# Unfall mit Mietwagen im Ausland – wer haftet wirklich? Bei einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland haftet grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Entscheidend ist jedoch, welche Deckungssumme im jeweiligen Land gilt und ob eine vertragliche Erweiterung – etwa eine Differenzdeckung – besteht. Ohne zusätzliche Absicherung kann im Extremfall ein Teil der Forderungen beim Fahrer verbleiben. Die Haftungsfrage ist daher komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. ## Wer ist primär haftbar? Zunächst gilt: Verursachen Sie mit einem Mietwagen einen Schaden, tritt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs ein. Diese wird in der Regel vom Autovermieter bereitgestellt. Problematisch kann es werden, wenn: * Die gesetzliche Mindestdeckung im Land niedrig ist * Mehrere Geschädigte betroffen sind * Hohe Personenschäden entstehen 👉 An dieser Stelle spielt die [gesetzliche Mindestdeckung in Europa](https://www.are.na/block/43874723) und ihre Grenzen eine entscheidende Rolle. ## Wann reicht die Haftpflicht des Vermieters nicht aus? Reicht die nationale Haftpflichtdeckung nicht aus, entsteht eine sogenannte Restforderung. Diese kann theoretisch gegen den Fahrer geltend gemacht werden. Genau für diesen Fall existiert die [Mallorca-Police als Differenzdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung](https://writeupcafe.com/mallorca-police). Sie hebt die ausländische Deckung auf das im deutschen Vertrag vereinbarte Niveau an – sofern sie Bestandteil des Tarifs ist. Wichtig: Sie ersetzt keine Vollkasko und deckt keine Eigenschäden am Mietwagen. ## Beispiel aus der Praxis Ein deutscher Urlauber verursacht in Südeuropa mit einem Mietwagen einen Unfall mit zwei verletzten Personen. Die gesetzliche Haftpflichtdeckung des Landes deckt pro Person nur einen begrenzten Betrag ab. Die tatsächlichen Behandlungskosten übersteigen jedoch die dortige Mindestdeckung. Ohne zusätzliche Absicherung könnte eine Restforderung entstehen. Mit einer integrierten Mallorca-Klausel wird die Haftpflichtsumme auf das deutsche Vertragsniveau angehoben. Ob dies ausreicht, hängt wiederum von den individuell vereinbarten Deckungssummen ab. ## Haftet der Fahrer persönlich? Grundsätzlich soll die Haftpflichtversicherung solche Risiken abdecken. Eine persönliche Haftung kommt nur in bestimmten Konstellationen infrage, etwa: * Vorsatz * grobe Vertragsverstöße * Nutzung außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs * nicht eingetragene Fahrer Auch hier sind die konkreten Versicherungsbedingungen maßgeblich. ## Unterschied zwischen Haftung und Regulierung Selbst wenn die Haftung eindeutig erscheint, kann die Regulierung nach ausländischem Recht erfolgen. Das bedeutet: Andere Berechnung von Schmerzensgeld Abweichende Haftungsquoten Unterschiedliche Verjährungsfristen In solchen Fällen kann zusätzlich ein Baustein relevant sein, der eine Regulierung nach deutschem Recht ermöglicht. 👉 Die Unterschiede werden detailliert im Beitrag Unterschied zwischen [Mallorca-Police und Auslandsschadenschutz](https://dein-versicherung.de/mallorca-police.html) erläutert.