# Planung Projekt Mindeststeuer OECD
## Modul 1: Statische Analyse
* Inhaltlich geht es um die Ermittlung der statischen und dynamischen Bedeutung der Einführung einer Mindeststeuer.
* Eruierung der von der Mindeststeuer betroffenen Unternehmen bezüglich Anzahl Arbeitsplätze, Steueraufkommen, Gewinne und Wertschöpfung
* Gemäss Email Sven (14.7.) sind etwas 75 Unternehmen betroffen (die Umsatzgrenze liegt bei 750 Mio. Euro). Betroffen sind die Pharmaunternehmen, Banken, Versicherungen, Detailhändelr wie Coop etc.
* Die betroffenen Unternehmen werden vom Stat. Amt BS Branchen (NOGA) zugeordnet.
* Für die aggregierten Daten (vermutlich NOGA?) wird auch das Steueraufkommen ausgewiesen (Vermutung rund 80% der Gewinnsteuereinnahmen sind von der Reform betroffen)
## Modul 1: Dynamische Analyse
* Die dynamische Analyse soll aufzeigen, wie sich die OECD-Reform zukünftig auf AP etc. auswirken könnte. Hierzu ist eine Abschätzung der Entwicklung von AP, Umsatz und Steuern notwendig.
* Idealerweise würden wir wie folgt vorgehen:
* Basierend auf den Daten der statischen Analyse können Veränderungsraten der betroffenen Unternehmnen bezüglich AP, Steuern etc. abgeschätzt werden. Dies bedingt, dass wir mindestens Daten für zwei Zeiträume der betroffenen Unternehmen haben.
* Diese Wachstumsraten werden für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren fortgeschrieben. Dabei werden 2 Annahmen getroffen:
1. Die vergangenen Wachstumsraten der betroffenen Unternehmen werden auch in Zukunft anfallen
2. Die vergangenen Wachstumsraten der betroffenen Unternehmen haben auch Gültigkeit für die restlichen Unternehmen der betoffenen Branchen
* *ev. kann hier je nach Einschätzung der Vergangenheit oder der Erwartung über die Zukunft eine Anpassung vorgenommen werden. Zudem ist es zielführend, die abgeleitete Wachstumsrate auf Basis der statischen Daten mit vergangenen Wachstumsraten der jeweiligen Gesamtbranche (Kanton BS oder CH) zu kontrollieren*
* Wird zum Beispiel ein Wachstum des Umsatzes für eine betroffene Branche für die nächsten 10 Jahre mit 10% veranschlagt, müssten die Unternehmen identifiziert werden, die heute einen Umsatz von rund 675 Mio. haben. Für diese Untenehmen werden sodann die gleichen Indikatoren wir für die statische Analyse ermittelt und die zukuünftige Betroffenheit kann analog der statischen Analyse ermittelt werden.
## Modul 1: To do
* **Statische Analyse:**
* *Tel. Sven (ab 8.8.)* mit folgenden Fragen:
* Wann liegen die Daten für die 75 Unternehmen vor?
* Welche Jahre repräsentieren die Daten?
* Erhalten wir auch die kantonalen Daten zu den betroffenen Gesamtbranchen für die Schweiz und den Kanton BS (Umsatz, Arbeitplätze (VZÄ) Produktivität etc.) (Quelle vermutlich BAK und BFS)?
* *Statische Analysen:* Die Beduetrung kann z.B. wie folgt dargestellt werden:
* Anteil der betroffenen AP
* an gesamten AP der jeweiligen Branche Kt BS
* an gesmaten AP der jeweiligen Branche CH
* Bestimmung der betroffenen Wertschöfpgung über "Dreisatzrechnung": Produktiviät (Wertschöpfung pro AZ) für die jeweilge Branche im Kanton multipliziert mit den betoffenen AP der jeweilgen Branche
* **Dynamische Analyse:**
* *Tel. Sven (ab 8.8.)* mit folgender Frage: Kann das skizzierte Vorgehen umgesetzt werden (praktisch Identifikation von potentiell betroffenen Unternehmen mit einem Umsatz von 750-x%)?
* Analyse der Veränderung der erfassten Vergleichsdaten (kantonale Branchendaten und gesamtschweizerische Branchendaten inkl. Prognosen)
## Modul 1: Zeitplan und Verantortung (intern)
* **Gesamtverantwortung** SVA, Unterstützung PZE
* **4.8. bis 19.8.:** Organisation der Daten
* *Sven/kant. statistisches Amt:* Umsatz, AP, Steuern betroffene Unternehmen
* *Sven/BAK:* Wertschöpfung, Produktivität, AP auf Gesamtbranchenebene für den Kanton BS für die gleichen vergangenen Zeitpunkte wie für die betroffenen Unternehmen sowie Prognosen für die nächsten 5 bis 10 Jahre
* *Polynomics/BFS:* Wertschöpfung, Produktivität, AP auf Gesamtbranchenebene für die Schweiz für die gleichen vergangenen Zeitpunkte wie für die betroffenen Unternehmen sowie Prognosen für die nächsten 5 bis 10 Jahre (*Prognose ev. über BAK*).
* *Sven/kant. statistisches Amt:* Umsatz, AP, Steuern von potentiell betroffenen Unternehmen (Umsatz = 750 minus x%)
* **8.8. bis 10.8.:** Telco mit Sven zu den Daten und der Vorgehensweise
* **19.8.:** Versand Traktandenliste sowie ggf. Vorbereitungsmaterial für die Sitzung (über Sven)
* **23.8:** Erste Zwischensitzung. Idelaerweise liegen uns bis dann die Daten des statisitschen Amtes und erste Auswertungen vor
## Modul 2: Evaluation Massnahmen
* Für die Evaluation und Bewertung von Massnahmen sehen wir die folgenden Schritte vor:
* **Entscheidkontext klären:** Hier geht es darum, die angestrebte Zielsetzung der Massnahmen zu definieren, da dies Einfluss auf die Kriterienwahl und die Bewertung hat. Hierzu soll ein Wertebaum erstellt werden (gemischer Ansatz von Top-down und Bottom-up), der mit der Begleitgruppe diskutiert wird.
* **Disskussion am 1. Workshop mit Begleitgruppe --> bereits am 23.8?**
* **Handlungsoptionen identifizieren:** Es werden mögliche standorfördernde Massnahmen zusammengetrgen. Grundlage bilden
* KPMG-Bericht im Auftrag des Bundesrates
* Überlegungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe BS
* Eigene Recherchen
* **Kriterienkatalog entwicklen:** Der Wertebaum muss so vereinfert werden, dass die angestrebten Zielsetzungen in messbare Kriterien überführt werden. Anforderungen an die Kriterien sind Verständlichkeit, Messbarkeit, Nicht überlappend und Unabhängig voneinander.
* **Diskussion Massnahmen und Kriterien am 2. Workshop**
* **Performance-Matrix:** Für jedes Kriterium soll definiert sind, was die Ausprägungen sind. Dies können ja/nein-Ausprägungen oder aber auch quantitative Ausprägungen (z.B. Veränderung der Steuereinnahmen, AP etc.) sein. Die Ausprägungen werde nachher zwischen 0 und 100 skaliert und es wird der funktionale Zusammenhng zwischen 0 und 100 definiert (linear, quadratisch etc.)
* **Diskussion Massnahmen und Kriterien am 3. Workshop** *(ev. macht es Sinn diese Diskussion mit der Diskussion am 2. oder am 4. Workhop zusammenzunehmen)*
* **Gewichtung der Kriterien:** Schliesslich gilt es noch die Kriterien untereinander zu gewichten, da nicht alle gleich wichtig sind. Aktuell ist vorgesehen, die Gewichtung mit der AHP-Methode (Analytical Hierarchy Process) vorzunehmen. Dabei werden immer zwei Kriterien paarweise relativ gewichtet. In dieser Phase kann auch das Begleitgremium integriert werden.
* **Diskussion Gewichtung am 4. Workshop**
* **Gesamtaggregation:** Schliesslich werden die Massnahmen beurteilt und alles aggregiert. In dieser Phase sollen auch gewisse Szenarienrechnungen durchgeführt werden und es ist ein Feedbackloop mit dem Begleitgremium vorgesehen.
* **Diskussion Gesamtergebnis am 5. Workshop**
## Modul 2: To do, Verantwortung und Zeitplan
* **YSC:** Wertebau erstellen: Was sind die anzustrebenden Ziele.
Ev. erste Version für die **erste Sitzung vom 23.8.** (?)
* **PZE:** Handlungsoptionen zusammentragen: PZE für **2. Workshop bis Ende September** (?)
* **YSC:** Kriterien und deren Perfomance definieren für **3. Workshop bis Mitte November** (?)
* **SVA:** Gewichtung der Kriterien für **4. Workshop bis Anfangs 2023**
* **SVA:** Aggreagtion, Sensitivitäten, Feedbackloop für **5. Workshop bis Ende Januar 2023**
* **Alle:** Bericht verfassen **bis Ende März 2023**
## Kernaussagen KPMG-Studie i.A. des BR (vertraulich, 06.2022)
- Die aktuell wichtigsten Massnahmen zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen sind in der Schweiz der F&E-Zusatzabzug und die Patentbox.
- Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung von 15% macht eine Ergänzungssteuer erforderlich.
- Im Zuge der Einführung der Mindeststeuer von 15% dürfte der bisherige Vorteil des F&E-Zusatzabzugs weitestgehend wegfallen. Eine Ersatzmöglichkeit könnte die Umwandlung des Zusatzabzugs in einen «Qualified Refundable Tax Credit» sein.
- Für die Patentbox ist kein direkter Ersatz ersichtlich.
- Im Rahmen der Mindestbesteuerung von 15% haben Länder wie Singapur oder Irland vergleichbare Ausgangsbedingungen wie die Schweiz.
- Bisher ist noch nicht bekannt, was diese beiden Länder zu tun gedenken. Bekannt ist von Singapur, dass unternehmerische Nachhaltigkeitsinitiativen gefördert wer-den.
- Die Niederlande sieht Zusatzabzüge für energiesparende Betriebsvermögen vor.
- In EU-Staaten gewinnt die direkte finanzielle Förderung (Darlehen, Subventionen) von Innovations- und Umweltprojekten an Bedeutung. Dieses Vorgehen könnte auch für die Schweiz geprüft werden.
- Massnahmenvorschlag von KPMG
- Übergang zu Qualified Refundable Tax Credit
- Beiträge/Zuschüsse für Investitionen (zum Beispiel im ESG-Bereich)
- EU-kompatible Umsetzung der Massnahmen in bestehenden Strukturen (v.a. kant. Wirtschaftsförderungsgesetze)
## Erste Massnahmenvorschläge Finanzdirektion Kt. BS (vertraulich, 07.2022)
- Förderung der Zusammenarbeit in der Forschung zwischen Hochschulen, Spitälern und Industrie (analog zum Beispiel Institut of Molecular and Clinical Ophthalmology Basel IOB)
- Unterstützung von Forschungsprojekten mit hohem Innovationspotenzial (analog zum Beispiel Botnar Research Centre for Chuid Health BRCCH)
- Erhöhung der Attraktivität des Standorts für Startups und Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial
- Erleichtung bei Arbeitsbewilligungen
- Besserer Zugang zu Finanzierungen
- Eigenkapital via staatliche Innovationsfonds
- Fremdkapital via kantonale Bürgschaften
- Propelling Grants für Forschende
- Qualified Refundable Tax Credit (QRTC)
- für Ausgaben zur Stärkung der Innovation
- bemessen an Investitionen
- bemmesen an Personalkosten
- oder Beiträge für Ausgaben für Massnahmen, die die Firmen (nicht öffentlich kommuniziert) für Klima ud Umweltschutz ergreifen
- Für Angestellte in einer Schlüsselrolle
- Teilweise steuerentlastete Löhne
- Für deren Ehegatten erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt
- Administrative Aspekte
- Konzentration der Zuständigkeiten für die Massnahmen bei einer spezialisierten Einheit
- Gründerung eine kantonalen (Beteiligungs-)gesellschaft?
- ESG-Fokus bei den Fördermassnahmen