# Handlungsvollmachten ## Situation Frau Wiedel von der Nahrungsmittel GmbH muss kurzfristig das Land verlassen und gibt ihrem Sohn Markus Wiedel eine Handlungsvollmacht, um in ihrer Abwesenheit die Geschäfte weiterzuführen. Die Geschäftsleiterin hat euch dazu beauftragt, die passende Handlungsvollmacht herauszufinden. Markus muss während der Abwesenheit seiner Mutter in der Lage sein, die Regale vollzuhalten, also neue Produkte zu bestellen. Alles Weitere ist bereits erledigt. Beratet euch untereinander und findet die korrekte Handlungsvollmacht für die genannte Situation ## Partein * Partei A (Chris) * Partei B (Sascha) * Partei C (Marc) * Partei D (Jonas) ## Themenverteilung | # | Thema | Person / Partei | | - | ----- | --------------- | | 1 | Prokura | Chris / Partei A | | 2 | Handlungsvollmacht | Chris / Partei A | | 3 | Abschlussvollmacht | Sascha / Partei B | | 4 | Spezialvollmacht | Sascha / Partei B | | 5 | Ladenvollmacht | Jonas / Partei D | | 6 | ~~Vertretungsmacht~~*¹ | - / Partei - | | 7 | Vertretung ohne Vertretungsmacht | Jonas / Partei D | *¹ Weiß noch nicht genau was ich mit dem mach /j ## Rollenspiel **Partei A:** Was haltet ihr davon, für den Anwendungsfall von Markus die Prokura anzuwenden? **Partei B:** Ich würde nicht die Prokura verwenden, da diese zu viele Berechtigungen, wie z.B. den gesamten Geschäftsverkehr führen, Handlungsvollmachten erteilen, Grundstücke und Grundstücks gleiche Rechte erwerben, vermieten und verpachten, usw. beinhaltet. **Partei A:** Sehr gut, wir müssen eine alternative mit weniger Berechtigungen finden. **Partei B:** Wäre dann nicht eine Prokura mit Beschränkungen das Richtige für Markus? **Partei A:** Richtig, wie wäre es denn mit der Handlungsvollmacht? **Partei B:** Die Handlungsvollmacht deckt alle Geschäfts- und Rechtshandlungen, die der Betrieb des Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. **Partei A:** Eine Teilvollmacht für eine bestimmte Art von Geschäften wäre das Richtige. **Partei A:** Wie sieht es eigentlich aus, wenn Markus zudem auch noch im Außendienst tätig ist? Die handeln ja auch als Vertretung für die Firma, wenn es zum Beispiel um Verkäufe geht. **Partei B:** Richtig, Außendienstmitarbeiter haben in der Regel eine Abschlussvollmacht. Diese Erlaubt es den Mitarbeitern Verträge abzuschließen. Darunter fallen auch Kaufverträge. **Partei C:** Ist der Mitarbeiter dann auch befugt Rechtsgeschäfte durchzuführen? **Partei B**: Nein, für Rechtsgeschäfte ist das nicht gültig. **Partei A**: Gibt es hierzu denn eine andere Vollmacht die dies ermöglicht? **Partei B**: Die gibt es tatsächlich. Das ist die Spezialvollmacht. Die ermöglicht es, Mitarbeiter im Auftrag der Firma, Rechtsgeschäfte durchzuführen, wie zum Beispiel eine Kündigung oder einen Kaufvertrag. **Partei C:** Und was wird dann aus seinem Laden? Er kann ja schlecht ohne Vollmacht einfach Ware verkaufen. Oder gibt es hierzu ebenfalls eine gesonderte Vollmacht? **Partei D:** Das war doch die die man automatisch bekommt wenn bei zum Beispiel einem Supermarkt Arbeitet oder? In wiefern würde uns das hier betreffen? **Partei C:** Ich hab mir gedacht, da Markus nur Einkaufen muss wäre die hier vielleicht angebracht. **Partei B:** Da hast du wohl die Rollen vertauscht. Die Ladenvollmacht dient der Rechtssicherheit des Kunden, damit der sich nicht damit auseinandersetzen muss, ob der Verkäufer tatsächlich zum Verkauf berechtigt ist. **Partei C:** Stimmt. **Partei A:** Hier auf der Liste steht noch etwas von einer *Vertertung ohne Vertretungsmacht*. Was bedeutet das? **Partei B:** Oh das ist etwas kompliziert aber vereinfacht liegt eine Vertretung ohne Vertretungsmacht vor, wenn ein Bevollmächtigter seine Vertretungsmacht überschreitet oder nie bevollmächtigt war und der Vertragspartner das nicht bewusst war. **Partei D:** Yup. Wenn das passieren sollte wäre das Geschäft schwebend unwirksam bzw. es würde wirksam für den Vertretenden (also die Person bei der wir bestellen) gemacht werden, sollte dieser das wünschen. Verweigert der Vertrentende die Genehmigung, haftet der vollmachtlos handelde Vertreter selbst und ist für den Schaden persönlich verantwortlich.