloud + Begriffe).* *Umsetzungsvorschlag: Hotspots auf einzelne Begriffe in der Powder Cloud Darstellung legen, beim Anklicken öffnet sich jeweils die Text-Definition.* Der ZF Way zeigt 5 wichtige Prinzipien auf, wie wir bei ZF zusammenarbeiten und führen. Diese Ausrichtung hilft ZF, aktuelle und zukünftige Herausforderungen souverän zu meistern. Diese fünf Prinzipien des ZF Way lassen sich auch im Kontext von EHS bzw. Arbeits- und Umweltschutz interpretieren. Klicken Sie auf die Prinzipien, um sich ihre Bedeutung im Kontext von EHS anzeigen zu lassen. ![](https://i.imgur.com/0kuwws5.jpg) *Diese Beschreibungen (Spalte 2) öffnen sich beim Anklicken der Hotspots der Powder Cloud*. ### Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen In diesem Training soll nicht verschwiegen werden, dass Ihnen als Führungskraft im Arbeits- und Umweltschutz auch schwerwiegende rechtliche Folgen drohen können. Dies kann insbesondere auch dann der Fall sein, wenn Sie **nichts getan** haben beziehungsweise **nicht genug getan** haben, um Arbeitsunfälle zu verhindern. #### Beispiele **Beispiel 1: Nicht genug getan:** **Sachverhalt:** Ein Unternehmer beauftragte zwei Beschäftigte, Lichtkuppeln und Dachausstiege auf einem ca. 30 m hohen Flachdach abzudichten. Das Flachdach hatte keine Absperrung; die Mitarbeiter benutzten trotzdem keine Absturzsicherung. Den Beschäftigten passierte nichts - allerdings bemerkte die Berufsgenossenschaft den Missstand. **Welche Folgen hatte diese Situation Ihrer Meinung nach für den Unternehmer?** a) Keine Folgen, die Mitarbeiter hätten sich selbst sicher müssen. b) Keine Folgen, weil nichts passiert war, aber eine mündliche Ermahnung durch die Berufsgenossenschaft. c) Bußgeldbescheid *(richtige Antwort)* *Feedback bei korrekt ausgewählter Antwort c):* Gegen den Unternehmer wurde ein Bußgeld verhängt, außerdem hatte er die Verfahrenskosten zu tragen. Der Unternehmer hätte das Dach sichern müssen. Alternativ dazu hätte er dafür sorgen müssen, dass die Mitarbeiter die vorgeschriebenen Absturzsicherungen benutzen. **Fazit:** **Nicht genug zu tun** kann im Arbeits- und Umweltschutz als Ordnungswidrigkeit gelten und mit Geldbußen geahndet werden. Gegen Geldstrafen gibt es keine Versicherung. </br> </br> **Beispiel 2: Nichts getan:** **Sachverhalt:** Eine Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft hatte angeordnet, dass ein Unternehmer eine Maschine den geltenden Sicherheitsbestimmungen anpassen sollte. Der Unternehmer kam dieser Aufforderung zunächst nicht nach. Im Umgang mit der Maschine geschahen nach dieser nicht umgesetzten Anordnung drei Unfälle innerhalb von zwei Monaten. Allerdings waren die Beschäftigten auch unachtsam, was mit ein Grund für die Unfälle war. **Welche Folgen hatte diese Situation Ihrer Meinung nach für den Unternehmer?** a) Keine Folgen, da die Mitarbeiter unachtsam waren b) Der Unternehmer musste eine Geldbuße bezahlen c) Der Unternehmer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt *(richtige Antwort)* *Feedback bei korrekt ausgewählter Antwort c)*: Tatsächlich musste der Unternehmer eine Freiheitsstrafe verbüßen. Er hätte die Maschine ausreichend sichern müssen. Das Gericht betrachtete es als unerheblich, dass die Unachtsamkeit der Beschäftigten für die Unfälle mitursächlich war. **Fazit:** **Nichts zu tun** kann im Arbeits- und Umweltschutz als Straftat gelten und mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt werden. Die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung treffen den Verurteilten immer persönlich. *Schriftl. Hinweis*: **Achtung:** Sowohl bei "nicht genug getan" als auch bei "nichts getan" kann es passieren, dass Sie persönlich für entstandene Schäden haften müssen. Dies liegt daran, dass auch die Arbeitgeber-Haftpflicht in vielen Fällen nicht greift, falls den Schäden ein persönliches Verschulden durch mangelhaften Arbeits- und Umweltschutz zugrunde lag ### Handlungsempfehlungen Der wesentliche Ansatz im Arbeits- und Umweltschutz ist die **Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Risiken**. Dazu gehört anschließend auch die **Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen**. Durch beides in Kombination können wir einen zuverlässigen Arbeits- und Umweltschutz gewährleisten. Daraus lassen sich folgende **Handlungsempfehlungen** ableiten: #### Fürsorge * Schaffen Sie die richtigen Voraussetzungen für den Einsatz von Mitarbeitern (z. B. Gefährdungsbeurteilung). * Richten Sie Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so ein, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für sein Leben und seine Gesundheit geschützt ist und über Gefahren für die Gesundheit informiert wird. #### Kontrolle * Stellen Sie sicher, dass die Aufgaben im Arbeits- und Umweltschutz sach- und ordnungsgemäß durchgeführt werden. * Leiten Sie Mitarbeitende aktiv an, vorschriftsgemäß zu arbeiten. * Stellen Sie sicher, dass die Funktionsfähigkeit der Anlagen, Arbeitsgeräte und sonstigen Betriebseinrichtungen regelmäßig geprüft wird. *Schriftlicher Hinweis:* Eine Übersicht aller Handlungsempfehlungen finden Sie am Ende des Trainings zum Download. ---------------------------------------- #### Bedeutung: Zusammenfassung Wie Sie in diesem Kapitel gesehen haben, gibt es viele Gründe, den Arbeits- und Umweltschutz sehr wichtig zu nehmen. In den folgenden Kapiteln lernen Sie daher, wie Sie als Führungskraft rechtskonform handeln. ## II. Gesetze, Regeln und Vorschriften In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Vorschriften Sie als Führungskraft kennen und erfüllen müssen. ### Nationale und internationale Vorschriften Es gibt **zahlreiche verbindliche Gesetze, Vorschriften und Regeln** für den Arbeits- und Umweltschutz. Diese Pyramide zeigt eine Zusammenfassung dieser Vorgaben. Oben finden wir übergeordnete Vorgaben, zum Beispiel auf der europäischen Ebene und im Grundgesetz. Diese werden über Zwischenstufen zu sehr konkreten Vorgaben heruntergebrochen, zum Beispiel den DIN-Normen. Die Einhaltung aller Vorschriften, die in der Pyramide abgebildet sind, ist für Sie als Führungskraft bindend. Fahren Sie mit der Maus über die Hotspots in den oberen Bereichen der Pyramide, um Beispiele für Vorschriften anzusehen. ![](https://i.imgur.com/rjDgXeM.jpg) *Grafik bitte einmal neu und hübsch erstellen*. * **Beispiel aus dem europäischen Arbeitsschutzrecht**: Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit * **Beispiel aus dem Grundgesetz:** Art. 2 Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ * **Beispiele für Gesetze**: Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz * **Beispiele für Verordnungen:** Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung * **Beispiel für eine DGUV-Vorschrift**: DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ### Umsetzung der Vorschriften bei ZF Keine Sorge: Sie müssen diese Vorschriften nicht alle im Einzelnen kennen. Die Kenntnis bestimmter Grundregeln reicht aus, um verantwortlich handeln zu können. ZF hat diese Grundregeln in **internen Anforderungen** abgebildet. Ähnlich wie die eben gezeigten gesetzlichen Anforderungen sich gut in einer Pyramide darstellen lassen, gilt dies auch für die **ZF-internen Anforderungen**. ![](https://i.imgur.com/08sqXfl.png =400x) *Grafik bitte einmal neu und hübsch erstellen*. #### EHS Policy *Die erste Stufe der Pyramide wird markiert, das folgende Dokument erscheint daneben*: ![](https://i.imgur.com/XipK1zN.jpg =400x) [*Link zum Dokument für hochauflösenderen Screenshot*](https://drive.google.com/file/d/10pNkjcjdXAzgSRpbpGK1FI2gvhOEdeoU/view?usp=sharing) "EHS" steht für Environmental Health and Safety. Die zugehörige Policy verankert das Thema Arbeits- und Umweltschutz in der **Vision** und **Mission** von ZF. Sie verpflichtet das Unternehmen zur **Umsetzung** von Arbeits- und Umweltschutz. Sie stellt dabei die **Verantwortlichkeit** jedes einzelnen Mitarbeiters heraus. #### Group Directive DG16-02 *Die zweite Stufe der Pyramide wird markiert, das folgende Dokument erscheint daneben*: ![](https://i.imgur.com/vKfWXV3.png =500x) [Download-Link PDF DG16-02 mit Bildquelle](https://drive.google.com/file/d/1OiQ15b7gIlvtz_mLKXu5O0JNOil9lm-E/view?usp=sharing) Die Konzernrichtlinie DG16-02 beschreibt die **Erwartung des Konzern-Vorstands bezüglich Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement.** Dies wird auch als "EHS-Management bezeichnet". Die Regelung beschreibt zudem die **Umsetzungspflichten des Managements des ZF-Konzerns** und der ZF-Gesellschaften weltweit. Aus der Konzernrichtlinie DG16-02 ist für Sie vor allem das Kapitel 3.2 relevant. Hier werden die EHS-Organisation und die Übertragung von Unternehmerpflichten beschrieben. #### EHS Management System Documents *Die dritte Stufe der Pyramide wird markiert, die folgende Abbildung erscheint daneben*: ![](https://i.imgur.com/Ur0Ofle.jpg =600x) Die **EHS Management System Dokumente** verbinden ZF-internen Vorgaben der EHS Policy und der Konzernrichtlinie mit den vorhin gezeigten gesetzlichen Vorgaben. Sie beschreiben also die konkrete Umsetzung des Arbeits- und Umweltschutzes als ZF-interne Anforderungen. Dies geschieht in Form **verbindlicher Prozeduren**. Konkret gibt es 15 **Prozeduren**, die mit EHS01 bis EHS15 benannt sind. Diese beinhalten für verschiedene Bereiche die Umsetzung der Anforderungen der EHS-Policy bei ZF. Hier sehen Sie ein Beispiel einer solchen Prozedur. Dies ist die erste Seite der EHS 07. *Ansichtsbeispiel EHS07*: ![](https://i.imgur.com/X0tjVZG.png =400x) [Download-Link Word-Doc mit Bildquelle](https://drive.google.com/file/d/1i9s-aH5bzdV2-B0OBicz-mY6mQU7sPuN/view?usp=sharing) Teilweise werden die übergeordneten **Prozeduren** noch in detaillierte **Specific Requirements** weiter untergliedert. *Ansichtsbeispiel Specific Requirement zur EHS07*: ![](https://i.imgur.com/7SP4mZ8.png =400x) [Download-Link Word-Doc mit Bildquelle](https://drive.google.com/file/d/10SpuZGzqud2hQs7AjU135FZEG5c4Bu9y/view?usp=sharing) Diese Prozeduren und Specific Requirements werden durch **Richtlinien und Formblätter** unterstützt. ![](https://i.imgur.com/SZdtEcq.jpg =300x) *Hinweis: Grafik bitte neu und hübsch ersetllen* *Schriftlicher Hinweis*: Die EHS Policy, die Group Directive DG16-02 und alle EHS Management System Documents finden Sie am Ende dieses Trainings zur ausführlichen Dursicht. #### Bereichsbezogenes Compliance-Management Zu Ihren Aufgaben als Führungskraft gehört die Pflege eines **bereichsbezogenen Compliance Management Systems**. Dieses bildet die im EHS Management System genannten gesetzlichen Anforderungen speziell für Ihren Bereich ab. Damit wird ein vollständiges Verzeichnis der für Ihren Bereich relevanten gesetzlichen Anforderungen erzeugt. ### Handlungsempfehlungen Zu Ihrem Verantwortungsbereich als Führungskraft gehört die Kenntnis aller relevanten EHS-Vorschriften. Als konkrete Handlungsempfehlung bedeutet dies: #### Kontrolle * Machen Sie sich mit den EHS-Vorschriften vertraut. Die wichtigsten hiervon sind in den ZF-internen Prozeduren und Specific Requirements abgebildet * Stellen Sie sicher, dass ein bereichsbezogenes Compliance Management System geführt und gepflegt wird *Schriftlicher Hinweis:* Eine Übersicht aller Handlungsempfehlungen finden Sie am Ende des Trainings zum Download. ## III. Verantwortlichkeiten ![](https://i.imgur.com/rjDgXeM.jpg =200x) Die Verantwortung für Arbeits- und Umweltschutz wird grundsätzlich beim **Unternehmer** gesehen. Der Begriff **Unternehmer** ist dabei zunächst ein juristischer Begriff. Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens wird der **Unternehmer** nämlich durch eine Vielzahl an Personen und Führungskräften repräsentiert. Je nach Gesetzestext kann der Begriff "Unternehmer" auch durch andere Begriffe ersetzt werden. In den Verordnungen finden sich dann Begriffe wie **Inhaber, Betreiber, Leitung, Betrieb oder Verantwortliche**. Letztlich meinen diese Begrifflichkeiten aber alle das Gleiche. ### Die Verantwortung des Unternehmers *(Teilaspekt 1:)* Der **Unternehmer** **trägt für den ordnungsgemäßen Betrieb nach außen hin die Verantwortung**. Bei einer Aktiengesellschaft sind zunächst dies zunächst die **Vorstände**. *Texteinblendung: § 13 Abs. 1 Nr. 2 ArbSchG* ![](https://i.imgur.com/IfMwJdk.png) Bei der ZF Friedrichshafen AG werden **jede Division** (vertikal) und **jede Ressortfunktion** (horizontal) von einem Mitglied des Vorstands verantwortet – dies ist im Organisationschart von ZF dargestellt. Weitere Informationen zur Organisationsstruktur finden Sie auch im **Organisationshandbuch von ZF**. ![](https://i.imgur.com/b6lwxz7.png =300x) [*Link zum Handbuch für hochauflösenderen Screenshot*](https://drive.google.com/file/d/1cliSUpviCtQqjIEAnEw_gRQPqid5ZdhZ/view?usp=sharing) Ausnahme: Für **eigenständige Tochtergesellschaften der ZF Friedrichshafen AG** ist die nach außen hin verantwortliche Person diejenige Person, die die **Geschäftsführung einer Tochtergesellschaft** innehat. Konkret kann man diese Verantwortlichkeit daran erkennen, dass diese verantwortliche Person im Handelsregister eingetragen ist. *(Teilaspekt 2:)* Die **Vorstände der AG** und die **Geschäftsführer der eigenständigen Tochtergesellschaften** sind zur Einführung eines adäquaten **Überwachungssystems zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich** verpflichtet. *Texteinblendung: KonTraG (§ 91 Abs. 2 AktG).* ### Delegation von Verantwortung (10') Die **Vorstände der AG** und die **Geschäftsführer der eigenständige Tochtergesellschaften** führen in der Regel nicht alle Tätigkeiten selber aus. **Sie “bauen” sich eine geeignete Organisation auf**, um Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten. Personen innerhalb dieser Organisation können dann für Teilbereiche eigene Entscheidungsspielräume haben. Dies können zum Beispiel leitende Angestellte, technische Leiterinnen und Leiter, Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter oder ähnliche Personen sein. ![](https://i.imgur.com/u4vYGu6.png) *Hinweis @FK: Bitte diese Grafik vor Umsetzung nochmal mit MR besprechen* **Leitende Angestellte** Wird die Verantwortung vom Vorstand im Konzern weiterdelegiert, kommt die gesetzliche Verantwortung den leitenden Angstellten zu. Diese Führungskräfte sind aufgrund ihrer Stellung als “Leiter oder Leiterin eines Betriebs / Bereichs” für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich mitgeteilt wurde! *Texteinblendung: §13 ArbSchG* Die **Handlungsverantwortung** liegt dann allein bei den leitenden Angestellten! Bereits die Bennung hierzu macht sie also per Gesetz zu Verantwortlichen. Ganz konkret geht es hierbei um die ordnungsgemäße Leitung, Führung und Überwachung eines Betriebs oder Betriebsbereichs. Eine **Überwachungspflicht** verbleibt dennoch trotz der Delegation beim Vorstand. Bei Pflichtverletzungen wird zunächst gegen die leitenden Angestellten vorgegangen. Sollte der Vorstand nicht richtig delegiert oder überwacht haben, kann auch gegen ihn vorgegangen werden. #### Delegation auf sonstige Führungsebenen Ähnlich wie die Vorstände können leitende Angestellte die anfallenden Arbeiten nicht alleine bewältigen. In größeren Betrieben ist daher eine Delegation auf weitere Führungsebenen notwendig und sinnvoll. Die Prinzipien, die wir vorhin bei der Delegation von Verantwortung vom Vorstand auf die leitenden Angestellten kennengelernt haben, greifen auch hier wieder. Die leitenden Angestellten delegieren zwar die **Handlungsverantwortung**, die dann bei den weiteren Führungsebenen liegt. Zugleich verbleibt bei den leitenden Angestellten aber die **Überwachungspflicht**. #### Übertragung von Unternehmerpflichten Hier sehen Sie ein Formular, das die **Übertragung von Unternehmerpflichten** beschreibt. In anderen Worten ist dies die Delegation der Handlungsverantwortung, um die es eben ging. Als ZF-Führungskraft haben Sie dieses Formular bereits unterschrieben, es sei denn, Sie sind leitender Angestellter. ![](https://i.imgur.com/U1ZZxKD.png =500x) [*Link zum Dokument für hochauflösenderen Screenshot*](https://drive.google.com/file/d/1gCfd_D6UVnBFBOIVldtIcglYbPrNFhow/view?usp=sharing) Den in diesem Formular genannten Pflichten *(Spiegelstriche 1-6 werden markiert)* werden Sie gerecht, wenn Sie den Handlungsempfehlungen dieses Trainings folgen. #### Sicherheitsbeauftragte Ihre Verantwortlichkeit als Führungskraft umfasst auch die Sicherstellung, dass alle gesetzlich erforderlichen betrieblichen Beauftragten vorhanden sind. Dies sind insbesondere **Ersthelfer** und **Sicherheitsbeauftragte**. Ein Ersthelfer muss in jedem Bereich ab 2 anwesenden Beschäftigten vorhanden sein, ein Sicherheitsbeauftragter ab 20 anwesenden Beschäftigten. Für Standortleiter und -leiterinnen gelten darüberhinaus noch weitere Vorgaben, die im nächsten Kapitel behandelt werden. #### Grenzen der Verantwortung Die folgenden Grenzen Ihrer Verantwortung gelten unabhängig Ihrer Führungsebene: * Ihre Verantwortung als Führungskraft reicht nur so weit, wie auch die Ihnen übertragenen Befugnisse reichen. * Die Verantwortung endet dort, wo die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis enden. * Sie haben die Pflicht, Mängel, die Sie selbst nicht abstellen können, (dem Unternehmer) Ihrem nächsten Vorgesetzten zu melden. In Abhängigkeit vom Grad der Gefährdung müssen Sie dabei vorläufige Sicherungsmaßnahmen veranlassen. ### Handlungsempfehlungen Auch aus diesem Kapitel ergeben sich einige wichtige **Handlungsempfehlungen** für Sie: #### Organisation * Delegieren Sie EHS-Aufgaben sorgfältig. * Nehmen Sie Ihre Überwachungspflicht wahr. * Stellen Sie für Ihren Bereich sicher, dass alle erfoderlichen Beauftragten wie z. B. Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer vorhanden sind * Beachten Sie die Vorgaben des ZF-Organsationshandbuchs. *Schriftlicher Hinweis:* Eine Übersicht aller Handlungsempfehlungen finden Sie am Ende des Trainings zum Download. #### So geht es weiter Wenn Sie **Standortleiterin oder Standortleiter** sind, sehen Sie sich bitte das folgende Kapitel vier an. Dieses enthält Informationen, die spezifisch für Sie relevant sind. **Alle anderen Führungskräfte** können dieses Kapitel überspringen und direkt zu Kapitel fünf navigieren. *Button: **Weiter zu Kapitel 4** (für Standortleiterinnen und -leiter)* *Button: **Weiter zu Kapitel 5** (für sonstige Führungskräfte)* ## IV. Informationen für Standortleiterinnen und -leiter In diesem Kapitel lernen Sie spezielle Aufgabenbereiche kennen, die für Sie in Ihrer Funktion als Standortleiterin oder -leiter bindend sind). ### Ihre Verantwortung Als Standortleiterin oder -leiter tragen Sie die Verantwortung für Ihren Standort wie ein Unternehmer. Ihre Verantwortung umfasst die Umsetzung aller staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für den Standort. Für den Arbeits- und Umweltschutz beinhaltet dies auch die Zusammenarbeit mit Behörden und die fristgerechte Durchführung von Anordnungen sowie die Einbeziehung des Betriebsrates. ### Beauftragte eines Standorts Ihr Aufgabenbereich in der Standortleitung umfasst auch die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragten, Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten. Der Einsatz betrieblicher Beauftragter verfolgt in erster Linie den Zweck, gefahrgeneigte Abläufe und die Einhaltung von Schutzbestimmungen im Betrieb zu überwachen. Je nach Standort sind auch weitere Beauftragte erforderlich, die sich aus unterschiedlichen Gesetzen ergeben. Als Standortleiter bzw. Standortleiterin müssen Sie sicherstellen, dass alle gesetzlich erforderlichen Beauftragten an Ihrem Standort vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass die Beauftragten, an die die Unternehmerpflichten übertragen werden, ausreichend qualifiziert sind. Daher ist eine fachliche Aus- und Weiterbildung für Betriebsbeauftragte und fachkundige Personen unabdingbar. Welche Beauftragten für den einzelnen Standort erforderlich sind und welche Qualizifierungen die diese Personen haben müssen, steht in den jeweiligen Gesetzesgrundlagen. #### (Fast) immer erforderliche Beauftragten | Beauftragte | Erforderlichkeit | Gesetzl. Grundlage | -------- | -------- | -------- | | Fachkraft für Arbeitssicherheit | immer | DGUV V2 § 2 Bestellung | | Betriebsarzt / -ärztin | immer | DGUV V2 § 2 Bestellung | Sicherheitsbeauftragt/r | ab 20 Beschäftigten | DGUV V1 §20 | Ersthelfer/in | ab 2 anwesenden Versicherten | DGUV V1 §26 | Brandschutzbeauftragte/r | für alle größeren Standorte erforderlich | ArbSchG §5 #### Je nach Standort erforderliche Beauftragte (Auszug) | Beauftragte | Gesetzl. Grundlage | -------- | -------- | | Abfallbeauftragte/r | §59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) | Gefahrgutbeauftrage/r | §3 Abs.1 Nr. 14 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i.V. mit §3 Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) | Gefahrstoffbeauftragte/r | Gefahrstoffverordnung | Gewässerschutzbeauftragte/r | §64 Wasserhaushaltsgesetz | Immisionsschutzbeauftragte/r | §53 Bundesimmissionsschutzgesetz | Sprengstoffbeauftragte/r | §21 SprengG | Störfallbeauftragte/r | §31 Absatz 2 StrlSchV; §13 Absatz 2 RöV | Laserschutzbeauftragte/r | §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) Bei Fragen rund um die gesetzlich erforderlichen Beauftragten können Sie sich jederzeit an Ihre EHS-Abteilung am Standort oder an Corporate EHS wenden. Am Ende des Trainings finden Sie den Kontakt von Corporate EHS. #### Alternative: Externe Beaufragung Eine Übertragung von Beauftragten-Funktionen an Personen außerhalb des Unternehmens ist möglich und wird auch als 'externe Beauftragung' bezeichnet. Bei fehlender Fachkunde kann diese sogar gesetzlich erforderlich sein (vgl. §§ 76 Abs. 1, 77 Abs. 1 Satz 1, 93 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz) Die extern beauftragten Experten müssen ihre eigene Fachkompetenz belegen. Die Kontrollpflicht beschränkt sich auf die Überwachung der Zuverlässigkeit und Fachkunde ### Befähigte Personen (§2 Betriebssicherheitsverordnung) Neben den eben vorgestellten **beauftragten Personen** gibt es auch sogenannte **befähigte Personen**. Dieser Begriff kommt aus der Betriebssicherheitsverordnung. Bezeichnet wird damit eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über Fachkenntnisse auf einem bestimmmten Gebiet verfügt. Als Führungskraft müssen Sie für Ihren Standort sicherstellen, dass er über die gesetzlich erforderlichen befähigten Personen verfügt. Dies kann zum Beispiel für die folgenden Gebiete der Fall sein: - für Explosionsschutz - für Druckbehälter - für Aufzüge oder Personen zur Prüfung - von Leitern und Tritten - von Regalanlagen - von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - von Persönlicher Schutzausrüstung - von Pumpen und Armaturen In der Betriebssicherheitsverordnung und einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften finden Sie hierzu weitere Informationen. ## V. Mitarbeiterverantwortung ### Disziplinarische und fachliche Führungskraft Für Sie als Führungskraft ist es wichtig zu wissen, für welche Mitarbeitenden Sie im Arbeits- und Umweltschutz zuständig sind. Als Führungskraft sind Sie für den Arbeitsschutz derjenigen Mitarbeitenden verantwortlich, für die ihnen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Unternehmergrundpflichten als verantwortliche Person übertragen worden sind. Diese Übertragung erfolgt bei ZF schriftlich und in der Regel im Rahmen der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verantwortlich, steuernd und gegebenenfalls disziplinarisch in die Arbeitsprozesse der Mitarbeitenden einzugreifen. ### Rechte und Pflichten Alle Mitarbeitenden von ZF haben **Rechte** im Arbeitsschutz, die Ihnen ZF gewähren muss. Da jede Führungskraft auch selbst Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist, haben auch Sie alle diese Rechte. Demgegenüber stehen allerdings auch **Pflichten**, die alle Mitarbeitenden einhalten müssen. Hier sehen Sie eine Übersicht dieser Rechte und Pflichten: *Einblendung der folgenden Darstellung zum Durchlesen:* ![](https://i.imgur.com/2cCp8rS.png) *Hinweis: Bitte neu und hübsch erstellen* ### Arbeitszeitgesetz Das Arbeitszeitgesetz stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, indem es die tägliche Höchstarbeitszeit begrenzt sowie Mindestruhepausen während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach Arbeitsende festlegt. Diese Vorschriften gelten auch für mobile Arbeit. Hier sehen Sie als Übersicht nochmals die **wichtigsten Eckpfeiler des Arbeitszeitgesetzes**: *Einblendung der folgenden Darstellung zum Durchlesen:* ![](https://i.imgur.com/mfwYvtl.png) *Hinweis: Bitte neu und hübsch erstellen* ### Auslandseinsatz Auch wenn ein Mitarbeiter mit deutschem Arbeitsvertrag einen Auslandseinsatz hat, gelten für ihn nicht nur die Arbeits- und Umweltschutzregelungen in dem Land, in dem er arbeitet. Die deutschen Vorschriften gelten für ihn auch im Ausland, da er einen deutschen Arbeitsvertrag besitzt. Umgekehrt gelten auch für einen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag im Ausland bei seiner Tätigkeit in Deutschland neben den deutschen Vorschriften die Vorschriften des Lands, in dem er seinen Arbeitsvertrag hat. **Fazit:** Beim Auslandseinsatz ist darauf zu achten, dass oft zwei landesspezfische Verordnungen zu beachten sind. Als fachliche Führungskraft müssen Sie aber nur die deutschen EHS-Verordnungen kennen und beachten. ### Handlungsempfehlungen Die wichtigsten **Handlungsempfehlungen** zur Mitarbeiterführung wurden bereits in früheren Kapiteln genannt. Dies sind insbesondere die **Fürsorgepflichten** und **Kontrollpflichten**. Sie finden am Ende dieses Trainings hierzu nochmals eine Wiederholung beziehungsweise Zusammenfassung in Form einer Checkliste. ## VI. Quiz Im folgenden, kurzen Quiz können Sie Ihr in diesem Training erworbenes Wissen testen. Das Bestehen des Quiz ist keine Voraussetzung zum erfolgreichen Trainingsabschluss. Es handelt sich um einen Selbsttest mit 5 Fragen zur Wissensüberprüfung. 1. **Eine alternative Formulierung für "Arbeits- und Umweltschutz" lautet:** Hinweis: Eine Antwort ist richtig. a) SRS (Specific Requirements and Safety) (falsch) b) EHS (Environmental Health and Safety) *richtige Antwort* c) WPS (Work Procedure Safety) (falsch) 2. **Welche ZF-internen Dokumente enthalten die Vorschriften, nach denen Sie sich als Führungskraft im Arbeits- und Umweltschutz richten müssen?** Hinweis: Mehrere Antworten sind richtig. a) EHS Policy *richtige Antwort* b) DG16-02 *richtige Antwort* c) EHS Management System *richtige Antwort* d) ISO 9001 & IATF 16949 3. **Als Führungskraft kann ich Tätigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz ...** a) ... delegieren und dann alle Verantwortung abgeben b) ... delegieren und dann überwachen *richtige Antwort* 4. **EHS-Verantwortung habe ich als Führungskraft für Mitarbeitende, die ...** a) ... ich disziplinarisch führe b) ... ich fachliche führe *richtige Antwort* 5. **Meine Zuständigkeit als Führungskraft für den Arbeits- und Umweltschutz beinhaltet:** *Hinweis: Mehrere Antworten sind richtig* a) Mitarbeiter vorschriftsgemäß zu führen und anzuleiten. b) den Schutz der Arbeitnehmenden gegen Gefahren für ihr Leben und ihre Gesundheit. c) die Sicherstellung der regelmäßigen Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagen, Arbeitsgeräte und sonstigen Betriebseinrichtungen. d) das Rechtzeitiges Melden und Reagieren, wenn eigenen Kompetenzen oder Mitarbeiter-Kompetenzen ausgeschöpft sind. e) den Aufbau einer geeigneten Organisation zur Gewährleistung des Arbeits- und Umweltschutzes. f) die Sorgfältige Delegation von Aufgaben und die Wahrnehmung der Überwachungspflicht. (alle Antworten bei Frage 5 sind richtig) ## VII. Abschluss Sie haben in diesem Training ein Grundverständnis der wichtigsten internen Regeln und Anforderungen aufgebaut. Hier sehen Sie eine Übersicht aller relevanten EHS-Dokumente, die in diesem Kurs behandelt wurden. Insbesondere möchten wir Ihnen die Durchsicht der **EHS Management System Documents** und den Download der **Handlungsempfehlungen** nahelegen. ### Übersicht: EHS-Dokumente * [EHS Policy](https://trw1.sharepoint.com/:b:/r/sites/site77/DMS01/EHS%20Policy%20EN.PDF?csf=1) * [Konzernrichtlinie DG16-02](https://trw1.sharepoint.com/:b:/r/sites/site721/Policies/DG_16-02_DE.pdf?csf=1&web=1) * [EHS Management System Documents](https://trw1.sharepoint.com/sites/site77/DMS01/Forms/EHS%20MS%20Official%20Version.aspx) * [ZF Organisationshandbuch](https://zoom.zf-world.com/sites/inet/corporatepages/Shared%20Documents/2021/4/Handbook%20Organization%20Management%203.2.pdf#search=organisation%20handbook) * PDF-Zusammenfassung 'Handlungsempfehlungen' als Download #### Handlungsempfehlungen Alle Handlungsempfehlungen aus diesem Training als PDF zum Download: *Im PDF-Format zum Download, siehe oben* Die wichtigsten Empfehlungen für Ihr pflichtgemäßes Handeln als Führungskraft: ##### Organisation * Delegieren Sie EHS-Aufgaben sorgfältig. * Nehmen Sie Ihre Überwachungspflicht wahr. * Stellen Sie für Ihren Bereich sicher, dass alle erfoderlichen Beauftragten wie z. B. Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer vorhanden sind * Beachten Sie die Vorgaben des ZF-Organsationshandbuchs. ##### Fürsorge * Schaffen Sie die richtigen Voraussetzungen für den Einsatz von Mitarbeitern (z. B. Gefährdungsbeurteilung). * Richten Sie Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so ein, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für sein Leben und seine Gesundheit geschützt ist und über Gefahren für die Gesundheit informiert wird. ##### Kontrolle * Stellen Sie sicher, dass die Aufgaben im Arbeits- und Umweltschutz sach- und ordnungsgemäß durchgeführt werden. * Stellen Sie sicher, dass die Funktionsfähigkeit der Anlagen, Arbeitsgeräte und sonstigen Betriebseinrichtungen regelmäßig geprüft wird. * Leiten Sie Mitarbeitende aktiv an, vorschriftsgemäß zu arbeiten. * Machen Sie sich mit den EHS-Vorschriften vertraut. Die wichtigsten hiervon sind in den ZF-internen Prozeduren und Specific Requirements abgebildet * Stellen Sie sicher, dass ein bereichsbezogenes Compliance Management System geführt und gepflegt wird *Schriftlicher Hinweis*: **Achtung!** Als Führungskraft sollten Sie ihren Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten unverzüglich informieren, wenn die Mittel zum Handeln fehlen, z. B. eine befähigte Person oder Budget. Dies gilt auch, wenn eine ordnungsgemäße Erfüllung einer gesetzlichen Vorschrift nicht möglich ist. ### Weiterführende Trainingsangebote Wenn Sie sich tiefergehend mit dem Arbeits- und Umweltschutz beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen die **Safety Leadership Trainings**. Diese Präsenztrainingsings können Sie per Klicks auf die Links direkt buchen. #### [Safety Leadership Modul 1](https://zffriedric.plateau.com/learning/user/common/viewItemDetails.do?componentTypeID=COURSE&componentID=20041&revisionDate=1588061700000&menuGroup=&menuItem=&goalid=) * Schaffen einer Kultur der Prävention um sicher und gesund zu arbeiten * Einführung - Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig * Safety Excellence * Kultur von Safety Excellence * Transformation zu einer leistungsstarken Sicherheitskultur * Safety Basics * Führungselemente zur Erlangung von Safety Excellence * Erwartungen an das Management * Nächste Schritte und Zusammenfassung #### [Safety Leadership Modul 2](https://zffriedric.plateau.com/learning/user/common/viewItemDetails.do?componentTypeID=COURSE&componentID=20042&revisionDate=1588063020000&catalogCurrencyCode=EUR&returnLink=%2Flearning%2Fuser%2Fcatalogsearch%2FcatalogSearchDispatchAction.do%3FsearchType%3DfilteredSearch%26keywords%3D&backto=%2Flearning%2Fuser%2Fcatalogsearch%2FcatalogSearchDispatchAction.do%3FsearchType%3DfilteredSearch%26keywords%3D) * Kurze Wiederholung der Grundsätze von Safety Excellence * Erkennen von Gefährdungen * Gefährdungsanalyse und –beurteilung * Gefährdungen (Risiken) minimieren * Unfallursachen * ABC-AnalyseZusammenfassung #### Kontakt *(Infos kommen noch)* Falls Sie nach der Durchsicht dieses Trainings und der weiterführenden Dokumente noch Fragen offen haben, ziehen Sie bitte Fachleute zurate. Dies sind z.B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder auch die Umweltbeauftragten an den einzelnen Standorten. Zudem können Sie sich auch gerne an den EHS-Verantwortlichen an Ihrem Standort wenden oder die Corporate EHS kontaktieren. *Kontakt Corporate EHS Mail und /oder Telefon* ### Abschluss Herzlichen Glückwunsch! Sie haben dieses Training erfolgreich abgeschlossen. Ihr Lernfortschritt wurde gespeichert.