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# FSO Änderungen
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slides: https://hackmd.io/@larsgoettgens/FSI1-FSO
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## Änderungsantrag
Nach Gesprächen mit der Rechtsabteilung gab es Anpassungen an dem Antrag in der Einladung.
Die Antragstellenden übernehmen den Änderungsantrag.
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#### 1. Ersetze § 1 durch
**§ 1 - Begriffsbestimmung und Rechtsstellung**
(1) Alle eingeschriebenen Studierenden der Fachgruppen Mathematik, Physik und Informatik der RWTH Aachen *sind die Mitglieder* der Fachschaft Mathematik/Physik/Informatik. § 27 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft ist zu berücksichtigen.
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(2) Im Sinne dieser Fachschaftsordnung gilt das Folgende:
<span>a. Zwei-Drittel-Mehrheit bedeutet, dass mindestens doppelt so viele Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen vorliegen und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind.<!-- .element: class="fragment" data-fragment-index="1" --></span>
<span>b. Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden bedeutet, dass mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen sind.<!-- .element: class="fragment" data-fragment-index="2" --></span>
<span>c. Sämtliche Aushänge im Sinne dieser Ordnung sind an der Tür der Fachschaftsräumlichkeiten auszuhängen.<!-- .element: class="fragment" data-fragment-index="3" --></span>
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#### 2. Streiche § 3 (Grundsätze) Abs. 2 S. 2
(2) Die Fachschaft versteht sich als basisdemokratisch. ~~Entscheidungen auf der Fachschaftssitzung werden im Konsens der anwesenden Mitglieder gefällt.~~
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#### 3. Ergänze in § 6 (Aufgaben der VV) den neuen Punkt
11. Beschlussfassung einer Geschäftsordnung des Fachschaftskollektivs
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#### 3a. Ersetze § 7 (VV - Allgemeines) Abs. 1 durch
(1) Die VV tritt mindestens einmal im Semester an dem hierfür beschlossenen Dies *Academicus* zusammen.
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#### 4. Ersetze § 7 (VV - Allgemeines) Abs. 4 durch
(4) Weitere VVen (außerordentliche VVen) sind einzuberufen, wenn die VV oder die FSS dies beschließen oder mindestens *21* Mitglieder dies schriftlich verlangen.
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#### 5. Ergänze in § 7 (VV - Allgemeines) den neuen Absatz
(5) Soll auf der VV ein Haushaltsplan beschlossen werden, so ist der Einladung ein Entwurf gemäß § 34 S. 2 der Finanzordnung der Studierendenschaft beizufügen.
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#### 6. Ersetze § 9 (Kollektiv - Aufgaben und Rechte) Abs. 1 durch
(1) Das Fachschaftskollektiv hat mindestens *vier* und höchstens 15 Mitglieder.
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#### 7. Ersetze § 9 (Kollektiv - Aufgaben und Rechte) Abs. 3 durch
(3) Das Fachschaftskollektiv ist für die Einhaltung der Beschlüsse der VV verantwortlich, insbesondere *die Beschlüsse* des Aktionsprogrammes bis auf Widerruf und des Semesteraktionsprogrammes. ~~Es hat für Beschlüsse der FSS, die diesen zuwiderlaufen, Vetopflicht.~~ Es ist bezüglich der Durchführung der Beschlüsse der VV dieser gegenüber rechenschaftspflichtig.
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#### 8. Ergänze in § 9 (Kollektiv - Aufgaben und Rechte) einen den neuen Absatz
(5) Die Mitglieder des Fachschaftskollektivs sollen an den Fachschaftssitzungen teilnehmen.
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#### 9. Ergänze hinter § 9 den neuen Paragraphen
**§ 9a - Geschäftsordnung des Fachschaftskollektivs**
Die VV beschließt die Geschäftsordnung des Fachschaftskollektivs. Sie enthält insbesondere Regelungen zu seinen Rechten und Pflichten. Die Geschäftsordnung des Fachschaftskollektivs kann weitere Regelungen bezüglich Finanzen spezifizieren. Höherwertige Ordnungen, insbesondere nach § 24 Abs. 3 haben Vorrang.
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#### 10. Streiche § 12 (FSS - Rechte und Pflichten) Abs. 2.
~~(2) Die FSS ist gegenüber dem Fachschaftskollektiv rechenschaftspflichtig.~~
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#### 11. Ersetze § 12 (FSS - Rechte und Pflichten) Abs. 4 durch
(4) Beschlüsse nach Abs. 1 Nr. 1 sollen den jeweiligen Haushaltsposten nicht überschreiten, sofern es sich nicht um unabweisbare Ausgaben nach § 42 der Finanzordnung der Studierendenschaft handelt. Ausgaben erheblicher Höhe oder längerfristige Verpflichtungen nach §§ 15 und 16 der Finanzordnung der Studierendenschaft sind durch die VV zu beschließen. Die VV kann vorsehen, dass Ausgaben von erheblicher Höhe zweckgebunden durch die FSS beschlossen werden können.
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#### 12. Ersetze § 13 durch
**§ 13 - Zusammensetzung**
Alle Mitglieder der Fachschaft *sind Mitglieder* der FSS.
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#### 13. Ergänze in § 14 (FSS - Sitzungsperiode) den neuen Absatz
(4) Eine außerordentliche FSS kann durch die FSS oder zwei Mitglieder des Fachschaftskollektivs einberufen werden. Zeit, Ort, sowie der Grund der Dringlichkeit müssen 48 Stunden im Voraus auf der Website der Fachschaft, sowie über den zugehörigen E-Mail-Verteiler bekannt gegeben werden.
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#### 14. Ersetze § 15 (FSS - Beschlüsse) Abs. 1 durch
(1) Beschlüsse werden ~~einstimmig~~ *mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit* gefasst.
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#### 15. Ersetze § 15 (FSS - Beschlüsse) Abs. 2 durch
(2) Die FSS ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, von denen mindestens *eine Person* Mitglied des Fachschaftskollektivs sein muss, anwesend sind.
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#### 16. Ersetze in § 17 (AGs - Gründung & Aufgaben) Abs. 3
das Wort *Satzung* durch *Fachschaftsordnung*.
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#### 17. Ersetze § 17 (AGs - Gründung & Aufgaben) Abs. 4 durch
(4) Sie werden von der VV gemäß ~~§ 6 Abs.1 Nr.9~~ *§ 6 Nr. 9* einberufen und aufgelöst.
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#### 18. Ersetze § 19 (AG-Sitzungen) Abs. 4 durch
(4) Beschlüsse werden ~~einstimmig~~ *mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit* gefasst.
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#### 19. Ersetze § 23 (Kassenprüfung) Abs. 2 Punkt 5 durch
5. die Prüfung eines vorliegenden Rechnungsergebnisses des Haushaltsjahres bzw. von semesterweisen Zwischenabschlüssen im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung gemäß § 22 der Finanzordnung der Studierendenschaft.
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#### 20. Ergänze in § 23 (Kassenprüfung) den neuen Absatz
(3) Vor der ordentlichen VV muss die Kasse vollständig geprüft werden. Eine unangemeldete Prüfung der Kasse kann jederzeit erfolgen.
> *bisher § 23 Abs. 2 Punkt 5*
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#### 21. Ergänze in § 24 (Weitere Finanzregelungen) den neuen Absatz
(4) Die Geschäftsordnung des Fachschaftskollektivs kann weitere Regelungen bezüglich Finanzen spezifizieren. Höherwertige Ordnungen, insbesondere nach Abs. 3 haben Vorrang.
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#### 22. Ersetze § 25 (Änderungen der FSO) Abs. 1 durch
(1) Jede Änderung dieser Ordnung muss auf einer VV beraten und mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden ~~, welche an einem hierfür vorgesehenen Dies stattfindet~~. Eine Änderung dieser Ordnung muss in der Einladung zur VV bekannt gegeben werden.
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- Fragen?
- Anmerkungen?
- Mehr Änderungen?
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