# Arbeitsrecht
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## Grundlagen von Arbeitsverhältnissen
### Grundlagen des Arbeitsrechts
- Soll Interessensgegensätze ausgleichen
- Arbeitgeber: verlangt von jemand anderen Leistung/Dienst
- Arbeitnehmer: ist persönlich abhängig und weisungsgebunden für AG tätig
- Schutzfunktion:
- - Einhaltung bestimmter Mindeststandards
- - kollektive Selbsthilfe (zb Gewerkschaften/Betriebsrat)
- Ordnungsfunktion:
- - Verbot verschiedener Verhaltensweisen
- Tarifvertrag durch Gewerkschaften und AG Verband
- Betriebsvereinbarung durch Betriebsrat und Audi AG
- Günstigkeitsprinzip: Es wird immer das beste für den MA genommen
### Systematik des Arbeitsrechts
- Arbeitsrecht gliedert sich in zwei Zweige:
- - Individualarbeitsrecht (z.B. Arbeitsvertrag AG <-> MA)
- - Kollektivarbeitsrecht (z.B. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung)
### Kollektivarbeitsrecht
- Tarifvertrag: (TV)
- - Wird zwischen Tarifpartnern geschlossen (für Arbeitsverhältnisse und -bedingungen)
- - Tarifvertagsparteien (Arbeitgeberverbände und Gerwerkschaften)
- - Geltungsbereich (gilt zwingend für AG und MA; verzicht nicht möglich)
- - Inhalt (Lohn- und Gehaltstarifvertrag; Manteltarifvertrag(Arbeitsbedingungen))
- - Weitere Begriffe (Arbeitskampfrecht (zb. Streik, Friedenspflicht, Tarifautonomie))
- Betriebsvereinbarung (BV)
- - muss schriftlich nieder- und im Betrieb ausgelegt werden
- - Inhalt (zb. Ordung des Betriebs und Verhalten der MA)
- - BV ergänzt TV (TV ist aber die Mindestbestimmung)
- - Geltungsbereich (gilt unmittelbar und zwingend für AG und MA)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- - regelt die Beziehung zwischen AG und Belegschaft
- - Geltungsbereich (min 5 wahlberechtigte MA; gilt für alle MA im Betrieb (auch Azubis, nicht für leitende Angestellte))
- - Organe (Betriebsrat(4 Jahre), Konzernbetriebsrat, JAV (2 Jahre), Betriebsversammlung, Einigungsstelle, Gewerkschaften, AGVerbände)
- - Wahlrecht bei Betriebsratwahl (min 18 Jahre; auch Leiharbeiter(min 3 Monate im Betrieb))
- - Wer ist wählbar? (alle Wahlberechtigen, die min sechs Monate im Betrieb sind)
- - AG und Betriebsrat müssen unter Beachtung zum Wohl der MA und des Betriebs zusammen arbeiten
- - Beteilungsrecht des Betriebsrat (Mitbestimmung(zb: Versetzung MA) und Mitwirkung (zb: ordentliche Kündigung))
- Sozialversicherungsrecht (SV)
- - SV bietet finanziellen Schutz vor Lebensrisiken (z.b. Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit..)
- - Prinzipien (Prinzip der..: Versicherungspflicht; Beitragsfinanzierung; Solidarität; Selbstverwaltung)
- - Sozialversicherungszweige + Träger (Krankenversicherung (Krankenkasse), Rentenversicherung (Deut. Rentenversicherung), Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)..)
### Individualarbeitsrecht
- wird Beziehung des einzelnen MA zu einzelnen AG geregelt
- Instanz bei Streitigkeiten zwischen MA und AG -> Arbeitsgericht
- Beachten bei Arbeitsvertrag is:
- - Inhalt ist grundsätlich frei
- - Bindung an höherrangiges Recht (zb: Gesetze)
- - Arbeitsvertrag kann befristet und unbefristet geschlossen werden
- Inhalte:
- - Name und Anschrift
- - Start Datum (Bei Befristung mit Ende)
- - Ort
- - Tätigkeit
- - Entgelt
- - Arbeitszeit
- - Urlaub
- - Kündigungsfristen
### Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- Fragerecht in Vorstellungsgesprächen
- - AG darf Bewerber Fragen stellen (zb: Ausbildung, Qualifikation, beruflicher Werdegang)
- - Bewerber darf nicht falsch antworten (Anfechtungsrecht durch arglistuger Täuschung des AG)
- - Unzulässige Fragen sind: Vorliegen einer Schwangerschaft, Familienstand, Alter (Ausnahme: Bewerber hat Recht zur Lüge)
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## Eigenschaften von Arbeitsverhältnissen
### Formen des Arbeitsverhältnisses
- Unbefristeter Arbeitsvertrag (für unbestimmte Zeit)
- Befristeter Arbeitsvertrag (für vereibarte Zeit oder Zweckerreichung; schriftlich!)
- (Es gibt Befristungen mit und ohne Sachgrund; Mit Sachgrund gibt es keine Gesetzliche Höchstgrenze; Ohne Sachgrund max 2 Jahre(in dieser Zeit max 3x verlängert werden))
- Weitere Formen des Arbeitsverhältnisses (Vollzeitarbeitsverhältnis, Teilzeitarbeitsverhältnis)
### Rechte und Pflichten aus dem AV
#### Pflichten
- Hauptpflichten
- - AG: Entgeltzahlungspflicht
- - MA: Arbeitsleistungspflicht
- Nebenpflichten
- - AG: Fürsorgepflicht, Gleichbehandlungspflicht, Urlaubsgewährungspflicht
- - MA: Loyalitätspflicht, Auskunftspflicht, Verschwiegenheitspflicht
#### Rechte des Arbeitnehmers
- Arbeitsunfähigkeit
- - Anspruch auf Entgeltfortzahlung infloge einer Krankheit und ohne eigenes Verschulden bis zum 42. Tag
- - AU Bescheinigung nach dem 3. Krankheitstag folgenden Werktag
- Urlaubsanspruch
- - Urlaub dient zur Erholung (jährlich soll zusammenhängender Urlaub von 3 Wochen gewährt werden)
- - Berechnung (4 * Arbeitstage pro Woche zb: 4 * 5 = 20)
- - Urlaub muss bis spätestens 31.03 des Folgejahres genommen sein
- - Wiederruf der Urlaubsgewährung bei Existenzgefährdung des Unternehmens
### Besonders geschützte Personengruppen
#### Jugendliche
- Gültigkeit (Schutz beschäftigter Personen ab 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind)
- Inhalt
- - Keine Verrichtung gefährlicher Arbeiten
- - Keine Akkordarbeit
- Arbeitszeiten: nicht mehr als 8h täglich (40h pro Woche)
- Ruhepausen ab 4,5h: 30min; ab 6h 60min
- 12 Stunden Ruhezeit, Nachtruhe von 20-6Uhr
- Besonderer Kündigungsschutz
#### Schwerbehinderte
- Grad der Behinderung: Mind 50% (Schwerbehindert, ab 30% gleichgestellte behinderte Menschen)
- Ausstattung des Arbeitsplates mit erforderlichen Arbeitshilfen
- 5 Tage extra Urlaub
- besonderer Kündigungsschuzt (Zustimmung von Integrationsamt erforderlich)
#### Mitglieder Betriebsrat und JAV
#### Schwangere/Mütter/Elternzeit
- MA soll AG Schwangerschaft und mutmaßlichen Entbindungstermin mitteilen
- AG muss Gewerbeaufsichtsamt über Schwangerschaft der Mutter informieren
- besonderer Kündigungschutz während und bis 4 Monate nach der Schwangerschaft
- Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nacg der Entbindung
- keine schwere und körperliche Arbeit
- Keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Mehrarbeit
- Arbeitgeber muss ihr bei Beschäftigungsverbot andere zumutbare Tätigkeit zuweisen
- Kündigungsschutz ab Verlangen und während der gesamten Elternzeit
### Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
- Keine ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds während Amtszeit und einen Jahr danach möglich
- Ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung von BR-/JAV-Mitglied erforderlich
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## Ahndungen/Beendigung von Arbeitsverhältnissen
### Ahndungsmaßnahmen
- Kommt MA seinen Pflichten nicht nach, dann kann AG Abmahnung aussprechen (Oft Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigung)
- Ablauf:
- 1. Mündliche Belehrung
- 2. Mündliche Verwarnung mit Aktennotz
- 3. Schriftlicher Verweis
- 4. Strenger Verweis mit Androhung auf Kündigung bei Wiederholung
- Gründe:
- - Grobe Störung des Betriebsfriedens (Streitereien)
- - Nichtbeachtung Unfallverhütungsvorschriften/Rauchverbote
- - Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten
- - Diebstahl, Hehlerei
- - Trunkenheit/Drogeneinfluss im Betrieb
- - Missbrauch der Zeiterfassung
- - Schädigung des Ansehens des Unternehmens
### Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kann enden durch:
- - Dienstaufhebungsvertrag(zb: Beginn eines Studiums)
- - Kündigung durch MA (ordentlich/außerordentlich)
- - Kündigung durch AG (ordentlich/außerordentlich)
- - Befristung des Arbeitsverhältnisses
- - Verrentung/Tod des MA
- Definition: ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit welcher ein Vertragspartner das Arbeitsverhältniss beendigt
- Kündigung durch den AG:
- - muss schriftlich sein
- - Zugang der Kündigung
- - Zustimmung des Integrationsamts bei schwerbehinderten MA
- - Anhörung des BR vor Ausspruch (gesetzlich hat BR Anhörungsrecht)
- - BR bekommt bei Anhörung folgende Inhalte:
- - + Angeben zur Person (Name, Alter)
- - + Art der Kündigung (ordentlich, außerordentlich)
- - + Grund
- - Weitere Voraussetzungen nach Art der Kündigung
- - + bei ordentlicher Kündigung(sozial gerechtfertigt 4 Wochen bis zum 15. oder zum Monatsende)
- - + außerordentliche Kündigung(keine Kündigungsfrist; wichtiger Grund; innerhalb von 2 Wochen ab sicheren Kenntniserlangung des Grundes; Wenn zu spät, dann ist Kündigung unwirksam)