<h3><span class="fragment highlight-current-red">Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme</span> als <span class="fragment highlight-current-red">„IT-Sicherheitsgrundrecht“</span></h3> #### Liam Wachter | Seminar IT-Sicherheit und Recht Note: * Willkommen zur Präsentation meiner Seminararbeit mit dem Titel (...). * Erster Teil: >> Herleitung GGIViS * Auch IT-Grundrecht genannt -> Abkürzung ITG * Zweiter Teil: >> Inwiefern ergibt sich mit der objektiv-rechtlichen Dimension des ITG ein IT-Sicherheitsgrundrecht? --- ## Fall * Gesetz über den Verfassungsschutz NRW vom 20. Dezember 2006 (VSG) * § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG: „heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme“ (Online-Durchsuchung) * Kein Richtervorbehalt * Nur Art. 10 GG zitiert * Unklar, ob Online-Durchsuchung auch Wohnungsdurchsuchung --- ## Urteil BVerfG, Urteil v. 27. Feb. 2008 BVerfGE 120, 274–350 (Rn. 281) * Fehlende Normenklarheit und -bestimmtheit * <span class="fragment highlight-current-red">Schutzlücke</span> anderer Grundrechte * Neues Auffanggrundrecht * Hergeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) Note: * Schutzlücke: Es gibt speziellere Grundrechte, die die Persönlichkeit in besonders praxisrelevanten und gefährdeten Bereichen vorgeben. Diese decken nicht alle Aspekte ab. --- ## Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses ### Art. 10 Abs. 1 GG * Schützt nur laufende Kommunikation * IT-System enthält mehr Informationen * Vergangene Kommunikation * Private Dateien * Spezialfall Quellen-Telekommunikationsüberwachung Note: * Quellen-TKÜ Vortrag: Daniel Schmidt --- ## Unverletzlichkeit der Wohnung ### Art. 13 Abs. 1 GG * Enge Auslegung des BVerfG: Nur falls für Wohnraumüberwachung verwendet * Verhindert Abweichung vom Wortsinn des Art. 13 GG * Einbeziehung von verteilten Systemen (Cloud Computing) --- ## Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RiS) > „[Jeder muss] mit hinreichender Sicherheit überschauen [können], welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind“ BVerfG, Urteil v. 15. Dez. 1983 BVerfGE 65, 1–71 (Volkzählungsurteil) ---- ## Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RiS) * Abwehrrecht gegen die Preisgabe von Daten * Online-Durchsuchung besonders schwerer Eingriff in das RiS * Wirksamer technischer Selbstschutz für durchschnittlichen Nutzer unmöglich * Früheres Ansetzen notwendig --- ## Schutzbereich Interesse des Nutzers an: * Vertraulichkeit * Keine unautorisierte Zugriffe auf Daten * Integrität * Keine unautorisierte Ressourcennutzung * Keine unautorisierte Veränderung von Daten ---- ## Schutzbereich * Informationstechnisches Systeme, die persönliche Daten enthalten **könnten**. * In Umfang und Vielfalt, sodass ein wesentlicher Einblick in Lebensgestaltung oder Persönlichkeit eines Einzelnen möglich wird * Kann sich auch aus Vernetzung ergeben --- ## Eingriff * Verletzung des Interesses eines Nutzers an Vertraulichkeit oder Integrität * I.d.R. Infiltration des Systems * Aufwand unerheblich * Heimlicher oder offener Zugriff unerheblich --- ## Schranken Das ITG gilt nicht absolut, durch Gesetze kann es eingeschränkt werden. --- ## Schranken-Schranken > tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut Überragend wichtige Rechtsgüter: * Leib, Leben und Freiheit der Person * Solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die * Grundlagen oder den Bestand des Staates oder * die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt ---- ## Schranken-Schranken * Zeitliche Nähe des Umschlagens einer Gefahr in einen Schaden * Mit einiger Wahrscheinlichkeit * Im Einzelfall zu prüfen * Richtervorbehalt * Zweistufiger Kernbereichsschutz ---- <h2>(Negativ-) Beispiel <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100b.html">§ 100b StPO</a></h2> > Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Absatz 3 Überragend wichtige Rechtsgüter: * Leib, Leben und Freiheit der Person * Solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die * Grundlagen oder den Bestand des Staates oder * die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt --- ## Objektiv-Rechtliche Dimension <p class="fragment">Gibt es eine staatliche Schutzpflicht für die IT-Sicherheit der Bürger?</p> <p class="fragment">Ja!</p> <p class="fragment">Nicht definiert was der Staat konkret tun muss.</p> <p class="fragment">Aber: Stattliches Handeln darf nicht diametral entgegen wirken, ohne dabei einen verhältinsmäßigen Gegenwert zu haben.</p> --- ## Durchführung einer Online-Durchsuchung * Momentan mit 0-Days * Gefährdet die IT-Sicherheit aller * Durch Horten, aber auch Anwenden * Geeignetheit? * Erforderlichkeit? * Angemessenheit? --- # Fragen?
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