# Legal IT ## Europarecht RIS (Seite für österr. Recht) - Unterschied authentisch vs konsolidiertes Recht. Konsolidiertes Recht ist lediglich Zusammentragung um Änderungen nachvollziehen zu können. Authentisch sind die eigentlichen Gesetzestexte. Judikatur -> das was Gerichte dazu gesagt haben Eurlex (Datenbank für eürop. Recht) ### Europarechtliche Grundlagen #### EU = einzigartiger wirtschaflicher und politischer Zusammenschluss europ. Staaten Errungenschaften: * Frieden, Wohlstand * Beitrag zur Steigerung des Lebensstandards * Euro * Schengen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit -> alle Tätigkeiten stützen sich auf freiwillig und demokratisch von ihren Mitgliedsstaaten vereinbarte Verträge *Abgrenzung zur Eu* Europarat 5.5.49, Sitz in Straßburg, 46 Mitglieder - stützt sich auf die selben Werte: Demokratie, Menschenrecht, Rechtsstaatlichkeit - EU und ER sind unterschiedliche Org., die verschiedene Rollen einnehmen sich aber ergänzen - ER regeln allgemeiner weil mehr Mitglieder #### Entstehung der EU verschiedene internationalle Verträge und Gemeinschaften, die dann zur EU zusammengeführt wurden in Vertrag von Maastricht 93 Säulen der alte EU = Europäische Gemeinschaften (Stahl, Wirtschaft, Atom), Außenpolitik/sicherheit und Justiz/inneres Vertrag der EU = Spielregeln der EU definiert wie in Verfassung BREXIT seit 2020 -> gibt Angemessenheitsentscheidung für GDPR zum Austausch von Daten #### Rechtsquellen der EU - Primärrecht - Grundlage des Unionsrecht - Spielregeln - Beispiele - Charta der Grundrechte - EUV - AEUV - Subsidäres Recht - Bestandteile des Rechts die nicht in Verträgen geregelt sind - Völkerrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Reschtssprechung des EuGH - Sekundärrecht - Gesetze die sich ableiten von Primärrecht - Von EU geschaffene Rechtakte - Verordnungen - Richtlinien - Entscheidungen - Beschlüsse #### Organe der EU * EU Parlament * mit Rat d. EU Gesetzgeber * 751 Abgeordnete * Europäischer Rat * Regierungschefs * gibt nur Impulse * Rat der europ. Union * setzt sich immer anders zusammen (Ministerrat) * Mit Parlament Gesetzgeber * schließt Verträge * Kommision * hat Iniatiativrecht: Unterbreitet Parlament und Rat Vorschlag für neue Vorschriften * handelt Verträge aus * 1 Kommisar pro Mitgliedstaat * Gerichtshof * Sichert einheitlichkeit der Auslegung des eur. Rechts * Entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-MS, Organen, Privatpersonen, Unternehmen... * seit 1952 * besteht aus Geruchtshof und Gericht * Aufgabe: Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der Verträge * Rechtsmäßigkeit der Organe * Überwachung der MS * aus Ersuchen nationaler Gerichte -> Unionsrechte auslegen (Unionsrecht hat keine Überprüfung durch österr. Gerichte) * Verfahrensarten * Vorabentscheidungsersuche: Auslegung Unionsrecht * Klage wegen Verletzng: Überprüfung MS * Nichtigkeitsklage: Aufhenung eines Rechtsakts * Untätigkeitsklage: Überprüfung Untätigkeit eines EU Organs * Rechtsmittel: Auf Rechtsfragen beschränkte Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse des Gerichts * Rechnungshof * Zentralbank EGMR -> Europarat * Sicherstellung der Menschrechtskonvention * Entscheidungen für alle Staaten verbindlich * urteilt über Verletzung der Menschrechte Legislative d. EU * Rat * Kommision * Parlament Judikative d. EU * EuGH Exekutive d. EU * Kommision (von Parl. kontrolliert) Gesetzgebungsverfahren: Folie #### Binnenmarkt Grundfreiheiten * Waren * Personen * Dienstleistungen * Zahlungen/Kapital Ziel Barrieren innerhalb der EU Grenzen klein halten #### Sekundärrecht Verordnung * unmittelbar anwendbar * alle MS, jurist + natürliche Personen * in allen Teilen verbindlich Richtlinie * muss umgesetzt werden, nur in ganz bestimmten Vorraussetzungen unmittelbar anwendbar * alle oder bestimmte MS * hinsichtlich des vorgegebenen Ergebnisses verbindlich Viele Verordnungen früher Richtlinien bsp. Datenschutz ##### Aufbau einer RL bzw. VO Beispiel DSGVO Verodnung beschlossen 2016 Laufnummer 679 DSGVO hat viele Erqägungsgründe = Beinhaltet Hintergründe, was man sich dabei gedacht hat.... Danach Artikel -> sind verbindlich, Anwendungbereich und Anwendungszeitraum betrachten um zu schauen ob es (schon) anwendbar ist, hat meist auch Begriffsbestimmungen (Legaldefinitionen) Inkrafttreten und Anwendung steht meistens am Ende Beispiel Richtlinie: Audiovisuelle Medien * RL 2010/13 zur Vorschriften über Bereitstellung audiovisueller Mediendienste * wurde 2018 geändert im Hinblick auf ändernde Marktgegebenheiten Umsetzung der RL -> Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste 23.12.2020 obwohl September 2020 von EU Frist ### Aktuelle europarechtliche Enwicklungen im Bereich Innovation und Digitalisierung "Digital Single Market" 2015 EU Strategie für digitalen Markt beschlossen -> 2019 schon viel umgesetzt zb. Portabilitäts VO, Urheberrecht RL.... E-Privacy wird versucht von RL zu VO über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elekt. Kommunikation zu kommen Bis jetzt noch keine Einigung EU "ein neues Digitales Zeitalter" -> digitale Ziele bis 2030 in den Bereichen * Skills * Infra * Government * Business Maßnahmen * KI * Cybersicherheit * Konnektivität * Datenstrategie * Industriestrategie * Digitale Märkte versucht nicht zu genau zu regeln sondern eher allgemein EUGH entscheidet dann ob es darunter fällt VOs werden jetzt Acts. zb. ePrivacy, Richtlinie -> Directives ### AI Act 2024 verabschiedet Anwendbar; meist nach 2 Jahren, manches schon früher risikobasierter Ansatz: 4 verschiedene Risikofaktoren die verschiedene Regeln haben bzw. mehr Regeln haben. Es muss immer klargestellt werden dass AI verwendet wird ### Digital Austria auch in Österreich wird versucht digital fortzuschreiten zb. ID Austria ### Artificial Intel Mission Austria 2030 Ziele * gemeinwohl orientierter Einsatz * Ö als Innovationsstandort * mit KI Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sichern --- ## Vertragsrecht Verträge im Alltag * Einkaufen * Start-up gründen * Arbeitsvertrag * Abonnements * Skifahren * Straßenbahn fahren 3 Stufen 1. Vertragsabschluss 2. Abwicklung 3. Probleme nach Abwicklung ### Vertragsabschluss * 2 oder mehr übereinstimmende Willenserklärungen * Vorrauss: Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit * muss freie entscheidung sein * klärt welche vorstellung partner haben * Privatautonomie * mit wem und worüber wird vertrag abgeschlossen -> ist eine freie entscheidung * Pacta sunt servanda * Verträge sind zu erfüllen -> Binudng * Mindestgehalt: Ware + Preis (Kaufvertrag) * Wurzelmängel * in der wurzel des vertrags bestehen mängel #### Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit = Träger von Rechten und Pflichten * Tiere -> nope * Kinder -> yes alle Menschen * Gebäude -> nope * Unternehmen -> yes, vorteil unternehmen wird vertragspartner und haftet im gegensatz zu privatperson =Fähigkeit, Geschäfte abzuschließen (Verträge) * Altersstufen (Kinder -> alterübliche Verträge abschließen, sonst eingeschränkt) * Geistige Einsicht #### Privatautonomie * Abschlussfreiheit (Wirt muss nicht alle bedienen): beinhalten auch welche form (mündlich, schriftlich) * Risikotragung = trage Risiko des Vertragspartners * Inhaltsfreiheit * Gesetzliche Grenzen: Verbotene Inhalte, Ungleiche Behandlung von Vertragspartnern bsp. Argentinien #### Willenserklärung * Rechtsfolgewillen: Kriterium um festzustellen, ob Recht überhaupt eingreifen soll * Willenserklärung muss Ausdrücklich oder Schlüssig sein * Schlüssig = Handlung kann im Einzelfall nix anderes heißen. bsp. lege Kaugummi auf fließband -> will kaugummi kaufen * ausdrücklich: sagen: "ich kaufe den kaugummi" * Freiheit der Willenserklärung: Drohung (muss nicht illegal sein) * Auslegung der Willenserklärung: Was hat mein Gegenüber gemeint? Nicht wichtig was ich mir gedacht hab oder der anderer verstanden hat, sondern was ein dritter verstehen könnte. Umstand ist essentiell -großer Streitpunkt vor Gericht- * Zugang der Willenserklärung: Fristenläufe (ab wann beginnts, hab ich rechtzeitig zugestimmt) -großer Streitpunkt vor Gericht- #### Vertragsschluss * Angebot und Annahme -> Bindung * Ab Bindung: Vertrag ist einzuhalten * Schaufenster nur Einladung kein Angebot des Vertrages (Boutiqueverkäuferproblem) * Auflösung/Änderung nur wenn Gesetz oder Vertrag vorsieht bzw. Einigung von Parteien * Gerichtliche Durchsetzung von Verträgen bei Gericht * Geldstrafen kann bis Freiheitsentzug gehen * Stellvertretung zur Erfüllung des Vertrages ist i.d.R möglich #### Mindestinhalt Leistungen müssen festgehalten werden * Ware -> kann zukünftig sein * Preis -> muss nicht ziffernmäßig bestimmbar sein aber er muss bestimmbar sein * Zugang der Willenserklärung #### Wurzelmängel = Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegt ein Mangel vor * Verstoß gegen Gesetze oder gute Sitten * Unmöglichkeit des Vertragsinhalts * absolut: Magie, Bewohnung eines unbewohnbaren Planeten * subjektiv: Kauf eines Auto, dass man nicht besitzt * Irrtum/List/Drohung ("Willensmängel") * Sonderfall: Rücktrittsrechte (Verbraucherschutz) Irrtum = falsche Vorstellung der Wirklichkeit * Motivirrtum vs Geschäftsirrtum (nur gesirr. ist anfechtbar) -> ist es eine preisbildende Eigenschaft? * es muss ein Vertrag entstehen (bei Dissens kein Vertrag) * 3 Alternativorraussetzungen * Veranlassung durch Vertragspartner (fahrlässig, sonst List) * Hätte auffallen müssen * rechtzeitig aufgeklärt ### Abwicklung des Vertrags #### Leistungsstörungen 2 Optionen * Unmöglichkeit * Schumacherbeispiel: Auto von Schumacher gekauft * Konsequenz: * Vom Schuldner zu vertreten => Austausch oder Differenzanspruch * austausch: bekommt wert (des wagens) * differenz: leistet nix und bekommt dif (des bezahlten preis des wagens) * Vom Glaübiger zu vertreten => muss entgelt leisten, erhält nichts * zufällig -> Zeitpunkt der Übergabe maßgäblich * Verzug * nicht verschuldeter verzug -> rücktritt oder festhalten am vertrag * verschuldeter verzug -> rücktritt oder festhalten am vertrag + ausgleich des entstandenen schades * Gattungsschuld vs Stückschuld: Iphone vs Gebrauchtes Auto -> iphones gibts viele (vertrag ist erfüllbar), das spezifische auto nicht verfügbar wenn kaputt (vertrag nicht erfüllbar): Gattungsschuld meist Verzug, ### Probleme danach #### Gewährleistung * ist nicht Herstellergarantie * durch den Verkäufer nach Übergabe der Sache * immer Mängel nach Übergabe auftreten ansonsten -> Leisungstörung * Vorraussetzung * Mangelhaft bei Übergabe auch wenn es erst danach auffällt (Vermutungsfrist 6 Monate) * Innerhalb der Frist (idR 2 Jahre) * Möglichkeiten: * Primär: Verbesserung/Austausch * Sekundär -> nur wenn primär nicht möglich: Preisminderung/Aufhebung des Vertrags #### VGG - Verbrauchergewährleistungsgesetz = neues Gewährleistungsrecht für Verbraucher gilt für * Kaufverträge über Waren (bewegliche, körperliche sachen) * bereitstellung digitaler leistungen * bei b2c-geschäften Sonderregelungen: 1 jahr vermutungsfrist, Aktualisierungspflicht für digitale inhalte ------------------------- ## Vertragsarten: * Kaufvertrag * Mietvertrag * Kreditvertrag * Gesellschaftsvertrag * arbeits * werk * lizenz ### Kaufvertrag * geregelt im abgb * mindestinhalt: ware und preis * Ziel: Übertragung des Eigentums * Erfolgt durch Übergabe * Eigentumsvorbehalt (nicht bei 1. rate zu übergeben) * Schenkung: Übertragung ohne Gegenleistung (muss übergeben werden bei beweglichen gegenständen) * sehr große praktische bedeutung ### Mietvertrag * geregelt im abgb * mindest: Mietobjekt und Mietzins * Ziel: Nutzung des Mietobjekts für eine gewisse Zeit * Wohnungsmiete: Teilweise Schutz durch mietrechtsgesetz (MRG) * Höhe des mietzins * abgb: keine Beschränkung * mrg: Beschränkung ### Leasingvertrag * nicht im gesetz geregelt * verschiedene ausgestaltungen: meist mischung aus miet und kaufvertrag * Ziel: Zahlung monatlicher Betrag i.d.R Erwerb der Sache nach Jahren * Unterschied zu Raten -> keine Kaufpflicht ### Kreditvertrag * geregelt im abgb * Mindestinhalt: Kreditsumme und Zinssatz * Zeit keine Vorraussetzung * Ziel: Höhere Rückzahlung als Auszahlung durch Zinsen * Rückzahlung monatlich oder am Ende ### Gesellschaftsvertrag * Ziel Gründung einer Gesellschaft * Verschiedene Gesetze, je nach Gesellschaftsform * Mindestinhalt: variiert nach Gesellschaftsform * Regelt vor allem Rechte und Pflichten der Gesellschafter * Meistens Eintragung im Firmenbuch * Gesellschaften haben (idR) eine eigene Rechtspersönlichkeit #### Gesellschaftsformen * Personengesellschaften * im firmenbuch eingetragen (og, kg) * Haftung der Gesellschafter * og: alle gesellschafter haften mit kompletten vermögen * kg: kommanditistenten haften bedingt, zumindest 1 komplementäre haften voll * kein mindestkapital notwendig * Leitung: * Grundsätzlich alle voll haftenden Ges. * keine Nichtges. möglich * Nicht eingetragen: Ges. bürgerlichn Rechts (GesbR) * Juristische Personen * Kapitallgesellschaft (Gmbh, AG) * Mindestkapital: * Gmbh: 10.000 * ag: 70k * Leitung * Gmbh: Geschäftsführer (weisungsgebunden) * Ag: Vorstand (weisungsfrei) * Grds. Keine Haftung der Gesellschafter * Genossenschaften * alle im Firmenbuch * (Verein) #### Arbeitsvertrag * geregelt im abgb + viele weitere Gesetze * Mindestinhalt: Umschreibung der Arbeit, Lohn * Ziel: Erbringung einer Dienstleistung in Abhängigkeit (Unterordnung) * Geschuldet wird Bemühen, jedoch kein Erfolg #### Werkvertrag * geregelt im agb * Mindestinhalt: Umschreibung des Werks, Entgelt * Ziel: Erbringung eines Werks also Erfolg ## Schadenersatzrecht Grundregel: Man trägt den Schaden selbst Idee: Ersatz des schadens durch andere Person Funktion: * Ausgleichsfunktion: Person steht nachher so dar wie davor ohne Schaden * Präventionsfunktion: Abschreckung durch Schadensrecht * Sanktionsfunktion, aber keine Strafe: Niemand soll einen Vorteil haben danach auch nicht der Geschädigte Verschiedene Systeme des Schadenersatzes: * Verschuldungshaftung: jemand trägt schuld * Gefährdungshaftung: legal, aber für die schäden muss hergehalten werden (auto fahren) ### Verschuldenshaftung Vorraussetzung * Schaden * Kausalität: ist mein verhalten für den schaden entscheidend * Rechtwidriges Verhalten: verhalten muss gegen eine norm/gesetz verstoßen, die vor dem schaden schützen soll * Verschulden: wird nur interessant wenn man nicht mehr in lage daran ist Allg: Haftung nur für eigenes Verhalten, ausnahme: haftung für anderes verhalten Erleichterungen bei Arbeitnehmer: Arbeitgeber haftet außer unverhältnismäßig Schadenersatz bei Vertragsverletzung * Grds Verschuldenshaftung * Aber Verschulden wird vermutet * Schaden * Unmitellbarere Schaden aus der Vertragsverletzung * Bloßer Vermögensschaden ### Gefährudungshaftung * Verwendung gefährlicher Objekte ist nicht verboten * Dafür Haftung unter niedrigeren Vorraussetzungen * Anwendungsfälle * Eisenbahn, Kraftfahrzeug, Seilbahn, Produkte ## Verbraucherrecht * Abkehr vom Grundsatz der Privatautonomie im Vertragsrecht * Ziel: Nachteil von Verbraucher im Wirtschaftleben ausgleichen Warum? * Vertragsfreiheiten sind zugunsten Verbraucher:innen eingeschränkt * Informationspflichten * Gewähr von Rücktrittsrechten * Inhaltskontrollen insb. bei AGB * Zwingende Anwendung von Rechtsbehelfen, zB Gewährleistung ### Rechtsquellen * Nicht 1 Gesetz -> mehrere * häufig ursprung in europarecht * nationale Rechtsquellen: Konsumentenschutzgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Fernabsatz und Auswärtsgeschäftegesetz Was ist ein Verbrauchergeschäft? = zwischen Unternehmen und Verbraucher (B2C) Unternehmen = jede auf dauer angelegte Organisation wirtschaftlicher Tätigkeit, muss nicht auf gewinn gerichtet sein Verbraucher = alle anderen Immer Kontextabhängig wann verbraucher oder unternehmen Dual Use: nur Verbraucherin, wenn beruflicher Zweck nebensächlich Vorbereitungsgeschäfte sind Verbrauchergeschäfte (auch nach anmeldung des unternehmens) ### rücktrittstrecht -> folien Konsumentenschutz * Nicht generell sondern nur bei bestimmten Gesetzen -> Nichteintreten maßgeblicher Umstände * Verbraucher:innen können zurücktreten wenn gewisse Umstände die von Unternehmen als wahrscheinlich bezeichnet wurden nicht eintreten. Vorraussetzungen: * Umstände wichtig für Einwilligung * nicht oder nur gering eingetreten * wahrscheinlich dargestellt * verbraucher nicht schuld am nicht eintreten * Notwendige Mitwirkung einer Dritten, steuerliche Vorteile, öffentliche Förderungen und Aussicht auf einen Kredit * Frist beträgt eine Woche Bei Immogeschäft * auch C2C * Frist 1 woche und erlischt spätestens 1 Monat nach besichtigung * für fall dass angebot oder annahme am selben fall wie besichtigung FAGG * 14 Tage Rücktrittsrecht ohne angabe von gründen * Ausnahmen: Verderbliche Mittel, Beherbungsverträge, ware nach kundenspezifischen vorstellungen * frist verlängert auf 12 monate wenn verbraucher nicht informiert Folgen bei FAGG: * Rückabwicklung des Vertrags * Kosten der Rücksendung trägt grds Verbraucher:in, andere Vereinbarung möglich * Gefahr für Verlust oder Beschädigung trägt trotzdem Unternehmer:in ### kostenvoranschlag ist prinzipiell verbindlich, außer irgendwo steht gegenteil ### allgemeine informationspflichten Unternehmer:innen müssen Infos in klarer und verständlicher Weise darlegen Welche Eigenschaften? * Zahlungs, Lieferbedingungen, Leistungsbedingungen * Preis + Steuern, Abgaben (Gesamtpreis) * Wesentliche Eigenschaften der Ware * Kontaktdaten Infopflicht kann entfallen wenn sie sich aus Umständen ergibt zb. Produktbeschreibung auf Verpackung Bei Verletzung -> Verwaltungssprache ### unzulässige vertragsbestandteile * ungültigkeit betrifft nur klausel und nicht vertrag * 2 arten * jedenfalls ungültig * klauseln, welche individuell vereinbart werden müssen (dürfen nicht in AGB sein) ### Verträge über wiederkehrende Leistungen * Erweiterte Kündigungsmöglichkeiten bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen (= unbefristet oder länger als ein Jahr) * Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist ## Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz (prüfungsrelevant) * sind relative zwingend zugunsten verbraucher * besondere infopflichten und rücktrittsrechte * wichtig bei online shop * bestimmungen des konsumentenschutzes sind unterstützend * Findet auf Verbrauchergeschäfte Anwendung, die im Fernabsatz oder als Auswärtsgeschäfte geschlossen werden ### Auswärtsgeschäfte = Vertag der zw. Unt und Verbr. im gleichen Raum abgeschlossen wird, aber der Raum ist nicht Geschäftsraum des Untern. zb. Privatraum, öffentliche Verkehrsmitel, Krankenhaus ### Fernabsatzgeschäften = Vertrag, der zustande kommt ohne Unt und Verbr. gleichzeitig körperlich im selben Raum, im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis zum Zustandekommen des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden zb. Finanzdienstleistung, Gesundheitssystem, Glücksspiek, Verträge über soziale Dienstleistungen Infopflicht * gehen über Konsumentenschutz hinaus * Auswärtsgeschäft: Info auf Papier oder dauerhaften Datenträger * FA: in einer dem Kommunikationsmittel angebrachten art und weise * Verwaltungsstrafe bei Verletzung * Was enthalten: * Eigenschaften der Ware * Preis * zahlungs, liefer, leistungsbedingungen Kollektiver Rechtsschutz * Verbandsklagen möglich * Risko von Individualprozess minimiert ### AGB AGB existieren weil große Unternehme oft gleichen Verträge abschließen AGB zählen nur zu Vertrag wenn von beiden Seiten zugestimmt. Verschiedene Kontrollen gegenüber AGB 1. Einbeziehungskontrolle: Prüfung ob AGB Vertragsinhalt geworden ist, sudrücklich oder stillschweigend möglicht 2. Geltungskontrolle: Überrauschende Klauseln sollen so verhindert werden, die man dort nicht vermuten würde 3. Inhaltskontrolle: Massive Nachteile sollen so vermieden werden -> betrifft nur klausel und nicht ganzen vertrag 4. Transparenzgebot; Wenn eine Klausel unklar ist dann ist sie ungültig --- ## Plattformrecht Neue Disziplin -> Normen seit 20 Jahren, entwickelt sich schnell 2 Player * Plattform * wenige Leute * User ### Warum Plattformen im Fokus * dominanteste Wirtschaftskraft * Politisierung und Polarisierung * Hate Speech, Fake News * 2 Problemfelder, die reguliert werden * Kommerzialisierung (Verbraucherrechte) * Free Speech Plattformrecht soll großen Player regulieren: Plattformen sind mehrseitig: verschiedene Nutzergruppe agieren auf einem digitalem Platz ### Arten von Plattformen * Transaktions und Vermittlungsplattformen: Erwebs/Dienstleistungsverträge werden abgeschlossen (amazon, uber) * Infoplattformen: leiten kontaktdaten weiter (Such/Vergleichsportale wie willhaben, google) ### Haftung von Online.Plattformen -> Digital Service Act (2024) * wichtig weil erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen * entstehen große Interaktionsmärkte | Handlung | Gesetzlicher Rahmen | Ziel | | -------- | -------- | -------- | | Baseline (illegales) | ursprünglich e-commerce jetzt Digital Service Act | Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft | |Verletzung geistiges und urheberecht|diverse Richtlinien|online content sharing providers| |hate speech|Audiovisuelle Richtlinie, Beschluss des Rates (Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)|Allgemein (MS), Dienste von Video Sharing Diensten| #### Worum gehts * reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste leisten, Schutz der Grundrechte inkl. Verbraucherschutz #### Wer betroffen Vermittlungsdienste mit Nutzer mit Niederlassungsort oder Sitz in der Union -> so gut wie jeder Vermittlungsdienst = Dienstleistung die für * reine Durchleitung (A1, T-Mobile) * Caching-Dienste * Hosting-Dienste (Plattformbetreiber) Online-Plattform = Hostingdienst, der im Auftrag des Nutzers Infos speichert oder verbreitet Haftung von Online-Plattformen -> Rechtliche Verantwortung d. Online-Platfrom gegenüber der auf ihnen geteilten Inhalte ### Warum regulieren wir Plattformen Paradigma * Vertreiber vs Verlag * Vertreiber haben keine redaktionnele Kontrolle, tragen nur eine rechtliche Verantwortung wenn sie wissen dass sie illegales verkaufen * Verlag: hat redaktionelle Kontrolle, übernimmt rechtliche Verantwortung, wird wie Autor behandelt Einerseits oftmals keine Kontrolle über Inhalt bei Betreib von Webseiten, begrenzte Überprüfungsmöglichkeiten Andererseits: bestimmte Elemente der Kuratorentätigkeit, meistens automatisch (Ranking von Inhalten) 1991 Fall Compuserve betrieb Rumourville -> dort Verleumdung. Compuserve nur Vertreiber daher keine rechtliche Verantwortung 1995 Stratton klagt Prodigy wegen Diffamierung, Prodigy führte Moderation der Inhalte durch -> daher haftbar (verleger) => Dillemma des Moderators entweder Moderation und haftbar für alles oder nix 3 Varianten zur Lösung | Strikte | Bedingte | Immunität/Haftungsausschluss | | -------- | -------- | -------- | | haftet für alles auch ohne Kenntnis | wenn Kenntnis von illegalem oder nicht entfernt wenn aufmerksam wird | Online-Plattform haften nie | Haftungsausschluss (Section 230 - USA) -> Internet rechtsfreier Raum #### Sektion 230 * Charakterisierung * libertär, utilitaristisch, unternehmens und innovationsfreundlich * Zweck * Verhinderung von Abschränkung von Moderation * Schaffung eines wettbewerbsfähigen, minimal reguliertem Markt * Funktionsweise * Keine Kenntnis notwendig -> Befreiung von Haftung * Vorteile * Effizienz * Rechtssicherheit * unterstützt Innovation * verringert Gefahr dass Plattformen zensieren * Kritik * Moderation wird abgehalten * online-plattformen müssen nicht geschützt werden * samariterklausel: führt zu übermäßigen Löschung von Inhalten ohen Erklärung * veraltet -> Social Media Moderatuin * widerspricht Communication Decerncy Act #### Lösung der EU Art 6 DSA * nicht haften * keine kenntnis * löschung bei kenntnis Art 4 Reine Durchleitung = Ausschließliche Übertragung von Inhalten anderer Parteien -> nur haftbar wenn * Iniitierung der Übertragung * Bestimmung des Empfängers für Übertragung * Veränderung der übermittelten Infos Art 5 Caching-Provider -> Folien Speicherung von Inhalten, um die Weiterleitung der Informationen an andere Empfänger des Dienstes auf deren Anfrage hin effizienter zu gestalten -> nur haftbar wenn * Daten verändert werden * zwischengespeicherte daten nicht aktualisiert werden Fall für Art 6 Google vs Louis Vuitton -> Keywords mit LV waren erlaubt für Imitationen: Google nur automatisch, technisch und passiv mit Kenntnis gehandelt -> Kein Verstoß Loreal vs Ebay Ähnlicher Ads Fall Ebay Verstoß weil Kenntnis über illegales Material aufgrund eigene Ermittlungen oder von Nutzern informiert. Bietet Unterstützung bei Optimierung der Präsentation der Ads oder Angebote an. Daher nicht mehr passiv, sondern aktiv Art 8. keine Allgemeine Überwachungspflicht * keine Pflicht aktiv die von übermittelten oder gespeicherten die von ihnen Infos zu durchsuchen bzw. überwachen Art 7 Samariterklausel * Eigeninitiative nach illegalem Conten filtern ist erlaubt, schützt aber auch nicht vor Haftung Zusammenfassung Plattformhaftungsrecht * Charakter * liberal pragmatisch * Zwecj * Schaffung von regelungen innerhalb der EU damit Plattformen florieren könne * sichere Plattformen für Bürger Wichtigsten Themen * Müssen Plattformen neutral bleiben * Was kann als tatsächliche Kenntnis angesehen werden * Überwachungspflicht der Plattformen ### Digital Service Package großer Teil an Gesetzen 2020-2030, DSA Teil davon Teil * DSA * Digital Markets * Digital Governance Act * Data Act * AI Act DSA = Verordnung und keine Richtlinie -> direkt anwendbar * Verpflichtungen nach Maß (größe) * gilt für alle Anbieter unabhängig Nierderlaß * Grundrechte in Vordergrunf gestellt Was bringt DSA? * Keine dark patterns * rechtliche verbindliche transparenz + algor. Rechenschaftsplicht * reaktion auf illegale Inhalte * Verbot der Ansprache oder Verstärkung von sensiblen Daten (Sex, Krankheit...) * mehr Kontrolle über Infofluss zu User * Sorgfaltspflich VLOPs (sehr große Online-Plattformen) Haftungsregeln aus E-Commerce übernommen, Artikel 7 neu Glawischnig vs Facebook -> anonymer User verklagt wegen Hate Speech, da anonym -> gegen Facebook gewendet. Facebook muss unterbinden dass sie wort oder sinngleich als "volksverrätterin"... bezeichnet wird -> Überwachungspflicht? ### General vs Specific Monitoring * kontroversielles Urteil wegen Überwachungspflicht * Sperrungen von Inhalten selben nutzer mit sinnmäßig oder selben oder anderen mit identischer Inhalt * soll durch algorithmus und nicht durch menschen geregelt sein * Plattformbetreiber soll nur löschen wenn Botschaft vermittelt deren Inhalt im Wesentlichen unverändert ist und soll keine unabhängige Bewertung benötigen ### Grundrechtliche Spannungen Datenschutz vs Geistiges Eigentum bei Upload Filter vs freies und offenes Internet (Art 13 UDBM.RL) Gedanke war: Filter verpflichtend zu machen um Urheberechtsverletzungen geltend zu machen. -> Schlussendlich Art 17: Ausnahme für Karikatruen, Parodien, Pastiches, Zitate, Kritik, Rezensionen, Links.... (Memes) ### Platform-to-business * Verordnung 2019/1150: Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzen von Online-Vermittlungsdiensten * Online-Plattform ist Vernetzer zwischen Verbrauchern und gewerbl. Nutzern * Ausgleich des Machtgefälles zwischen Plattformbetreiber und gewerb. Nutzer Bsp. Produktverkauf Amazon Betroffen: Suchmaschinen und Vermittlungsdienst Müssen * AGBs zur Verfügung stellen (Art 3) * transparentes Ranking (Art 5) * kostenloses Beschwerdemanagement einrichten, ausnahme kleines Unternehmen (art 11) ### Hass im Netz Gesetz ->Teil Kommunikationsplattformengesetz mittlerweile verfassungswidrig weil Verstoß gegen EU-Recht Transparenz: Verpflichtung der Meldungen von Beschwerdenzahlen Beschwerdeverfahren und Stelle Bestellung von verantwortlichen ### Digital Markets Act * Gatekeeper regulieren * Fairen Wettbewerb ermöglichen * Regelungen * Interoperabilität * Zustimmung fpr personalisierte Werbung * Vorinstillierte Apps/Software muss löschbar sein ### Was muss ich beachten wenn ich etwas veröffentliche Themenbereiche * Persönlichkeitsrecht * Urheberrecht * Audiovisuelle Recht #### Persönlichkeitsrecht -> Ableitung aus Sklaverei u. Leibeigenschaft: * Recht am eigenen Bild * Recht auf ehre * Schutz der provatsphäre versucht Interessensabwägung: Interesse der Öffentlichkeit vs Geheimgehaltungsinterese des Einzelnen = Ermessensentscheidung ##### Schutz der Ehre * natürliche person soll vor unverdienter harabsetzung geschützde werden * schutzbereich: unwahren und beleidigende tatsachenbehauptungen, beleidigende wertungsurteile in Beschimpfungen * nicht geschützt: kritik und wahre behauptungen nehammer fall: Medienrechtliche Entschädigungsanspruch -> bei journalistilische Sorgfalt oder wahrheit greift es nicht ##### Schutz der Privatsphäre auch wahre aussagen können strafbar sein wenn sie in den höchstpersönlichen Lebensbereich eingreifen Ausnahmen: wahr + zusammenhang mit öffentlichem leben ##### Recht am eigenen Bild Veröffentlichung ist erlaubt, außer gute Gründe dagegen von Abgebildeten oder falls Tod, Angeordneter dieser Person * Faktor: Bekanntheitsgrad der Person #### Urheberrecht = Immaterialgüterrecht -> Schutz ist geistiges Eigentum Eigentümliche geistige Schöpfung auf Gebieten der Literatur, Tonkunst, bildenden Künste und Filmkunst Urheber = der der das Werk schafft, endet 70 j nach Tod Werknutzungsrechte können abgegeben werden aber nicht Urheberrecht Freie Werknutzung ohne Zustimmung des Urhebers: * Digitale Nutzung in Unterricht und Lehre * Vervielfältigunf zum eigenen und zum privaten Gebruach * Berichterstattung der tagesereignisse * Zitate, Katikatoren * Panoramafreiheit/Freiheit des Straßenbildes Sendung und Zurverfügungstellung durch Anbieter großer Online-Plattformen urheberrechtlich geschützter Werke -> Einwilligung für urheberrechtlich geschützte Werke -> Anspruch auf Schadensersatz -> Kein Overblocking (automatisiertes Blocken von Inhalten bei denen kein Verstoß vorliegt) #### Audiovisuelle Mediendienst * einheitlicher Markt für Audiovisuelle Mediendienste * angemessenes Niveau des Verbraucher und Kindesschutz * -> Gleichgewicht zwischen Verbraucherschuz und Wettbewerbausgleich #### Influencer Marketing Werbung muss gekennzeichnet sein, Schleichwerbung ist untersagt ## Data Protection Law ### Historical Perspective Germany 1970 -> first 1978 right on protection of personal data -> austria 1995 -> europe data protecton directive regulation instead of directives as technology evolves: 2013 reg on the measures applicable to ge 2014 right to be forgotten 2018 gdpr ### Overview of Data Protection Laws GDPR is main source but there are also others * Law enforcement directive * e-privacy directive * eu institutions * datenschutzgesetz ### GDPR = General Data PRotection Regulation -> protect fundumental rights and freedoms of natural persons and in particular their right to the prot. of personal data Material Scope of Application - TO what does the law apply Processing of personal data by automated or manuel means Territororial to whom does the law apply * controlleser/processors in EU establishes * not established but offering goods and services or monitoring behaviour of eu data subjects * non-eu controllers that are established where eu law applies by virtue of public international law -> embessy ### Data Definitions * Data Subject * identified or identifiable natural person (not legal person) to whom the data relates * Data Controller * entity which alone or jointly determines the purpose and means of processing * Data Processor * the entity which processes personal data on behalf of the controller ### Processing of Personal Data #### Special Categories of Personal Data = so sensitive that they need additional data * Race * politic * religion * trade union membership * genentic * niometric * health * sexual orientation * sex life Processing of sensetive Data is prohibited unless... * explicit consent * employment & social security, social protection law * vital interests of data subject or other person that cannot give consent * has been public by subjetc * defence of legal claums * public interest * ... #### What is Non-personal data? DAta that is not related to an identified or ideniable natural person Examples: weather data, compny registration number, email address AND Anomysed Personal Data * break link link between data and person * Treshold: consider all means to identify someone * eg. deleting identifieres, aggregation, randomizers #### Processing that fall Outside of scope of GDPR * Personal or household purposes * personal data of deceased individuals * anonymous data * true anomyzation is not always possible, is the link really broken? #### Processing of Personal Data Processing = any operation or set which is performed on personal data by automated or manual meands such as collection, recording, organisation, structuring, storage .... Almost every operation could be within the scope of the law ### Principles of Processing * Lawfulness, fairness, transparancy * Principle of Lwafullness: that there is an established legal basis for Processing * Legal Basis * Consent of data subject: approval of subject to processing -> actively given * condition of consent: * freely given * specific and unambigioues * clear and plain language * easily accessible * informed * specified purposes * easy to withdraw * contractual necessity: processing is required in order to perform a contract to which data subject is part or take steps before entering contract * legal obligation: processing is necessary for compliance with a legal obligation eg. tax, social security * vital interest: is necessary to protect subject or other person * public interest official authority: task in pblic interess or exercise of off auth vested in controller * legitimate interest: purpose of the controllers or third parties legitimate interest. except where overridden by the rights of data subjects * Fairness: prohibiting on deceiving or misleading data subject because of general imbalance between data processors and subject, dont be shady * Transparency: Processing should be communicated via Privacy Policy or direct communication (email), provide all necessary info * purpose limitation * There needs to be a purpose for processing * Purpose must be made clear * Purposes are still binding after data transfers to other controllers * it is allowed to process data for other purpose except it is incompatible * Compatible: Archiving, research, statistics purpose * data minimisation * Data processing should be adaquate relevant and limit to what it necessary in relation to the purpose * 1. Establish purpose 2. Limit processed data to what is relevant to purpose * Applies to all forms of data processing * Subjects consent will not exonerate a controller or processor who breaches this principle * accuracy * Data should be accurate and where necessary kept up to data * accurate means correct, objectively true * up to date necessary * Health data stored by doctor i never visit again - dont needs to be updated * credit rating needs to be updated * controller should introduce measures to review the accuracy of personal data (email noch aktuell....) * storage limitation * data must be stored only as long as it is necessary for the purpose * no time limitation in gdpr but in national law, * -> controllers duty to assess what time wouls be necessary * Solution * deletaing * anomysin * exception: archiving... * intengrity and confidentiality * controllers and processors must protect personal data * appropriate technical and organisational measures to ensure a level of security appropriate to risk * risk based approach * ongoing responsibilkry * technolical flexibility * keeping records * What means appropriate? * nature, scope, context and purpos of processing * risk of varying likelyhood * severity for rights * state of art * cost of implementation * accounting * controller shall be responsible for compliance * controller shall be able to demonstrate compliance ### Data Subjects Rights 1. right to be informed How to communicate with subject? * concise * transparent intelligbble * understandable form * data subjects identity * faciliate exercise of data subjects rights How * Privacy policy * controllers action * information should be provived not request needed 2. right of access * Have right to make access request for info, in case of confusion. Have right to ask if data is processed and then purpose, categories, strorage periad, source, recipients, intended transfers... * Also have right to get copy of data 3. right of rectification Subject can ask for rectification of inaccurate data concerning him or her from data controller, without undue delay, connects to principle of accuracy 4. right to erasure (to be forgotten) Subject have right to obtain from controller to delete data concerning him When must it be erased without request? * is not longer necessary in relation to purpose * withdrawing consent and lack of other legal basis * subject objects to processing and lack of overrisinf legitimate ground for processing * objection to processing in case of direct marketing * previous unlawful processing * duty to erase in eu or national law * childrens personal data Right to be forgotten: * controller only must notify other controllers about data subjects request * controllers must take reasonable steps taking account cost of implementaion and available tech Exceptions from this right: * Right of freedom of expression and information * EU/meber states law * public interest * archiving, research, statistics * legal claims 5. right to restrict of processing allows subject to obtain from controller of processing when following applies * accuracy of data is contested by data subject (processing is restricted for the time required to address the claim) * unlawful processing and data subject requests restriction of use instead of erasure * controller no longer needs the personal data for processing but they are requred by the data subject in connection with a legal claim * data subject object to processing pursuant to pending the verification wheter the legitimate gtounds of the controller override those of the subject 6. Right to object to processing Right to object to processing in specific circumstances * processing is based on public interest or official duty * processing is based on legitimate interest of the controller including * data is used for direct marketing * personal data are processed for scientific or historical research purposes or statistical purposes There are often restrictions 7. Right to data portability right to request their personal data in a structured machine readable format and right to transmit those data to another controller Request direct transmission to other controller if technically feasible Exception: public interest/official authority Data controllers have a duty to safegurard and give effect to data subjects rights. There can be restrictions 8. Right in Relation to Automa Dec Making and Profiling Requirements * Decisions based solely on automated processing * profilig * legal effect... Exception: * contractual necessity * authoriesd by eu/member state law + safeguards * data subjects explicit consent Still right to: * obtain human intervention * contest * right to express your point of view **Restrictions on Data Subjects Rights*** * NAtional Security, defence, public security * prevention, investtigation, detection of criminal offences or execution of criminal penalties * important objectives of general public interest (covid * protection of judical independence * if it would affect others rights * civil law claims ### International Data Transfers (outside EU) Basic principle: prohibited unless permitted How to legalise data transfers? * adequacy decissions: commisions has decided that third country or international organisation in wuestion ensures adequate level of protection eg. Switzerland, Canade * standard contractual clauses/model clauses: Company enters into contract with company in third state for transferring data * binding corporate rules: * appropriate safeguards: controller or processor has provided appropriate safeguards and on condition that enforceable data subject rights and effective legal remedies for subjects are available Transfers to US - Privacy Shield (invalidated 2020): Partly due to its inability to protect EU data subjects from US Gov surveillance ### Data Controllers and Processors Data Controllers Responsibilities * Compliance * Adhere to principles of processing * data subjectsw rights * demonstrate compliances * obligated to maintain accurate records of processing activities * Names, Purposes, Categories, time limits, data breaches, consents... * Security of Processing * Technical and organisational measures, implement safeguards and only use processors that do the same * Encryption, Pseudonymisations, measures to ensure confidentiality, reviewing and test security mechanisms * Appropriate measures are not the same for different companys * Data Protection by Design * oblication on data controllers to ensure implement Data Processing into their products from the design and development phase * Data Protection by Default * strictest data protecrtion measures should be implemented by default * applies to amount of personal data collected, the extent of their processing, the period of their storage and accessibility * There is no need for extra software to secure my data! * Cooperation and Communication * Supervisary Authorities = independent public authority, full of lawyers, data protection experts, make sure law is done * Powers: investigate (Audits) corrective (Order to act, comply), advisory (issue opinions, codes of conduct and cann offer advice) * Controllers and PRocessors must coop with authority * Data Breach -> duty to notify no late than 72hours * description, actions.... * When info not given all at the time -> as soon as possible * Contractual Agreements * Data PRocessing Agreement * Contract between controllers and processors * outlines subject matter, nature, purpose, and duration of processing. ensures gdpr compliance * technical and organisational measures * processores are not allowed to act beyond controller * Joint Controller Agreement * Contract between joint controllers * determine means and purpose of processing * determines roles and responsibilities of controller * Agreement between Controller in and outside eu #### Data Protection Officers * works on behalf of controller or processer * make sure they comply, inform and advise * dpo must be apointed * when company is in public authority * processing large personal data * processing sensitive data * are data protection experts and provide assistent * can be outsourced * reports to highest management level * is bound by professional secrecy/confidentiality ### Remedies, Liabilities, Penalties * RIght to write complain to subvisory autho * right to judicial remedy against controller/processor * right to judical remedy against supervisory authority * compensation for material/non material damage (court) * liable: controller or processore * administrative fines by supervisory against cont/proces * up to 20mil/4% of global turnover * breach of gdpr (5,6,7,8) * infrigement of data subjects right * unlawful transfer to personal data to third countries ## Immaterialgüterrecht Software -> Durch urheberrecht geschützt, wie literatur behandelt Domainsquatter -> Klagende haben Antrag der Löschung der Domain eingeklagt, damit Domain wieder frei wird. Unterlassung klagen ging nicht weil domaininhaber haben domain nicht verwendet Übertragung auch nicht möglich weil das unverhältnismäßig gegenüber dem Verstoß gewesen wär. Prüfung: Was wie lange geschützt? ### Einführung und Vergleich Alle Immaterialengüterrechte schützen die Ausdrucksform und keine Idee -> einzige Option Geschäftsgeheimnisse Geschäftgeheimmnise=Info die geheim ist weil sie keine weiteren Personenkreis umschließt, hat kommerzielen wert (dritter würde geld zahlen), information ist gegenstand von angemessenen geheimhaltungsmaßnahmen Technisch vs Organisatorisch -> Technisch: NDA, Organisatorisch: Wem erzähl ich es, wem geb ich die Daten Ubiquität von Immateriellen -> Schnell und mit kleinem Kosten kopierbar ohne Abnutzung -> Nach Offenlegung greift Geheimnisschutz nicht mehr -> Um geistige Eigentum zu sichern gibt es eigene Immrecht **Bedeutung von Immrecht** * Grundsätzlich Ideen nicht geschützt, gibt auch Nachahmungsfreiheit. * Immrecht bedeutet, dass diese Güter nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet, kopiert oder nachgeahmt werden dürfen * außschliesliche Recht das Immaterialgut selbst zu nutzen oder anderen Parteien Erlaubnis, Lizenz zur Nutzung seiner Immaterialgüter zu einvernähmlich festgelegten Bedingungen zu erteilen * Nach Ablauf der Schutzrecht wird das Immaterialgut öffentlich zugänglich * Nur im Urheberrecht wird während dem Schaffensprozess schon ein Recht gewährt (bei anderen Rechten zählt Anmeldungsdatum) **Immaterialgüterrechte** * Urheberracht * Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht (kleine Patent) * Gebrauchsmusterrecht wird nicht inhaltlich geprüft (5 Jahre) * Patent (20 Jahre schutzzeit) * Geschmacksmusterrecht (Design) * Markenrecht * Herkungtsangaben * Domainrecht * Halbleiterschutzrecht (Mikrochips) * Zugangskontrollrecht **Kategorien** * Gewerbliche Schutzrechte: Patent, Marke, gewerbliche Muster und geografische Angaben * Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: umfassen literarische Werke, Filme, Musik, künstlerische Werke und archetektonisches Design. Leistungschutzrechte zählen Rechte an Aufführungen, Hersteller von Tonträgern an Aufnhamen, Rundfunkprogrammen.... **Immgüterechtliches Kumulationsprinzip** Verschiedene Schutzrechte können bei verschiedene Aspekte eines Werks bestehen **Schutzgegenstände** Wichtig bei allen Gesetzen * Welche Ideen sind schutzfähig? * Muss vom gesetzgeber * Kriterien: Originalität, Kennzeichnungskraft, Neuheut, erfinderischer Schritt **Regel-Ausnahme-System im Immrecht** Ausschließungsrecht: gewisse Nutzungen sind Rehctsinhaber vorbehalten - benötigen seine Zustimmung zur Nutzung Ausnahmen von Aussließung: Privatkopie, Verwendung eines älteren nicht einngtragenen Rechts, hinweis auf die marke des produkts beu dessen weiterveräu0erung Ideele Interessen: Schutz der Schöpfer/erfinderehre, Benennung als Urheber, Entstellungsverbot **Übertragung** Urheberrecht unter Lebenden nicht übertragbar allerdings überall Verwertungsrechte (ausschließliche Nutzung, nicht-ausschließliche Nutzung) Marken, Design, Patenttechte können veräußert werden Beispiele: - Recht, Produkte unter Anwendung einer Erfindung zu produzuieren - Berechtigung eine Geschäft einer Marke zu betreiben (Franchise) - Einräumung von aussließlichem Vervielfältiguns und Verbreitungsrecht im Verlagsvertrag - Verwendung eines Designs zur Massenprodukktuin **Institutionen** Österreichischer Patentamt (ÖPA): verwaltet Marken, Muster und Patente und ist für deren Registrierung verantwortlich Rechtsdurchsetzung erfolgt vor dem Zivil- und Strafrecht **Vergleich** Patent * Rwxhwr, dass für Erfindung gewährleistet wird - Produkt oder Verfahren, muss neu sein oder neue technische Lösung * Teile von Patent: * Erfinder, Anmelder (Unterscheidung) * Abstract * Patentansprüche = technische Lösung für ein Problem, 20 Jahre Schutz Marken = Unterscheidungsfähige Kennzeichnen für Waren o. Dienstleistung. Kann Wort, Klasng.... sein * muss neu sein * 10 Jahre Schutz -> immer Verlängerbar um 10 Jahre Industrial Design = Geschmaksmuster Erscheinungsform wird geschützt 25 Jahre Schutz / nicht verlängerbar In Zukunft: Schutz von Design von digitale Erzeugnisse (bis jetzt nur Urheberrecht) Urheberrecht = Schutz von literarischen und künstlerischen Werken * Verwandte Rechte: Leistungsschutzrecht (Aufwand zur technischen Umsetzung) * Schutzdauer 70 Jahre nach Tod * einziges Recht dass automatisch erworben wird ### Territorialitätsprinzip * Immgüterrecht nicht universellt, beschränken sich auf Land wo Recht gewährt wurde * Rechte haben nationalen Charakter außer ihr Geltungsbereich erstreckt sich über ganze Region und wurde so gewährt * Int schutz des geistigen Eigentums erfordert demnach Erteilung des Rechts in jedem Land * Da räumlich begrenzte Rechte voneinander unabhängig sind, können sie verschiedenen Personen gehören. Der internationale Schutz des geistigen Eigentums erfordert Erteilung eines Immgäterrechts in jedem Land. Wirken nur dort wo dessen Recht gewährt wurde. -> Gibt eine europäische Anmeldung, die formal prüfen und dann an die nationalen Patentämter weitersenden, die inhaltlich prüfen ### Markenrecht = Speichermedium für Produktinformationen 3 Funktionen (sind subjektiv -> nicht objektiv) * Herkunfts und Unterscheidungsfunktion (Hauptfunktion) * Unterscheidung von Produkten und Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen * Garantie und Vertrauensfunktion (qualitätsfunktion) * Werbefunktion (qualität für neue produkte) #### Arten von Marken * Wormarken * Bildmarken * Abstrakte Farbmarken * Formmarken * Klangmarken * Hologrammarken * Multimediamarke * .... #### Registrieungsverfahren * Prioritötsrecht (Anmeldezeitpunkt) * Gesetzmäßigkeitsprüfung-> vorliegen von hindernissen * keine ähnlichkeitsprüfung durch öpa * Unverbindliche Recherche auf Antrag * Markenkollision hindert Registrierung nicht * Inhaber der älteren Mare kann Registrierung widersprechen und Löschung beantragen wird bei Erfolg im Markenregister eingetragen und durch Markenanzeiger veröffentlicht #### Registrierungshindernisse * Absolute * Hoheitsueichen * Ordnungswidrige und Sittenwidrige Zeichen * Kontextabhängig -> Pussy (Katze oder weibl.) * Mangelnde Darstelbarkeit * Reine Formmarken -> wenn die Form durch die Art der Ware selbst bedingt oder zur Herstellung notwendif * Irreführende Zeichen * Relative * Fehlende Unterscheidungskraft von jenen der anderen * oft bei Werbeslogans * kann durch Verkehrsgeltungsnachweis bewiesen werden * Pressebericht, Verkaufsstatistik, Händlerbestätigungen, Umfrage etc. * Beschreibende Zeichen * Gattungsbezeichnungen * Auch Kontextabhängig #### Wirkung Das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr * (i) ein mit der Marke gleiches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen gleich sind, für die die Marke eingetragen ist (Schutz bei Zeichen- und Warenidentität; Doppelidentität) und * (ii) ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird (Schutz bei Verwechslungsgefahr). Erweiterter Schutz bei bekannten Marken Recht auf verbot von gleichem oder ähnlichem Zeichen, unabhängig davon, ob diese Waren oder Dienstleistungen gleich oder ähnlich oder nicht ähnlich sind mit denjenigen, für die die Marke eingetragen ist. -> Aufmerksamkeitsausbeutung (Absolut vs Absolut Park), Rufschädigung ### Urheberrecht (inkl. Update "Copyright Package") Urheberrecht von Werken erlischt aber beispielsweise Urheberrecht von Formatierung etc von Verlag nicht Schutzgegenstand: * Werk * eigentümliche geistige Schöpfungen (Literatur, Tonkunst, bildenden Künste, Filmkunst) * andere Leistungen Urheberrecht nur natürliche Persone(n), entsteht mit Realakt der Schöpfung Miturheberschaft nur wenn sich Urheberschaft nicht in einzelne Werke trennen Läasst (verbundene Werke) Schutzdauer -> 70 Jahre nach Tod des letzten Miturhebers, bei computerprogrammen beginnt diese für jedes update neu zu laufen, aber urheberrecht ist erbbar Regel/ausnahme: Handlungen die Urheber vorenthalten sind (Ausschließlichkeitsrechte) vs Beschränkungen der Verwertungsrechte (freie Werknutzung) Werknutzungsrechte: * Freie Werknutzungsrechte * Zitatrecht * Bildzitat: Es muss sich mit dem Inhalt befasst werden und nicht mit der Gestaltung * Karikaturen * Tagesaktuelle THemen * ... ### Domainrecht entsteht durch Registruerung bei eienr für eine Domain zuständigen Registrierungsstelle Eintrag in Datebank ist maßgeblicher Zeitpunkt Für technische Funktion (WWW) ist zusätzlich eintragung in nameserver erfoderlich von Provider #### Registrierungsvertrag Zw. Domaininhaber und Registrierungsstelle -> Elemente eines Werk und Mietvertrages ICANN-Vergabe von Top Level Domains Nic.at vergibt at domains Domainrecht hat keine gesonderten Rechte sondern betrifft Rechte anderer Immaterialgüterrechte im Bezug auf Recht Dritte Markenrechtsverletzung * Kein Verstoß wenn Domain vor Markenrechtseintragung verwendet wird * kann Domain als Marke rechtlich absichern wenn domain als Webseite oder Email verwendet wird Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb * Unterlassung möglich + Schadensersatz * Domain-Grabbing unsd Cyber-Squatting Titelschutz Utheberecht Unbefugter Firmengebrauch Namenrecht ### Rechtsdurchsetzung - Zivil und Strafrechtlich Urheberrechtsverletzung Zrecht * Unterlassung * Anspruch auf Beseitigung * Anspruch auf Urlteilsveröffentlichung -> bei hoher Publizität Zahlungsansprüche * angemessenes Entgelt -> kein Verschulden * Anspruch auf Schadensersazu -> schuldhafter Verletzung * Anspruch auf Herausgabe des Gewinns * Anspruch auf doppelte Entgelt -> wenn Gewinn nicht feststellbar Inhaber des Unternehmens haftet -> Handelsgerichte Strafrecht * "Eingriff" * Strafbare Kennzeichenverletzung ## Cybercrime ### Orientierung in der Rechtsordung Strafrecht + Verwaltungsrecht -> öffentliches Recht darüber Verfassung darüber Europarecht darüber Völkerrecht Im Strafrecht -> Kriminalstraftrecht Im Verwaltungsstrafrecht -> Verwaltungsstrafrecht **Strafrechtliche Rechtsgüter** Rechtsgüter * Einzelnen (Leben, Eigentum, Freiheit) * Allgemeinheit (Umwelt, öffentlicher Frieden) Rechtsgüterschutz * Regel: Ausgleichsfunktion (Schadenersatz, Exekution) * Ausnahme: Strafe und ggf. Ausgleichsfunktion Rechtsfolge "Strafe" * Übelscharakter (Eintzug eines Rechtsgutes: Freiheit, Vermögen) * Tadelsfunktion (plakatives Unwerturteil, diskriminierende Wirkung) zb Drogendealer kann sich nicht freikaufen Standardfall = Exekution -> herstellung des rechtmäßigen Zustandes In besonderen Fällen Strafe -> Strafrecht Aber immer ultima ratio Im Strafrecht wird die Staatsanwaltschaft von alleine tätig - daher kann sie auch tätig werden wenn niemand oder die Öffentlichkeit geschädigt wird **Kriminalstrafrecht vs Verwaltungsstrafrecht** Zuständigkeit Verwaltungsbehörden vs Gerichte Höhe der Strafe -> höher bei Gericht auch mehr Unwerturteile Gerichtliches Strafrecht (judical criminal law) * Staatsgewelt: Judikative * Zuständige Behörde Ordentliche Gesetze * Straftatbestände: StGB, Nebengesetze * Delikte: meist nur mit Vorsatz * Strafmittel: Geld + Freiheit * Diskriminierende Wirkung: Vorstrafe * Ultima ratio Verwaltungsstrafrecht (administrative penal law) * Staatsgewalt: Exekutive * Zuständige Behörde: Verwaltungsbehähde * Straftatbestände: Einzelne Materiengesetze (Bau...) * Delikte: grds. genügt Fahrlässigkeit * Strafmittel: Geldstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe (selten primäre Freiheitsstrafe) * Diskriminierende Wirkung: Keine 62 DSG -> Verwaltungsstrafe 63 DSG -> Kriminalstrafrecht **Strafe** keine Strafe ohne Gesetz Strafzweck: * Spezialprävention (Vorbeugung von weiteren Straftaten durch den Täter) * Generalprävention (Abschreckende Wirkung auch gegenüber anderen) * Keine Vergeltung oder Rache Straferhöhung führt nicht zu weniger Kriminalität Was ist alles das Recht Materielles Strafrecht * Kernstrafrecht * STGB * Nebenstrafrecht * Waffengesetz * DSG * Finanzstrafrecht * Suchtmittelrecht Strafprozessrecht Strafvollzugsrecht Computerkriminalität als Herausforderung für das kriminalrecht * Neue Formen * alt: körperlich * neu: malware, bitcoin * NEue Qualität/Quantität * zb. höherer Verbreitungsgrad durch Social Media * Verlagerung ganzer Bereiche ins Internet * Täterhandeln ohne geographische Grenzen * Zwang zur Internationität der Verfolgung Nicht alle Phänoneme sind Delikte Einteilung von Delikten im Strafrecht * Traditionelle Delikte, die mithilfe von IT begabgen werden (Betrug) * IT-Delikte die traditionell Delikten nachgeamt werden (Datenbeschädigung) * Genuine Delikte (Hacking) Kriminaltsrafrechtliche Delikte izM Computerkriminalität iwS * Nötigung * Üble Nachrede * Beleidigung * Erpressung * Betrug * Beharrliche Verfolgung * fortgesetzte Belästigung mittels Telekommunikation oder eines Computersystems * Unbefugte Bildaufnahme Delikte ieS * Datenbeschädigung * Datenverarbeitungsmissbrauch * Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem * Verletzung des Telekommun * ... ### StGB Allgemeiner Teil 1-74 -> Vorrausetzung: Vorsatz, Strafbarkeit, Notwehr... Besonderer Teil 75ff. -> Delikte 5. 6. 7. Abschnitt auch für Cyber relevant §75 StGB - Mord 10-20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe Tatbestestand = Wer einen anderen tötet Rechtsfolge = 10-20Jahre/lebenslang... Objektiver Tatbestand: Was darf man nicht Subjektiver Tatbestand: Vorsatz, Fahrlässigkeit Vorsatz vs Fahrlässigkeit Vorsatz = Ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, wissen und wollen, absichtlich -> muss sich auf alle Elemente des obj. TB beziehen Fahrlässigkeit = Notwendige Sorgfalt außer Acht lassen, unabsichtlich Wenn Gesetz nichts anderes sagt dann nur vorsätzliches strafbar. 125 Sachbeschädigung -> fremde Sache zertört, Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe 360 Tagessätze Rechtfertigungs und Entschuldigungsgründe Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen werden Rechtwidrigkeit und Schuld vermutet, es kann allerdings in Sonderfällen gerechtfertigt werden zb. Notwehr, Unmüdigkeit Rechtswidrigkeit befreit zb Notwehr, Anhalterecht und Waffengebrauch der Polizei Recht soll nicht dem Unrecht weichen Schuld befreit unter 14 Jahre, Unzurechnungsfähig Vorsatz * Eventualvorsatz * halte es für möglich und finde mich damit ab * Absichtlichkeit * will es unbedingt * Wissentlichkeit * täter weiß das es passiert Fahrlässigkeit * Strafbarkeit weil Rechtsgutverletzung hätte vermieden werden können * Objekt vs Subjektive Sorgfaltigkeitswidrigkeit * nur strafbar wenn wirklich im Gesetz Daten zerstört USB Stick ohne Vorsatz (verurteilbar nach 125) -> nein weil Daten sind persönliche Sachen und keine körperlichen -> und kein Vorsatzdelikt Sonderfälle * Versuch §15 * Vorbereitung ist straflos * Strafbarkeit beginnt bei ausführungsnahen Handlung * Rücktritt vom Versuch bewirkt Straflosigkeit * Sogenannte Vorbereitungsdelikte bestrafen Vorbereitungshandlungen * Beteiligung §12 * Anstiftung und Beihilfe * Unterlassung Gleiche Strafdrohung wie bei Normalfall Arten der Strafe * Freiheitstrafe * max. 20 Jahre oder lebenslang * Geldstrafe * Anzahl der TS: Schuld * Höhe der TS: Einkommen Fließt dem Bund zu Strafbemessung * Strafrahmen * Gleicher Strafrahmen für Delikte, Versuch, Beteiligung * Absorptionsprinzip = Eine Strafe für alle Straftaten * Innerhalb des Strafrahmens: Erschwerungs und Milderungsgründe * §32-34 StGB * 33 8. Missbrauch der personenbezogenen Daten um Vertrauen zu gewinnen * In bestimmten Fällen Unter- oder Überschreitung des Strafrahmens zulässig Diversion * Rücktritt von Verfolgen bei gewissenen Gründen -> kein Schuldspruch, aber belastende Maßnahme unterwerfen (Zb. gemeinnützige Arbeit) Ermittlungsverfahren * Einleitung bei Vorliegen eines Verdachts * Staatsanwaltschft und Polizei * Ermittlungsbefugnisse -> Fahndung, Vernehmung, Festnahme, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft …) * Objektivitätsgebot * Einstellung des Strafverfahrens (68%) oder Anklage Offizial vs Privatanklagedelikte Offizial: Staatsanwaltschaft verfolgt von sich aus, Opfer hat keine Einflussmöglichkeit Ermächtigungdelikte: nur wenn das Opfer zustimmt (Hausfriedensbruch) Privatanklagedelikte: Opfer nimmt Rolle der Staatsanwalt (Beleidigung) Hauptverfahren * Gerichtsverhandlung * Unschuldsvermutlung (im Zweifel im Sinne des Angeklagten) * Unmittelbarkeit und Öffentlichkeit * Laiengerichtsbarkeit * schwere Verbrechen * Zufällig ausgewählte Staatsbürger zwwischen 25 und 65 Jahren * 0.5% der Bevölkerung jährlich ### IT-Strafrecht was im wirklichen auch meist im virtuellen Traditionelle Delikte * Verleumdnung * Betrug * Üble Nachrede * Beleidigung IT-Delikte die traditionellen Bezug haben * Datenbeschädigung * Datentäuschung IT-rechtlichen Delikte * Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem 118a (Hacking Paragraf) * Betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch 148a * Verletzung des Telekommunikationsgeheimnissen * Missbrächliches Abfangen von Daten * Störung eder Funktionsfähigkeit eines Computersystems 126b