# Selbstlernkurs "Meine elektronische Patientenakte – so nutze ich die ePA selbstbestimmt!" # So Funktioniert die ePA, Teil I Die ePA für alle ist da! Der digitale Gesundheitsordner soll Abläufe in der Verwaltung von Patienten- und Gesundheitsdaten erleichtern und Behandlungen verbessern. Lernen Sie die Grundlagen der ePA kennen und informieren Sie sich zu Vorteilen sowie Herausforderungen der Nutzung. Willkommen zum Online-Selbstlernkurs der Verbraucherzentrale NRW! Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patienten und Patientinnen ihre Gesundheitsdaten zentral und digital verwalten. Derzeit sind diese Daten weit verteilt - bei Ärzten, in Krankenhäusern, in REHA-Einrichtungen oder zuhause in Ordnern. Dies erschwert den schnellen Zugriff und das Teilen der Informationen - besonders im Notfall. # In der ersten Lerneinheit lernen Sie, • was es mit der ePA auf sich hat, • welche Vorteile die ePA bietet und was es bei ihrer Einführung und Nutzung zu bedenken gibt, insbesondere mit Blick auf Datenschutz, • wie Sie den Zugriff auf Ihre Daten zu kontrollieren können, • Vor- und Nachteile der ePA mit Blick auf Ihre persönliche Situation abzuwägen, • Praxisbeispiele für die Anwendung der ePA # **Lernen Sie hier die Grundlagen der ePa kennen!** Der Begriff „elektronische Patientenakte“ (ePA) ist spätestens seit Januar 2025 überall zu hören und zu lesen. Viele Medien berichten über die anstehende Einführung der ePA für alle. Doch wissen Sie wirklich, was die ePA genau ist? Finden Sie es heraus, indem Sie die Aufgabe bearbeiten! <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292488222259443617/embed" aria-label="ePa Einführung" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Die ePA ist übrigens keine neue Erfindung. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es die ePA schon länger: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/transparenz/digitale-gesundheit-in-euro Was sind die wichtigsten Eigenschaften der ePA? Klicken Sie auf die Icons, um die wichtigsten Eigenschaften der ePA kennenzulernen! <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292488273195182137/embed" aria-label="ePA Steckbrief" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Die Einführung der ePA beginnt mit einer Testphase. In ausgewählten Regionen von Hamburg, Franken und NRW starten ca.300 Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, um die ePA in der Praxis zu erproben. Nach Ende der Testphase und nach der Beseitigung der Schwachstellen wird die ePA bundesweit für alle gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen eingeführt. Die bundesweite Einführung legt das Bundesgesundheitsministerium erwartungsgemäß frühestens im Frühjahr 2025 fest. # **Wer bekommt die ePA?** Grundsätzlich gilt: es bekommen nur gesetzlich Versicherte eine ePA, die zuvor keinen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse eingelegt haben. Für alle anderen gesetzlich Versicherten wird sie automatisch von ihrer Krankenkasse angelegt. Wie sieht es aber im Detail aus? Bearbeiten Sie die folgende Aufgabe und finden Sie die Antworten! <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292489094364721197/embed" aria-label="ePA für alle?" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Kurz zusammengefasst: Kinder und Jugendliche • Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA • Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die sorgeberechtigten Eltern und verwalten die ePA. Privatversicherte • können eine ePA bekommen, es besteht aber keine gesetzliche Pflicht. • einige private Krankenversicherungen haben bereits eine ePA für ihre Versicherten, viele arbeiten an einer Einführung. Elf private Krankenversicherer haben angekündigt bis Ende 2025 entweder eine E-Rezept-App und/oder eine ePA anzubieten. • Privatversicherte können bei ihrer jeweiligen Versicherung nachfragen, ob, wann und wie sie eine ePA bekommen. # **Wie bekommen Sie Ihre ePA?** Die gute Nachricht zuerst: wenn Sie nicht widersprochen haben, müssen Sie nichts weiter tun, um Ihre ePA zu bekommen. Ihre Krankenkasse legt die ePA für Sie an und informiert Sie über den Stand der Einrichtung. Es kann einige Zeit dauern, bis Sie Ihre ePA erhalten. Zuerst erhalten Versicherte in den Pilotregionen und diejenigen mit einer „alten ePA“ ihre Akte. Danach folgen alle anderen. Erst wenn Ihre ePA von der Krankenkasse erstellt wurde, können Sie sich in der ePA-App registrieren. Die ePA ist zum Zeitpunkt ihrer Erstellung leer. Sie wird nach und nach befüllt, dadurch wird eine komplexe Patientenakte aufgebaut. <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292490809138676487/embed" aria-label="ePA Einführung Ablauf" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> # Wichtig zu wissen: Wenn Sie Bedenken bezüglich der Datensicherheit oder dem Schutz Ihrer Gesundheitsdaten haben oder noch abwarten wollen, wie sich die ePA entwickelt, können Sie auch jetzt noch bei Ihrer Krankenkasse widersprechen. # **Das Opt-Out-Prinzip: wann und wie kann ich der Einrichtung einer ePA widersprechen?** Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Sie keine ePA wollen, können Sie der Einrichtung widersprechen. Das nennt man das Opt-out-Prinzip. # Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie sich gegen die ePA entscheiden und Widerspruch einlegen oder die Zugriffsrechte in der ePA beschränken, dürfen Ihnen daraus keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung entstehen. # Erfahren Sie in der nächsten Aufgabe mehr über das Opt-Out-Prinzip! <iframe src="https://learningapps.org/watch?v=p9gy1w0vc25" style="border:0px;width:100%;height:500px" allowfullscreen="true" webkitallowfullscreen="true" mozallowfullscreen="true"></iframe> Wir fassen für Sie noch einmal zusammen: • Sie können der ePA jederzeit widersprechen. • Den Widerspruch können Sie bei Ihrer Krankenkasse online, schriftlich oder auch telefonisch einlegen. Manche Krankenkassen bieten eigene Formulare für den Widerspruch oder eine bestimmte Onlineseite dafür. • Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA für Sie angelegt ist, wird keine ePA für Sie erstellt. • Wenn die ePA für Sie bereits angelegt ist, wird sie mit den darin enthaltenen Daten wieder gelöscht. • Sie können den Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse auch jederzeit wieder rückgängig machen. Es wird dann eine ePA für Sie angelegt. **Wer hat Zugriff auf meine ePA?** Wer Dokumente in die ePA hochladen und dann darin lesen darf, ist gesetzlich festgelegt. Nur Sie als Patientin oder Patient, berechtigtes medizinisches Personal und andere autorisierte Personen, wie z. B. von Ihnen benannte Vertreterinnen und Vertreter oder Betreuungspersonen (bei der Gesundheitsfürsorge) haben Zugriff auf Ihre Daten. **Ihre Zugriffsmöglichkeiten als Patientin oder Patient:** Sie als Patient haben jederzeit Zugriff auf Ihre ePA und können die Daten einsehen und verwalten, wenn Sie die ePA-App nutzen. Ohne geeignete digitale Endgeräte haben Sie nur eingeschränkten Zugriff (dazu später mehr Informationen). **Zugriffmöglichkeiten von Vertreterinnen oder Vertretern:** Die gleichen Rechte, wie Sie selbst, haben Ihre Vertreter oder Ihre Vertreterin, wenn Sie selbst die ePA-App nicht nutzen können **Zugriffsmöglichkeiten von Krankenkassen:** Krankenkassen können nur Abrechnungsdaten, d.h. einen Überblick über medizinische Leistungen wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte in die ePA einstellen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie dem auch widersprechen. # Wichtig zu wissen: Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA. # **Zugriffsmöglichkeiten von medizinischem Personal:** In einem akuten Behandlungs- und Versorgungskontext, das heißt beispielsweise beim Arzttermin, in der Apotheke, im Krankenhaus oder beim Physiotherapeuten, können alle Mitarbeitenden der entsprechenden Einrichtung auf die ePA zugreifen. Der Behandlungskontext beginnt mit dem Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Terminal der Praxis oder Apotheke. Der Zugriff ist nur für eine bestimmte Zeit möglich. Hierfür gibt es in der ePA Standardeinstellungen. Wollen Sie mehr wissen? Eine umfassende Übersicht über die Zugriffsrechte für Gesundheitsdienstleister auf bestimmte Dokumentenarten finden Sie unter: https://www.gkv- spitzenverband.de/media/dokumente/service_1/epa/InfoM_343_ePA_final_Stand_2024-06- 03_Webfassung.pdf Zum Start 2025 können nicht alle berechtigten Gruppen auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen. Verschiedene Gesundheitsdienstleister wie z.B. Pflegeeinrichtungen, Therapeuten, Hebammen und das Rettungswesen sind noch nicht an das Datennetz des Gesundheitswesen Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Der Anschluss an die TI erfolgt schrittweise. Wir fassen für Sie noch einmal zusammen: • Sie können der ePA jederzeit widersprechen. • Den Widerspruch können Sie bei Ihrer Krankenkasse online, schriftlich oder auch telefonisch einlegen. Manche Krankenkassen bieten eigene Formulare für den Widerspruch oder eine bestimmte Onlineseite dafür. • Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA für Sie angelegt ist, wird keine ePA für Sie erstellt. • Wenn die ePA für Sie bereits angelegt ist, wird sie mit den darin enthaltenen Daten wieder gelöscht. • Sie können den Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse auch jederzeit wieder rückgängig machen. Es wird dann eine ePA für Sie angelegt. # Lernen Sie in folgender Übung, welche Zugriffs-Zeiträume in der ePA voreingestellt sind: <iframe src="https://learningapps.org/watch?v=pgzdppkdt25" style="border:0px;width:100%;height:500px" allowfullscreen="true" webkitallowfullscreen="true" mozallowfullscreen="true"></iframe> # Wichtig zu wissen: Diese Standardeinstellungen können Sie verkürzen oder verlängern: • Das geht von einem Tag bis auf unbegrenzte Zeit • Die Änderung der Standardeinstellungen können Sie selbst oder Ihre berechtigte Vertrauensperson über die ePA-App vornehmen # **Welche Dokumente werden in meiner ePA gespeichert?** Ärzte und Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in der ePA zu speichern, wenn Sie Ihnen nicht den Zugriff auf Ihre ePA entzogen haben. Es gibt dabei Dokumente, die verpflichtend eingestellt werden müssen und andere, die auf Ihren Wunsch hin in der ePA gespeichert werden. # Erarbeiten Sie sich in folgender Übung, welche Dokumente verpflichtend und welche auf Ihren individuellen Wunsch gespeichert werden. # <iframe src="https://learningapps.org/watch?v=phhbybndn25" style="border:0px;width:100%;height:500px" allowfullscreen="true" webkitallowfullscreen="true" mozallowfullscreen="true"></iframe> # Wichtig zu wissen: Ärzte, Krankenhäuser und andere berechtigte medizinische Einrichtungen müssen Ihnen sagen, welche Daten sie in Ihre ePA hochladen möchten. Dies kann mündlich oder durch einen Aushang erfolgen. Achten Sie daher auch auf Aushänge in Ihrer Arztpraxis! Für besonders sensible Daten, wie z. B. psychische oder sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaftsabbrüche oder Ergebnisse genetischer Untersuchungen, gibt es ganz bestimmte Regelungen: • Recht auf Widerspruch: Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Daten gespeichert werden, können Sie das ablehnen. Sie können direkt in der Arztpraxis sagen: „Ich möchte nicht, dass dieser Arztbrief in meine ePA kommt.“ • Keine Speicherung ohne Zustimmung: Wenn Sie widersprechen, dürfen die Daten nicht hochgeladen werden. • Pflicht zur Dokumentation: Die Praxis oder das Krankenhaus muss Ihren Widerspruch schriftlich festhalten. # Wir fassen für Sie noch einmal zusammen: • Sie können der ePA jederzeit widersprechen. • Den Widerspruch können Sie bei Ihrer Krankenkasse online, schriftlich oder auch telefonisch einlegen. Manche Krankenkassen bieten eigene Formulare für den Widerspruch oder eine bestimmte Onlineseite dafür. • Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA für Sie angelegt ist, wird keine ePA für Sie erstellt. • Wenn die ePA für Sie bereits angelegt ist, wird sie mit den darin enthaltenen Daten wieder gelöscht. • Sie können den Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse auch jederzeit wieder rückgängig machen. Es wird dann eine ePA für Sie angelegt. # **Lernen Sie hier die Vorteile der ePA kennen!** Die ePA bündelt wichtige Gesundheitsdaten: Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Medikamenteneinnahmen an einem Ort und sind unmittelbar nutzbar. Vorteile der ePA sollen Zeitersparnis und mehr Effizienz bei der Behandlung, verbesserte Kommunikation zwischen Ärzt:innen und Patient:innen sowie die bessere Datenverfügbarkeit im Notfall sein. Machen Sie sich in der folgenden Übung mit den Vorteilen vertraut! Lernen Sie hier, was es zu bedenken gibt! <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292489902079403547/embed" aria-label="Die Vorteile der ePA auf einen Blick!" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> # Infografik Medikationsliste ergänzen # Die ePA ist Ihr persönlicher digitaler Gesundheitsordner. Daher können Sie auch eigene Dokumente, zum Beispiel aus früheren Behandlungen, mit Ihren Smartphone, Tablet oder Desktop-PC/Laptop in die ePA hochladen. # Hier: Infografik zu den Daten, die selbst eingestellt werden können # # Lernen Sie hier, was es zu bedenken gibt! Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) bringt einige Herausforderungen mit sich. Viele Menschen sind nicht mit der technischen Bedienung von Apps oder digitalen Plattformen vertraut. Dies kann zu Unsicherheiten führen. Klicken Sie sich durch die folgende Übung und lernen Sie mehr Faktoren kennen, die es bei der Einführung der ePA zu bedenken gibt. <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292494298007226727/embed" aria-label="Risiken der ePA" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Besonders wichtig: der Datenschutz Die ePA enthält sensible Gesundheitsdaten, die besonders geschützt werden müssen. Ein großes Risiko besteht darin, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die Daten erhalten, sei es durch unsichere Passwörter, Phishing-Mails oder Cyberangriffe. Auch Fehlkonfigurationen bei den Zugriffsrechten können dazu führen, dass Daten versehentlich an die falschen Personen weitergegeben werden. Zusätzlich besteht die Gefahr, die Kontrolle über die eigenen Daten zu verlieren, wenn Nutzer:innen nicht genau wissen, welche Informationen sie preisgeben. Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, dass alle Nutzerinnen und Nutzer mit Zugangsdaten bewusst umgehen und Sicherheitsmaßnahmen kennen. # <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292497658998993227/embed" aria-label="Datenschutz Quizfragen" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> # <iframe src="https://learningapps.org/watch?v=pr6fxmei225" style="border:0px;width:100%;height:500px" allowfullscreen="true" webkitallowfullscreen="true" mozallowfullscreen="true"></iframe> Hier finden Sie noch Hintergrundwissen! <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292490864377161547/embed" aria-label="Risiken plus" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> # So funktioniert die ePA, Teil 2 Lernen Sie, wie Sie den Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten in der ePA kontrollieren können. Erkunden Sie mit uns verschiedene Praxisbeispiele zu Nutzungsmöglichkeiten der ePA und wägen Sie ab, ob die ePA zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt. # Erfahren Sie hier, wie Sie die ePA selbstbestimmt nutzen und kontrollieren können! Die elektronische Patientenakte ist Ihr persönlicher Gesundheitsordner. Weiter oben haben Sie gelernt, dass Sie als Patientin oder Patient jederzeit Zugriff auf Ihre ePA haben und weitreichende Einstellungsmöglichkeiten haben. Welche individuellen Einstellungen Sie in Ihrer ePA vornehmen können, lernen Sie in diesem Abschnitt. <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292494343107777627/embed" aria-label="Unterschiede Rechte der ePA" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> **Wer hat welche Zugriffsrechte? Überprüfen Sie Ihr Wissen hier!** <iframe src="https://learningapps.org/watch?v=p2w6psa1k25" style="border:0px;width:100%;height:500px" allowfullscreen="true" webkitallowfullscreen="true" mozallowfullscreen="true"></iframe> # Die Änderung der oben genannten Standardeinstellungen können Sie selbst oder Ihre berechtigte Vertrauensperson über die ePA-App vornehmen und die Dauer der Einsicht bis auf einen Tag kürzen. Die Zugriffe können Sie individuell einstellen, indem Sie in der App Einstellungen vornehmen, in der Arztpraxis oder über die Ombudstelle der Krankenkasse mitteilen, dass eine bestimmte benannte Praxis - z.B. der Zahnarzt - nicht auf Ihre ePa zugreifen kann. <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292495148701990947/embed" aria-label="Vertiefungswissen 2" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es? Weiter oben haben Sie bereits gehört, dass man der Einrichtung der ePA widersprechen kann. Dann wird keine ePA eingerichtet. Sie können der ePA aber nicht nur als Ganzes widersprechen, sondern auch nur einzelnen Funktionen oder Sie können den Zugriff durch bestimmte Einrichtungen ablehnen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Sie dem Hochladen von ganz bestimmten Dokumenten jederzeit widersprechen können. Sie können z. B. in einem Arztgespräch sagen: „Ich möchte nicht, dass dieser Befundbericht in die ePA eingestellt wird.“ Der Arzt darf diesen Bericht dann nicht in der ePA speichern. # Wichtig zu wissen: auf das Widerspruchsrecht in der konkreten Situation müssen die Ärzte nicht immer ausdrücklich hinweisen. Eine Hinweispflicht besteht nur, wenn es um so genannte hochsensible Daten geht. **Hier baue ich noch die Tabelle** Wie kann man die ePA nutzen und verwalten? Alle Funktionen der ePA können Sie mit der ePA –App für Smartphone und Tablet nutzen. Alternativ steht voraussichtlich ab Mitte Juli 2025 ein ePA-Client für Desktop-PCs und Laptops zur Verfügung. Auch wenn Sie keine digitale Endgeräte nutzen, können Sie die elektronische Patientenakte nutzen, allerdings können Sie Ihre Daten nur eingeschränkt und mit Hilfe einer Vertrauensperson oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse verwalten. Smartphone oder Tablet: Nutzung über die ePA-App – so funktioniert das Die elektronische Patientenakte (ePA) lässt sich am komfortabelsten über die ePA-App Ihrer Krankenkasse verwalten. Hier finden Sie wichtige Schritte und Voraussetzungen:  Wo erhalte ich die ePA-App? Jede Krankenkasse bietet ihre eigene ePA-App an. Sie laden die ePA-App (Version 3.0) Ihrer Krankenkasse kostenlos aus dem App Store (für iPhones), dem Google Play Store (für Android-Geräte) oder Huawei herunter. Informationen und Links zum Download finden Sie auch auf den Internetseiten Ihrer Krankenkasse. Bei bestimmten Krankenkassen ist die elektronische Patientenakte in die spezielle Krankenkassen-App wie die Barmer eCare, die TK-Safe der Techniker Krankenkasse, der AOP Mein Leben App integriert. Welche technischen Voraussetzungen benötigen Sie? Klicken Sie auf die Icons und überprüfen Sie Ihre Annahmen! <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292497679942570827/embed" aria-label="Technische Voraussetzungen" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Sofern Sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte und/ oder die dazugehörige PIN für das E-Rezept haben, beantragen Sie diese am besten direkt online oder telefonisch bei Ihrer Krankenkasse! Ob Ihre Karte eine NFC-Funktion hat, erkennen Sie an einer sechsstelligen Kartenzugangsnummer (englisch „CAN“ = „Card Access Number“) oben rechts auf der Karte Bild Gesundheitskarte mit Infopoints haben wir auf der Internetseite zur elektronischen Gesundheitskarte , das Bild gehört uns. # PIN beantragen - gegenüber der Krankenkasse legitimieren Damit Sie die PIN aktivieren können, müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse legitimieren. Die Krankenkassen nutzen hierzu unterschiedliche Verfahren, zum Beispiel das sogenannte Postident-Verfahren. Das ist ein Verfahren zur persönlichen Identifikation von Personen und wird durch die Deutsche Post AG vorgenommen z. B. in der Filiale oder beim Postzusteller. Hier weist man sich durch seinen Personalausweis aus. Häufig können Sie zur Identifikation auch Ihren elektronischen Personalausweis nutzen. Manchmal müssen Sie auch persönlich zur Servicestelle Ihrer Krankenkasse gehen. Informieren Sie sich am besten auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse oder telefonisch. # Wie funktioniert die Freischaltung und Anmeldung in der App? Die Einrichtung Ihrer ePA – App erfolgt in mehreren Schritten, um sicherzustellen, dass nur Sie oder Ihre berechtigten Vertreter auf Ihre Daten zugreifen können und Missbrauch verhindert wird. Je nach Krankenkasse kann das Verfahren etwas variieren. Um sich anzumelden haben Sie mehrere Möglichkeiten Anmeldung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit PIN Um sich mit Ihrer NFC-fähigen eGK in der ePA zu identifizieren, benötigen Sie eine PIN für Ihre eGK. Anmeldung mit elektronischem Personalausweis undPin Um sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (Online-Ausweis) identifizieren zu können, benötigen Sie den 6-stellige PIN für Ihren Personalausweis Anmeldung mit der GesundheitsID Die GesundheitsID ist Ihr digitaler Schlüssel für das Gesundheitswesen. Sie enthält Ihre persönlichen Daten und ermöglicht Ihnen den Zugang zur ePA. Sie können die Einrichtung einer GesundheitID bei Ihrer Krankenkasse beantragen. (Hierzu haben wir im E-Rezept – Kurs in Einheit 4 eine Info, soll man auf sie verlinken, oder GesundheitsID kurz beschreiben. # <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292501200721108967/embed" aria-label="Anmeldung ePA" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> <iframe src="https://learningapps.org/watch?v=p43wteoq525" style="border:0px;width:100%;height:500px" allowfullscreen="true" webkitallowfullscreen="true" mozallowfullscreen="true"></iframe> # Menschen, die unzureichend digital ausgestattet sind oder denen die Kompetenzen fehlen, können die ePA passiv nutzen: Ärzte können darauf zugreifen und Dokumente einstellen, aber die Betroffenen können ihre Gesundheitsdokumente nicht selbst einsehen oder verwalten; sie haben daher nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten. Sie können zudem Vertrauenspersonen als Vertreter benennen, um die ePA-App zu nutzen. Unterstützung gibt es auch über die Ombudsstelle der Krankenkasse. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre elektronische Patientenakte ohne die ePA App nutzen können: **1. Vertretung durch Vertrauenspersonen** <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292502905950993837/embed" aria-label="passiver Gebrauch 1" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Wie funktioniert das? Ihre Vertrauensperson braucht dafür ein Smartphone oder Tablet und die ePA-App Ihrer Krankenkasse. Sie muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein und muss sich bei seiner Krankenkasse für eine eigene ePA-App registrieren. Wichtig: Ein Vertreter muss keine eigene ePA führen, die Registrierung dafür ist aber zwingend notwendig. Das könnten Personen oder Einrichtungen, für eine Vertretung sein • Familienmitglieder, Lebensgefährten • Nachbarn, Freunde • Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen • Gesetzliche Vertreter und sonstige Bevollmächtigte Die Vertretung bleibt so lange aktiv, bis Sie sie wieder entziehen. Das können Sie mit Hilfe der Ombudsstelle der Krankenkasse oder einer neu eingerichteten Vertretung veranlassen. # **2. Unterstützung durch die Ombudsstelle der Krankenkassen** <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292502933077030327/embed" aria-label="passiver Gebrauch 2" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> Folgende Anliegen können bei der Ombudsstelle geklärt werden: • Sie können Gesundheitsdienstleister sperren lassen, sodass diese keinen Zugriff auf Ihre ePA haben oder Gesundheitsdienstleister berechtigten, damit diese Ihre ePA einsehen können • Protokolldaten über Zugriffe anfordern (Zustellung per Post) • Widersprüche oder Widerrufe Ihrer Widersprüche einlegen Wichtig: Die Ombudsstelle kann keine einzelnen Dokumente verbergen (unsichtbar machen). Das ist nur über die ePA-App möglich. Die Berechtigungsdauer für den Zugriff z.B. von Arztpraxen oder Apotheken kann durch die Ombudsstelle nicht angepasst werden. Das können Sie nur in der ePA-App machen. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle können Sie bei der Krankenkasse erfragen oder auf deren Internetseite finden. Auch ohne eigenes Smartphone oder Computer oder die Unterstützung ohne Unterstützung können Sie von der ePA profitieren: Mit dem Einstecken Ihre Gesundheitskarte in der Arztpraxis geben Sie Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt die Erlaubnis zum Zugriff auf die ePA für 90 Tage. Im aktuellen Behandlungszusammenhang kann dann Ihre Patientenakte mit wichtigen Gesundheitsdokumenten befüllt werden. Die Daten zu Ihren Medikamenten, Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder, MRT –Befunde und künftig auch Ihr Impfausweis befinden sich dann in Ihrer ePA und sind auch für andere Ärzt:innen beim aktuellen Arztbesuch griffbereit. <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292502944541512837/embed" aria-label="Alltagsbeispiele" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> # Praxisbeispiele: Wie die ePa im Alltag hilft Sie haben nun viel über die Funktionen der ePA und über Vorteile und Herausforderungen gelesen. Sie haben gelernt, dass Sie viele individuelle Einstellungen vornehmen können. Damit die Anwendungsmöglichkeiten der ePA nicht abstrakt bleiben, haben wir hier für Sie einige Praxisbeispiele zusammengestellt. <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292500324219690887/embed" aria-label="Zugriffsrechte bestimmen" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292502021724816127/embed" aria-label="Praxisbeispiel 2" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292502024949657097/embed" aria-label="Die Rechte der Krankenversicherung" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> # Entscheidungshilfe: für oder wider die ePA? Sie haben sich bereits entschieden, ob Sie die ePA nutzen möchten oder nicht? Prima! Falls Sie sich noch nicht sicher sind, fassen wir hier nochmal alle wesentlichen Punkte zusammen. <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292501221321551947/embed" aria-label="Entscheidungshilfe" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script> # Wo können Hinweise auf eine psychische Erkrankung in der elektronischen Patientenakte (ePA) auftauchen? 1. Dokumente von Fachärzten: Das können etwa Berichte von Psychiatern, Psychotherapeuten oder aus einer psychosomatischen Klinik sein. Diese enthalten oft Informationen zu psychischen Erkrankungen. 2. Medikamentenübersicht: Falls jemand Psychopharmaka verschrieben bekommt, erscheinen diese in der Medikamentenübersicht der ePA. Diese Übersicht wird direkt aus den E-Rezepten generiert und lässt sich nicht auf individueller Basis ändern. 3. Krankenkassen-Abrechnungen: Auch die Daten, die automatisch von der Krankenkasse in die ePA eingetragen werden, können Hinweise auf psychische Erkrankungen liefern. # <iframe src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/content/1292502038893230357/embed" aria-label="Verbergen von Informationen in der ePA" width="1088" height="637" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen" allow="autoplay *; geolocation *; microphone *; camera *; midi *; encrypted-media *"></iframe><script src="https://vz-nrw-b2.h5p.com/js/h5p-resizer.js" charset="UTF-8"></script>